Deutsche Rechtssprechung aktuell: Der Tod des Opfers ist die Strafe für den Mörder! (Mord an Kindern)
Bei deutschen Gerichten scheint es im Strafmaß bundesweit erheblich Kongruenz zu geben. Ich zitiere:
"Sie muss mit dieser Bürde leben", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.
Ähnliche Begründung übrigens im Fall "Yagmur (3)":
"Der 26-Jährige sei durch den Tod seiner Tochter ausreichend bestraft."
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=47759
Infolge solch einer Argumentation dürfte man generell keinen Mörder mehr bestrafen. Mit dem Tod seines Opfers ist der ja, laut herrschender Meinung und aktenkundiger Rechtssprechung, schon genug bestraft.
Die logische Konsequenz wäre eine Novellierung des Strafgesetzbuches. Der Tod des Opfers wird als Strafmaß für den Mörder eingeführt.
Klare Botschaft: Mord lohnt sich.
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- Taten verjährt: Mutter in Babymord-Prozess freigesprochen -
Beobachter,
26.11.2014, 17:28
- Deutsche Rechtssprechung aktuell: Der Tod des Opfers ist die Strafe für den Mörder! - Musharraf Naveed Khan, 27.11.2014, 23:22