Mordsweib verurteilt .... mal sehen, wie lange sie wirklich sitzen muss. (Mord an Kindern)
Tödlich misshandelte Yagmur: Gericht verurteilt Mutter wegen Mordes
Fast ein Jahr nach dem qualvollen Tod der dreijährigen Yagmur aus Hamburg hat das Landgericht die angeklagte Mutter wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Vater erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen.
Die 27-Jährige kann auf eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren hoffen, da das Landgericht keine besondere Schwere der Schuld feststellte. Das Verfahren sei für das Gericht aber stärker als andere Prozesse bedrückend und belastend gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bülter. "Dies vor allem angesichts des Ausmaßes, in dem Yagmur gelitten hat."
Kind nach Leberriss verblutet
Kurz vor Weihnachten 2013 war die Dreijährige in der Wohnung ihrer Eltern nach einem Leberriss innerlich verblutet. Bei der Obduktion wurden zudem mehr als 80 Hämatome und Quetschungen sowie ein schlecht verheilter Bruch des Unterarms festgestellt.
Yagmur habe "jede Sekunde damit gerechnet, wieder von ihrer Mutter angegriffen zu werden", erklärte die Oberstaatsanwältin. Gefühllos, kalt und ohne Mitleid habe die 27-Jährige ihr Kind immer wieder geschlagen, getreten, gekniffen und fest angepackt. "Nahezu jedes Organ Yagmurs war massiv verletzt." Die Mutter habe das Mädchen gehasst, der Grund dafür sei allerdings unklar geblieben: "Das Motiv der Angeklagten für diese schreckliche Tat haben wir nicht erfahren."
"Aggressiv und manipulativ"
Die Verteidigerin von Yagmurs Mutter hatte um ein "mildes Urteil" gebeten. Die Angeklagte sei nicht wegen Mordes zu verurteilen, sondern lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen. Der Verteidiger des Vaters verlangte höchstens eine Bewährungsstrafe. Der 26-Jährige sei durch den Tod seiner Tochter ausreichend bestraft.
Nach Ansicht der Anklage ist die Mutter impulsiv, aggressiv und manipulativ: "Ihre Lügen ziehen sich durch den gesamten Bestand unserer Akten." Der Vater sei eher zurückhaltend und still. Bei den Plädoyers waren bei ihnen keine Regungen erkennbar - die Mutter verdeckte ihren Kopf mit dem Arm, der Vater starrte vor sich hin.
Versäumnisse der Behörden
Bestürzung lösten in dem Fall auch die Versäumnisse der Behörden aus. Yagmur war erst gut vier Monate vor ihrem Tod in die Wohnung ihrer Eltern gezogen. Vorher hatte sie bei einer Pflegemutter und in einem Kinderschutzhaus gelebt. Die Kleine wurde seit ihrer Geburt von Jugendämtern betreut.
Bereits im Januar 2013 wurde sie wegen einer lebensgefährlichen Schädelverletzung im Krankenhaus behandelt. Ein Rechtsmediziner erstattete Anzeige, die Staatsanwaltschaft ermittelte. Weil sich die Pflegemutter des Kindes aber selbst bezichtigte, gab das Jugendamt das Kind an die leiblichen Eltern zurück. Die Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft später ein, weil nicht geklärt werden konnte, wer der Täter ist. Kurz danach war Yagmur tot.
Zitat:
Die 27-Jährige kann auf eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren hoffen, da das Landgericht keine besondere Schwere der Schuld feststellte. Das Verfahren sei für das Gericht aber stärker als andere Prozesse bedrückend und belastend gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bülter. "Dies vor allem angesichts des Ausmaßes, in dem Yagmur gelitten hat."
Sind da alle irgendwie irre .... der Richter ausdrücklich mit eingeschlossen?
Zugabe: Baby 2x mit Kopf gegen Wand
Eine wegen Misshandlung und Totschlags angeklagte Mutter hat die Vorwürfe bestritten, ihr schreiendes Baby mit dem Kopf zweimal gegen die Wand geschlagen und so umgebracht zu haben. Für die Verletzungen des knapp vier Monate alten Mädchens hat sie ganz andere Erklärungen.
Egal wie man argumentiert, in der Familie ist etwas nicht in Ordnung. Neue Facette der Kulturbereicherung.
Zugabe: Baby 2x mit Kopf gegen Wand
Die Verteidigerin von Yagmurs Mutter hatte um ein "mildes Urteil" gebeten. Die Angeklagte sei nicht wegen Mordes zu verurteilen, sondern lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen. Der Verteidiger des Vaters verlangte höchstens eine Bewährungsstrafe. Der 26-Jährige sei durch den Tod seiner Tochter ausreichend bestraft.
Mit soviel Zynismus kann man sich eigentlich vor Gericht nur unbeliebt machen.