Taten verjährt: Mutter in Babymord-Prozess freigesprochen (Mord an Kindern)
Die Anklage lautete auf Mord, doch das Gericht erkannte lediglich auf Totschlag: Eine Mutter aus Oberfranken ist mehr als 25 Jahre nach der Tötung zweier Säuglinge freigesprochen worden - weil die Taten verjährt sind.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/hof-mutter-in-babymord-prozess-freigesprochen-a-1005184.html
Praktisch werden jetzt schon verübte Morde von Frauen als verjährt angesehen. Bei verübte Morde die von Männer begangen wurden sind also nie verjährt? Was für eine femfaschistische (UN)Rechtsprechung haben wir eigentlich in Deutschland?
Deutsche Rechtssprechung aktuell: Der Tod des Opfers ist die Strafe für den Mörder!
Bei deutschen Gerichten scheint es im Strafmaß bundesweit erheblich Kongruenz zu geben. Ich zitiere:
"Sie muss mit dieser Bürde leben", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.
Ähnliche Begründung übrigens im Fall "Yagmur (3)":
"Der 26-Jährige sei durch den Tod seiner Tochter ausreichend bestraft."
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=47759
Infolge solch einer Argumentation dürfte man generell keinen Mörder mehr bestrafen. Mit dem Tod seines Opfers ist der ja, laut herrschender Meinung und aktenkundiger Rechtssprechung, schon genug bestraft.
Die logische Konsequenz wäre eine Novellierung des Strafgesetzbuches. Der Tod des Opfers wird als Strafmaß für den Mörder eingeführt.
Klare Botschaft: Mord lohnt sich.