Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Dipl. Ing. Ulla Burchardt (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Friday, 28.11.2014, 20:07 (vor 3592 Tagen)
bearbeitet von Oberkellner, Friday, 28.11.2014, 20:17

F240 Dipl. Päd. Ulla Burchardt geboren am 22.04.1954 in Dortmund (NRW) – Studium der Pädagogik, Sozialwissenschaften und Psychologie in Bochum und Bielefeld – seit 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages – von 1998 bis 2002 Vorsitzende der Querschnittsgruppe Nachhaltige Entwicklung der SPD-Bundestagsfraktion – seit 2005 Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technologieabschätzung des Deutschen Bundestages – seit 1979 als Referentin in der Erwachsenenbildung tätig – Mitglied in der Deutschen Unesco-Kommission – Mitglied im Beirat des Instituts für Zukunftsstudien und Technologiebewertung in Berlin und des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung sowie in verschiedenen kulturellen und sozialen Einrichtungen - Burchardt ist verheiratet und hat zwei Töchter – www.ulla-burchardt.de – ulla.burchardt@bundestag.de - http://www.koerber-stiftung.de/typo3temp/pics/Ulla-Burchardt_5afeb65df7.jpg

„Frauen brauchen eine starke Stimme.“
Wenn es den Deutschen Frauenrat nicht gäbe, man müsste ihn auf der Stelle neu erfinden. Denn echte Gleichstellung gibt es in Deutschland noch immer nicht, trotz aller Appelle.

Ob Lohnunterschiede, Männerdominanz in Spitzenetagen oder Diskriminierung im Alltag: Frauen brauchen eine starke Stimme, die dazu „Nein“ sagt und vor allem, was wie geändert werden kann. Der Deutsche Frauenrat ist eine solche Stimme. Engagierte Frauen haben in 60 Jahren viel erreicht, auch für viele, die leider noch meinen, Fortschritt käme von selbst. Als nächstes Ziel wünsche ich, dass Sie bei der Bundesregierung mit Ihrer Forderung nach einer Quote für Frauen in Führungspositionen endlich Gehör finden.
Ulla Burchardt
Mitglied des Deutschen Bundestages, Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

http://www.frauenrat.de/deutsch/aktionen/jubilaeum-60-jahre-df/jubilaeum-60-gratulantinnen.html

Heutige Öffentliche Anhörung zum Thema „Frauen in Wissenschaft und
Forschung“
Die Zeit ist reif für eine Quote – Ministerin muss endlich handeln
Berlin, 11.06.2012
Die Zeit ist reif für die Einführung einer verbindlichen, flexiblen Zielquote.
Nur so kann dort der Frauenanteil in Führungspositionen in Wissenschaft
und Forschung gesteigert werden. Darin waren sich auch die Experten bei
der öffentlichen Anhörung zum Thema im Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung am Montag (11. Juni) völlig einig.
Gleichstellung sei eine strategische Aufgabe, die von oben initiiert werden
müsse. „Das heißt, dass auch die zuständige Ministerin Schavan endlich
handeln muss“, erklärte Ulla Burchardt nach der Anhörung. Alle Apelle
und Selbstverpflichtungen haben bisher nicht geholfen. Hochschulen und
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen müssen daher gesetzlich dazu
verpflichtet werden, Zielquoten zu bestimmen. Deren Nichterfüllung muss
Konsequenzen in der regulären Mittelvergabe zur Folge haben. Darüber hinaus muss für wissenschaftliche und wissenschaftspolitische Gremien
der Frauenanteil mindestens 40% betragen.
Frauen sind aber nicht nur auf Führungspositionen unterrepräsentiert. Darüber hinaus besteht auch im Wissenschaftsbereich eine gender pay gap.
Während auf der gering bezahlten Besoldungsstufe W1 jede vierte Stelle
von einer Frau besetzt ist, finden sich auf der am besten dotierten Besoldungsstufe C4 nur zehn Prozent Frauen wieder.
„Das wissenschaftliche und wirtschaftliche Potenzial, das Wissenschaftlerinnen darstellen, wird noch nicht ausgeschöpft. Frauen sind auf anspruchsvollen Positionen des Wissenschaftssystems weiterhin deutlich unterrepräsentiert,“ erklärt Ulla Burchardt. Diese Unterrepräsentanz sei kein Indiz fehlender Qualifikation. Mehr als die Hälfte der ursprünglich vorhandenen Akademikerinnen gingen auf dem Karriereweg in Hochschulen verloren bzw. scheitert an der so genannten „Glasdecke“.
Die Bundesministerin darf daher nicht länger abtauchen. Ihr Professorinnenprogramm ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Orientieren solle sie sich bei der Einführung der Quote am Vorschlag des Kompetenzzentrums Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS). Dieses Modell sieht eine zeitliche befristete, leistungsabhängige Zielquote nach dem Kaskadenmodell vor. Als Bezugsgröße liegt der Zielquote der Anteil der Frauen in der jeweils niedrigeren Qualifikationsstufe zugrunde.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) gehen mit gutem Vorbild voran und haben sich bereits unverbindlich auf die Umsetzung von
Gleichstellungsstandards geeinigt.
Dem gender pay gap im Wissenschaftsbereich müsse wie vom CEWS vorgeschlagen durch eine transparente Professorenbesoldung, die Einführung eines Wissenschaftstarifvertrags und Chancengleichheits-
Sonderprogrammen entgegengewirkt werden.
Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen in der Wissenschaft lässt sich am Beispiel der Universitäten ablesen. Hier ist der Frauenanteil umso geringer, je höher die Position in Wissenschaft und Forschung angesiedelt ist. Im Jahr 2009 erreicht der Frauenanteil beim Bachelor 51,7 Prozent bei den Promotionen nur noch 44,1 Prozent. Noch dramatischer ist die Situation bei Wissenschaftlerinnen auf der Ebene der Professuren und insbesondere der Spitzenprofessuren: Hier sind Frauen nur noch zu 18,2 Prozent und bei C4- und W3-Positionen zu 13,6 Prozent vertreten.
Die Ausschussvorsitzende hatte bereits im April des vergangenen Jahres
gemeinsam mit Petra Sitte (DIE LINKE), Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und weiteren Parlamentariern eine Große Anfrage an die Bundesregierung zur Situation und zu Maßnahmen für Geschlechtergerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung gestellt. „Schon damals musste man den Eindruck gewinnen, das Thema ist der Bundesregierung gleichgültig“, sagte Burchardt.
An der öffentlichen Anhörung am Montag nahmen als Sachverständige
teil:
Jutta Dalhoff vom Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS) am GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften Köln,
Dr. Edit Kirsch-Auwärter (Universität Göttingen) von der Bundeskonferenz
der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF),
Prof. Dr.-Ing. WolfgangMarquardt, Vorsitzender des Wissenschaftsrats,
Prof. Dr. Joybrato Mukherjee, Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen,
Prof. Dr. Martina Schraudner (Technische Universität Berlin, Fraunhofer-
Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. und
Dr. Dagmar Simon (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung,
Institut für Forschungsinformation und Qualitätssicherung).

http://www.ulla-burchardt.de/index.php?id=3223

Frauen in Wissenschaft und Forschung - Argumentationspapier
Argumentationspapier
Stand: 14.09.2011
Frauen in Wissenschaft und Forschung
„Da wo gesteuert wird und wo die Macht ist, sind kaum Frauen.“ (Prof. Dr. Sigrid Metz-Göckel)
1. Die Zeit ist reif für eine Quote
Frauen in Leitungspositionen in Wissenschaft und Forschung – die Fakten:
Von 1992 bis 2009 hat sich an den Hochschulen der Anteil von Frauen an der Gesamtzahl der Professuren von 7,5% auf 18% erhöht. In allen Besoldungsgruppen ist der Frauenanteil gestiegen, doch je höher die Besoldungsgruppe ist, desto niedriger ist auch weiterhin der Frauenanteil.
Der Anteil von Frauen in Positionen der Hochschulleitungen hat sich im Zeitraum von 1996 bis 2010 von 9,8 % auf 20,3% gesteigert. In Hochschulräten sind Frauen mit einem Anteil von 25% deutlich unterrepräsentiert.
In den außeruniversitären Forschungseinrichtungen betrug der Anteil von Frauen am wissenschaftlichen Personal im Jahr 2010 32,7%, mit deutlichen Unterschieden zwischen den Einrichtungen (WGL 43,7%, MPG 35,5%, HGF 28,9%, FhG 18,5%). Doch gibt es hier trotz Steigerungen mit einem Anteil von durchschnittlich 12,0% eine auffallende Unterrepräsentanz in Führungspositionen (MPG 18,6%,WGL 10,9%, HGF 8,4% FhG 2,8%).
Auch in den Ressortforschungseinrichtungen und bemerkenswerterweise in den von der Bundesregierung bestellten Beratungsgremien ist die Unterrepräsentanz von Frauen auffallend.
Bei allen Erfolgen ist festzuhalten: Eine dem Bevölkerungsanteil oder der dem Studierendenanteil angemessene Repräsentanz ist noch nicht erreicht. Das wissenschaftliche und wirtschaftliche Potenzial, das Wissenschaftlerinnen darstellen, wird noch nicht ausgeschöpft. Frauen sind auf anspruchsvollen Positionen des Wissenschaftssystems weiterhin deutlich unterrepräsentiert.
Diese Unterrepräsentanz ist kein Indiz fehlender Qualifikation. Bei Betrachtung der Zahlen zum Frauenanteil in der Wissenschaft wird deutlich, dass mehr als die Hälfte der ursprünglich vorhandenen Akademikerinnen auf dem Karriereweg in Hochschulen verloren gehen bzw. offensichtlich an existierenden Barrieren, der sog. „Glasdecke“ scheitern.
Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist Verfassungsauftrag. Art. 3 des Grundgesetzes sieht in seiner Ergänzung nach der Wiedervereinigung die aktive Herstellung der Gleichberechtigung vor. Dies gilt auch für die Wissenschaft. Art. 5 GG garantiert die Freiheit von Forschung und Lehre. Bisher genießen Frauen nicht die gleiche Freiheit von Forschung und Lehre, da sie überwiegend in abhängigen Verhältnissen wissenschaftlich tätig sind. Infolgedessen bestehen für Frauen nicht ausreichend Partizipationsmöglichkeiten in der Gestaltung der Wissenschaftsentwicklung. Dies ist ein Demokratiedefizit.
2. Geschlechtergerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung - keine Frage alleine von Quantität
Die quantitative Repräsentanz von Frauen ist kein hinreichendes Kriterium für Gleichstellung in Wissenschaft und Forschung, es geht auch um qualitative Maßstäbe die Beschäftigungsverhältnisse betreffend.
Frauen steigen nicht nur deutlich seltener in Führungspositionen auf, sondern verbleiben zudem trotz hoher Qualifikation erheblich häufiger dauerhaft im akademischen Mittelbau. Dort sind sie in verstärktem Maße von prekärer Beschäftigung und Entgelten betroffen, die kaum eine eigenständige Existenz ermöglichen. Beispielhaft dafür ist der Frauenanteil derer in Teilzeit Beschäftigen im akademischen Mittelbau, der im Jahr 2006 bei 64% lag. Anders formuliert: Während Männer den akademischen Mittelbau als Durchgangsstation für die eigene Karriere durchlaufen, verharren die Frauen dort und sind zudem dauerhaft von prekären Beschäftigungsverhältnissen betroffen.
Entgegen des weitläufigen Argumentes Befristung oder Teilzeitbeschäftigung sei lediglich während der Qualifikationsphase von Akademikern gängig, zeigt sich in der Realität jedoch, das diese Beschäftigungsmodelle inzwischen auch in den höheren Altersgruppen überwiegen. So sind prekäre Beschäftigungsbedingungen inzwischen bis zum Alter von 40 Jahren zum Normalarbeitsverhältnis avanciert.
Dies bedeutet für junge Wissenschaftlerinnen eine weit verbreitete große Unsicherheit sowohl in Bezug auf Familiengründung als auch auf die Karriereplanung. Die Auswirkungen dieser Unsicherheiten werden deutlich belegt z.B. durch neuere Studien aus NRW. So konnte dort nachgewiesen werden, dass drei Viertel derer, die prekär bzw. befristet im akademischen Mittelbau beschäftigt sind, kinderlos bleiben. Im Gegenzug dazu haben lediglich zwei Drittel der Professoren keine Kinder. Wichtig ist hier jedoch genau zwischen den Geschlechtern zu differenzieren. Ist die Kinderlosigkeit bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im akademischen Mittelbau in etwa gleich hoch, fällt insbesondere die Differenz innerhalb der Professorenschaft auf. Dort sind lediglich 33% der männlichen Professoren kinderlos, jedoch 62% der weiblichen Professoren. Die Arbeitsbedingungen und Strukturen an deutschen Hochschulen stellen sich somit als „familienfeindlich“ dar und benachteiligen insbesondere die wenigen Frauen die die „Glasdecke durchbrochen“ und es bis zur Professur geschafft haben.
Ein weiteres Kriterium für die geschlechtergerechte Qualität der Arbeitsbedingungen von Männern und Frauen in Wissenschaft und Forschung ist die Entgeltgleichheit (Equal Pay) bei gleicher Qualifikation und Position. Das Prinzip „Equal Pay“ muss auch in Wissenschaft und Forschung gelten.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – dass dieses Prinzip für Leitungs- und Führungspositionen gilt, wird von Wissenschaftlerinnen angezweifelt. Gehälter sind dort, wo es Leistungszulagen gibt, nicht transparent. Dies scheint insbesondere für Hochschulen wie für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei der Professorenvergütung zu gelten. Hier wirken offensichtlich die „old-boys-networks“ über den Mechanismus der Externen Rufe.

Führen die Externen Rufe bei Männern in der Regel zu „Bleibeverhandlungen“ und können erfolgreich für das Durchsetzen von Gehaltssteigerungen genutzt werden, greift dieser Mechanismus bei Frauen nicht. Bekanntwerdende „Externe Rufe“ wirken bei Frauen erfahrungsgemäß eher karrierehemmend.
3. Initiativen zur Gleichstellung unter Rot-Grün 1998 bis 2005
Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn und die rot-grüne Koalition starteten gleich mit Beginn der Regierungsübernahme zahlreiche Initiativen zur Gleichstellung sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
So wurde u. a. die Förderung von Chancengleichheit von Frauen in Bildung und Forschung als Titel im Bundeshaushalt verankert und von 3,5 Mio. € (1999) auf 6 Mio. € (2005) gesteigert. Bund und Länder zahlten für das Programm zur Weiterentwicklung von Hochschulen (HWP) gemeinsam 180 Mio. € für den Zeitraum 2001 bis 2006. Ein Ziel des Programms war, die Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre zu erhöhen, indem strukturelle Hindernisse abgebaut und Fördermaßnahmen für Wissenschaftlerinnen forciert wurden. Eine Vielzahl der Projekte im Rahmen des HWP fokussierten sich darauf, bereits Schülerinnen für MINT -Studiengänge zu gewinnen oder Frauen in männlich dominierten Studiengängen speziell zu fördern.
Ein Meilenstein war die 2002 ins Leben gerufene Juniorprofessur. Damit zielte die rot-grüne Koalition darauf ab, jungen Nachwuchswissenschaftlern bereits im Alter von Anfang 30 eigenständiges Forschen und Lehren zu ermöglichen, ohne langjährige Abhängigkeiten von einem Lehrstuhlinhaber. Insbesondere Frauen nutzten und nutzen diese Karrieremöglichkeit erfolgreich. So ist jede dritte Juniorprofessur 2009 weiblich besetzt.
Zur Durchsetzung von Chancengleichheit diente auch die Anwendung des Bundesgleichstellungsgesetzes in Forschungseinrichtungen. So wurde den Forschungseinrichtungen ab 1999 ermöglicht, Haushaltsmittel kostenneutral für Kinderbetreuung zu verwenden. Dies zeigte positive Wirkung: Bereits 2005 verfügte ein Großteil der Forschungsinstitute über entsprechende Angebote und auch durch diese neu geschaffenen Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf erhöhte sich der Frauenanteil in den institutionell geförderten Forschungseinrichtungen von 20 auf 26 Prozent. Wesentliches Anliegen der 1999 gegründeten Kompetenzzentren „Frauen in der Informationsgesellschaft und Technologie“ und dem „Center of Excellence Women und Science (CEWS)“ ist, Capacitybuilding für Chancengleichheit zu betreiben durch Wissenstransfer, spezifische Forschung, Politikberatung, Monitoring von Gleichstellungsmaßnahmen und Frauen auf Führungspositionen u. a. in Wissenschaft und Forschung vorzubereiten. Das CEWS fungiert als Think Tank, stößt Veränderungsprozesse an und begleitet sie.
Ein Angebotsbestandteil des CEWS wurden Karrieretrainings- und Coachingseminare für Wissenschaftlerinnen. Die einzelnen Seminare dienten der gezielten Karriereplanung und der Optimierung individueller Bewerbungs- und Verhandlungsstrategien sowie dem Aufbau von Netzwerkstrukturen. Diese Seminare waren Teil des Projekts „Anstoß zum Aufstieg“, mit dem sich mehr als 1.000 Wissenschaftlerinnen auf die Übernahme einer Professur bzw. Juniorprofessur vorbereiten konnten.
Das Projekt „Peer Mentoring in Forschungseinrichtungen“ des CEWS legte seinen Schwerpunkt auf die Vermittlung überfachlicher Kompetenzen im Wissenschafts- und Forschungsmanagement.
Die „Exzellenzinitiative“(2005), die für den Zeitraum bis 2011 1,9 Mrd. € zur Forschungsförderung bereitstellt, der „Pakt für Forschung und Innovation“, der den großen Forschungsorganisationen einen jährlichen Aufwuchs von mindestens 150 Mio. € zusicherte, beinhalten u. a. die Verpflichtungen für die Länder, beim Ausbau des Frauenanteils bei Professuren und weiterer bzw. zusätzlicher Stellen einen Schwerpunkt zu setzen.
Die Initiativen der SPD-Forschungsministerin und der rot-grünen Koalition hatten somit erheblichen Anteil an den Fortschritten.
In der Großen Koalition haben wir das Professorinnenprogramm forciert und beim Hochschulpakt auf die Komponente Gleichstellung gedrungen.
4. Gleichstellungsinitiativen der Wissenschafts- und Forschungsinstitutionen
Offensive für Chancengleichheit (2006):In den Wissenschaftsorganisationen verstärkte sich der Wille, im Interesse der Wissenschaftsentwicklung, aktiv weibliche Potenzial zu fördern und auf Gleichstellung in Leitungsfunktionen der Wissenschaft hinzuwirken. Im November 2006 unterschrieben die Präsidenten von DFG, FhG, HGF, HRK, MPG, WGL und WR die Vereinbarung „Offensive für Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“. Ziel der gemeinsamen Erklärung: Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen, Hochschullehrerinnen und Wissenschaftsmanagerinnen im Wissenschaftssystem bei Neubesetzungen von Leitungsfunktionen mit Hilfe einer (unverbindlichen), flexiblen, dem Kaskadenmodell folgenden Quote zu steigern.
Als Eckpunkte wurden formuliert: Der Frauenanteil ist in Entscheidungs- und Führungspositionen, in Gremien und Gutachtungsgruppen zu steigern, Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen sind familiengerechter auszugestalten. Die fünfjährige Evaluation dauert bis Oktober 2011. Im Anschluss startet die Evaluation. Eine Auswertung erscheint im Frühjahr 2012.
Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG): Die Mehrheit der Mitgliedseinrichtungen der DFG vereinbarten gemeinschaftlich am 2. Juli 2008 die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“. Diese Standards sind zunächst als eine freiwillige Selbstverpflichtung, aller unter dem Dachverband der DFG organisierten universitären als auch außeruniversitären Forschungseinrichtungen, zu verstehen. Sie sollen eigenständig Konzepte zum Gleichstellungsstandard entwickeln.
Helmholtz Gemeinschaft (HGF): Die HGF hat zur Förderung der Chancengleichheit ein eigenes Fünf-Punkte-Programm aufgelegt. Zentrale Aspekte sind hierbei: Aufbau einer Führungskräfteakademie zur Weiterqualifizierung von Frauen für Führungspositionen; ein Netzwerk-Monitoring-Programm; neu geschaffene Wiedereinstiegsstellen, die die Rückkehr von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nach Unterbrechungen ermöglichen sowie ganztägige Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr und flexible Arbeitszeitmodelle.
Fraunhofer Gesellschaft (FhG): Die FhG verfolgt zur Realisierung der Chancengleichheit die Work-Life Balance mit verschiedenen Förderinstrumenten wie dem Girls Day, dem Pakt für mehr Frauen in MINT, Doktorandinnenprogramm, besser ausgebaute Kinderbetreuung sowie die Unterstützung der „aktiven Vaterschaft“.

Max Planck Gesellschaft (MPG): Die MPG hat speziell für Frauen ein W2-Minerva-Programm zur Förderung von hervorragenden Wissenschaftlerinnen in Leitungspositionen eingerichtet. Zudem existiert das „Minvera-FemmeNet“, ein Mentoring-Netzwerk für Doktorandinnen, Diplomandinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen. Die MPG räumt außerdem eine Verlängerungsmöglichkeit befristeter Arbeitsverträge um sechs Monate bei Schwangerschaft und Geburt ein und unterhält einen Arbeitsausschuss zur Förderung von Wissenschaftlerinnen.
Leibniz Gemeinschaft (WGL): Die WGL war die erste außeruniversitäre Wissenschaftsorganisation, die am 28. November 2008 beschloss, die Gleichstellungsstandards der DFG umzusetzen. Mit der Förderlinie „Frauen in wissenschaftlichen Leitungspositionen“, finanziert aus dem Pakt für Forschung und Innovation, wurde zudem Möglichkeit geschaffen, vermehrt Forschungsgruppen unter der Leitung von Wissenschaftlerinnen einzurichten.

5. Viel gemacht – nichts passiert?! Schlussfolgerungen nach über 10 Jahren freiwilliger Selbstverpflichtungen zur Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Forschung
Trotz Selbstverpflichtungen, Gleichstellungsgebot und Fördermaßnahmen belegen die eingangs erwähnten Zahlen die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft geht im Schneckentempo voran – weitere Geduld zahlt sich nicht aus: Die Zeit ist reif für die Quote
- um dem Demokratiedefizit entgegenzuwirken,
- die „Glasdecke“ zu durchbrechen,
- dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Der Mangel an Spitzenkräften in der Wissenschaft ist eine Sache der Definition: Spitzenkräfte werden ‚gemacht‘, und sie lernen ‚on the job‘, Professor/innen auch. Professorinnen wirken als Modell und ziehen Nachwuchswissenschaftlerinnen in bisher weitgehend frauenfreien Wissenschaftsbereichen nach. Wissenschaftlerinnen liefern (als Mütter) Reformimpulse für eine kinder- und familienfreundliche Hochschulentwicklung und eine menschenfreundliche Arbeitskultur.
Die erhöhte weibliche Repräsentanz bricht die asymmetrische Geschlechterkultur an Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf. Gleichzeitig überwindet sie informelle männerzentrierte Netzwerke und erhöht den Druck auf die derzeit geringe Kinder- und Familienfreundlichkeit der Hochschulen.
Die Voraussetzungen zur Umsetzung einer Quote sind jetzt erreicht: So beträgt der Anteil der Frauen bei den Studienabschlüssen seit längerem ca. 50%, an den Promotionen über 40% und an den Habilitationen knapp 30%.
Der demografische Wandel bietet insbesondere jetzt Chancen, Frauen in Wissenschaft und Forschung stärker zu beteiligen. So eröffnet z. B. die zu erwartende Emeritierungswelle an den deutschen Hochschulen die Möglichkeit für verstärkte Neu-Berufungen von qualifizierten Frauen.
Es ist also höchste Zeit, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gesetzlich verbindlich zu verpflichten, Zielquoten zu bestimmen, deren Nichterfüllung Konsequenzen in der regulären Mittelvergabe zur Folge haben: 40%-Quote für Führungsgremien und die Kaskadenquote für die Wissenschaften.
Hierzu hat das CEWS im Oktober 2010 einen konkreten Vorschlag vorgelegt, der diese Forderung unterstützt: Eine zeitlich befristete Einführung einer leistungsabhängigen, verbindlichen und flexiblen Zielquote für die Besetzung von Führungspositionen gemäß dem Kaskadenmodell. Diese Zielquote muss verbindlich sein und eine Nichterfüllung zu Konsequenzen in der Mittelvergabe zu führen. Das sowohl in Wissenschaftsorganisationen als auch in der Politik geschätzte Kaskadenmodell legt als Bezugsgröße der Zielquote den Anteil der Frauen in der jeweils niedrigeren Qualifikationsstufe zugrunde.
Das Modell befindet sich im Einklang mit den europäischen und nationalen Voraussetzungen von positiven Maßnahmen zur Förderung des Frauenanteils im öffentlichen Dienst. Das CEWS führt hierzu aus: „Leistungsabhängige Zielquoten sind als positive Maßnahme mit Art. 3, Art. 5 Abs 4 und Art. 33 Abs, 2 GG sowie mit § 5 AGG vereinbar, sofern im Rahmen der jeweiligen Auswahlentscheidung der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt bleibt.“
In der Würdigung des Handlungsbedarfs und der rechtlichen Möglichkeiten kommt das vom BMBF herausgegebene Gutachten von Frau Prof. Dr. Susanne Baer „Rechtliche Grundlagen für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft“, im Gegensatz zur Ministerin, zu klaren und eindeutigen Schlüssen: „Europarechtlich ist zudem klar, dass Gleichstellungsmaßnahmen mit ‚wirksamen und abschreckenden‘ Sanktionen einhergehen müssen. Diese müssen in Deutschland entweder noch normiert oder aber eingefordert, also realisiert werden.“
In Bezug auf die Erfordernis von Sanktionen heißt es weiter: „Gleichstellungsmaßnahmen sind auch im Rahmen derjenigen Finanzierungsentscheidungen des Bundes geboten und zulässig, denen nach der Föderalismusreform noch größeres Gewicht zukommt als zuvor. Hier geht es um die sanktionsbewehrte Bindung aller Finanzierungsentscheidungen an das Gleichstellungsziel.“
Die Baer-Studie bilanziert schließlich in Bezug auf Handlungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten seitens des Bundes: „Das Handlungsfeld für den Bund hat sich in Fragen der Gleichstellung mit den jüngeren Entwicklungen im europäischen, aber auch im internationalen und nationalen Recht eher erweitert. Gleichstellungsrecht liefert heute genauere und umfassendere Maßstäbe für eine größere Palette staatlichen Handelns als zuvor. (…) Mit den aktuellen Entwicklungen des Rechts gegen Diskriminierung und zur Gleichstellung ergeben sich somit in Wissenschaft und Forschung zahlreiche Handlungsmöglichkeiten. Für die Beurteilung einzelner Maßnahmen haben sich klare Maßstäbe entwickelt. Auch eingedenk der föderalen Ordnung kann der Bund aktiv zur Realisierung des Verfassungsauftrages tatsächlicher Gleichstellung beitragen.“
Literatur:
1. Lind, Inken (2008): Dossier – Balancierung von Wissenschaft und Elternschaft – Auswahl erster Ergebnisse der Online-Befragung; Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung / GESIS; Bonn.
2. Metz-Göckel et al. (2009): Wissenschaft als Lebensform – Eltern unterwünscht? Kinderlosigkeit und Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen Personals aller nordrhein-westfälischen Universitäten; Opladen & Farmington Hills.
3. Beck-Gernsheim, Elisabeth (2008): „Störfall Kind“: Frauen in der Planungsfalle; In: Aus Politik und Zeitgeschichte (ApuZ); Nr. 24-25/2008; S. 26-32.
4. Brake, B. et al. (2006): Geringe Geburtenziffern von Akademikerinnen. Eine europäische Perspektive; Bamberger Beiträge zur Europaforschung und zur internationalen Politik; Nr. 11/2006; Bamberg.
5. BMBF (2010): Kinder – Wunsch und Wirklichkeit in der Wissenschaft Forschungsergebnisse und Konsequenzen; Bonn.

www.bmbf.de/pub/kinder_wunsch_und_wirklichkeit.pdf
http://www.ulla-burchardt.de/index.php?id=3137

Schwarz-Gelb tut nichts für Frauen in der Wissenschaft
Bundesregierung vergeudet wissenschaftliches Potenzial
Mehr als 100 Fragen haben die Oppositionsfraktionen an die Bundesregierung gestellt, um herauszufinden, was Schwarz-Gelb für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Forschung tut. Die Antwort der Regierung ist entlarvend.
In Wissenschaft und Forschung sind Frauen auch heute noch stark unterrepräsentiert. Ihre Entwicklungs- und Karrierechancen sind bei gleicher Qualifikation nach wie vor schlechter als jene von Männern. Eine „gläserne Decke“ versperrt vielen Wissenschaftlerinnen den Weg in höhere Qualifikationsstufen und Besoldungsgruppen, in Entscheidungsgremien und Leitungsfunktionen. Aber auch in politiknahen Beratungskommissionen, in wissenschaftlichen Expertengremien oder, besonders ausgeprägt, in der industriellen Forschung sind Frauen rar.
Gemeinsam mit den anderen Oppositionsfraktionen hat die SPD-Bundestagsfraktion deshalb eine Große Anfrage an die Bundesregierung zur Geschlechtergerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung gestellt. Die Regierung war aufgefordert, sich zu mehr als 100 Fragen zu äußern, die aktuelle Situation zu bilanzieren sowie Handlungsfelder, politische Instrumente und neuen Perspektiven aufzuzeigen.
Schwarz-Gelb bleibt tatenlos
Doch die Antwort der Bundesregierung ist entlarvend: Schwarz-Gelb bleibt tatenlos. Die Regierung verweist lediglich auf Projekte von Vorgängerregierungen, hat keinerlei neue Impulse und vielfach nicht einmal Daten. Dort, wo Zahlen fehlen, interpretiert sie blind die Situation als positiv. „Nicht wissen, nicht wollen, nicht können“ – das sei die Quintessenz der Antwort der Bundesregierung, kommentierte die Vorsitzende des Bildungsausschusses, Ulla Burchardt (SPD).
So leugnet die Bundesregierung beispielsweise auch die prekären Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses, obwohl die Zahlen etwas anderes belegen. Aus der Antwort geht klar hervor, dass Frauen in erheblich höherem Umfang befristet oder in Teilzeit beschäftigt werden als Männer.
Außerdem belegen die Zahlen, dass enorm viele Frauen nach der Promotion aus einer wissenschaftlichen Laufbahn aussteigen. Sind unter den erfolgreich Promovierenden noch 44,1 Prozent Frauen, sind es bei den Professorenstellen noch 18,2 Prozent.
„Das ist nicht nur ungerecht den Frauen gegenüber, das ist auch volkswirtschaftlich gesehen eine absolut schlechte Entwicklung“, kritisierte die SPD-Bildungspolitikerin Marianne Schieder. „Wir erlauben uns an dieser Stelle eine massive Verschwendung von intellektuellem Potenzial.
Zielquoten sind unverzichtbar
Fatal ist auch, dass die Bundesregierung nicht nur dort untätig ist, wo es um Rahmenbedingungen und Förderprogramme geht. Ähnlich problematisch sieht es bei den von der Bundesregierung eingerichteten Beratungsgremien aus. Von 88 Gremien sind lediglich drei paritätisch und weitere zwei annähernd paritätisch besetzt.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die von den Oppositionsfraktionen ausgestreckte Hand zu ergreifen und sich gemeinsam für mehr Frauen in Wissenschaft und Forschung zu engagieren. Zielquoten seien unverzichtbar, sagte Ulla Burchardt. „Es ist Zeit, dass jetzt endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden.“ Unsere Gesellschaft kann es sich nicht länger leisten, die enormen Potenziale von Frauen brach liegen zu lassen.

http://www.spdfraktion.de/themen/schwarz-gelb-tut-nichts-f%C3%BCr-frauen-der-wissenschaft

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