Genau, Gleichberechtigung (Allgemein)
Aus dem gelben Wirtschaftsforum
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verfasst von Schissbux , 26.11.2014, 16:31
Von einem Freund erhielt ich nachstehenden Kommentar:
Jetzt ist die Quote beschlossen. Großen Unternehmen wird im Aufsichtsrat eine Frauenquote verordnet. Die Begründung:
a) Es kann nicht sein, dass hier fast nur Männer sitzen.
b) Für die Gesellschaft anzustreben ist eigentlich ein Gleichgewicht bei der Besetzung der Führungsgremien.
c) Die Behauptung, dass gewisse Führungspositionen eher dem Naturell der Männer entsprechen ist sexistisch und entbehrt jeder Grundlage. Das Geschlecht ist an und für sich ist eine gesellschaftliche Erfindung, ein Herrschaftsinstrument über die Frauen.
d) Die Beurteilungskriterien für Führungskräfte sind bereits sexistisch. In der heutigen Ungleichverteilung spiegelt sich klar die strukturelle Diskriminierung von Frauen wider. Die Spielregeln und Gesetze sind so gemacht, dass Frauen keine Chance haben, in den AR einzuziehen. Deswegen muss man das mit einer Quote erzwingen, und die Bewertungskriterien an die Quotenforderungen anpassen, sonst ändert sich nie etwas.
Die Vorgehensweise: Da sich für die Positionen in den oberen Etagen viel mehr Männer entscheiden, ist bei einem Bewerbungsverfahren mit sagen wir 9 Männern und einer Frau der Frau in jedem Fall der Vorzug zu geben und die Männer sind abzulehnen, bis eine Mindestquote erreicht ist. Wenn die Quote nicht erreicht wird, sollte dies Konsequenzen für die Eigentümer der entsprechenden Unternehmen haben.
Gut und jetzt das nächste Projekt: Die Frauenquote für Haftstrafen auf Gewaltverbrechen
Begründung:
a) Es kann nicht sein, dass in den Gefängnissen fast nur Männer sitzen.
b) Für die Gesellschaft anzustreben ist eigentlich ein Gleichgewicht bei der Belegung der Zellen.
c) Die Behauptung, dass gewisse Gewaltverbrechen (z.B. Vergewaltigung) eher dem Naturell der Männer entsprechen ist sexistisch und entbehrt jeder Grundlage. Das Geschlecht an und für sich ist bereits eine gesellschaftliche Erfindung und dient nur als Herrschaftsinstrument über die Männer.
d) Die Beurteilungskriterien für Gewaltverbrecher sind bereits sexistisch. In der heutigen Ungleichverteilung der Verurteilungen spiegelt sich klar die strukturelle Diskriminierung von Männern wider. Die Spielregeln und Gesetze sind so gemacht, dass Frauen ein deutlich kleineres Risiko haben, ins Gefängnis zu gelangen als Männer. Deswegen muss man das mit einer Quote erzwingen, und die Bewertungskriterien an die Quotenforderungen anpassen, sonst ändert sich nie etwas.
Die Vorgehensweise: Da sehr viel häufiger Männer eines Gewaltverbrechens angeklagt sind als Frauen, sind bei Strafverfahren mit Männern in jedem Fall ein Freispruch zu gewähren und bei einem mit einer Frau der Frau alle Rechtmittel auszuschöpfen, um eine Verurteilung zu erreichen, so lange, bis eine Mindestquote in den Gefängnissen erreicht ist. Wenn die Quote nicht erreicht wird, sollte dies Konsequenzen für Staatsanwälte und Richter nach sich ziehen.
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Rainer
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