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Interessantes EugH-Urteil: Behörden dürfen Homosexualität von Asylbewerbern prüfen (Politik)

Musharraf Naveed Khan, Tuesday, 02.12.2014, 13:15 (vor 3435 Tagen)

Videobeweise zählen nicht - EuGH: Homo­sexualität ist Asylgrund

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Homosexualität ein Asylgrund ist. Niederländische Behörden hatten entsprechende Anträge abgelehnt. Fraglich ist, wie sich die Neigung belegen lässt.
In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof festgelegt, dass Homosexualität ein Asylgrund sein kann. Dies würde jedoch nicht automatisch gelten. Vielmehr müssten sich Asylsuchende auch kritische Nachfragen gefallen lassen, damit die Behörden sich ein Bild vom Grad der Verfolgung machen können. Auf der anderen Seite sei das Privatleben der Antragssteller zu achten.

Konkret wurde ein Fall von drei Männern aus den afrikanischen Staaten Sierra Leone, Senegal und Uganda verhandelt, die in den Niederlanden einen Antrag auf Asyl gestellt hatten. Als Grund hatten die Männer angegeben, homosexuell und deshalb in ihrer Heimat politischer Verfolgung ausgesetzt zu sein. Die Behörden hatten die Anträge als unglaubwürdig zurückgewiesen.

Wie das Gericht nun feststellte, seien Behörden dazu verpflichtet die Anträge gründliche zu prüfen. Eine Beurteilung nur aufgrund von stereotypen Vorstellungen über Homosexuelle sei nicht ausreichend.

So müssten die Behörden Einzelheiten des familiären und sozialen Hintergrundes in Erfahrung bringen und berücksichtigen, um eine eventuelle Verfolgung wegen der sexuellen Präferenzen festzustellen.

Es soll den Beamten jedoch verboten sein, beschämende Fragen wie etwa nach konkreten Sexualpraktiken zu stellen. Auch Videobeweise für homosexuelle Handlungen oder gar das entsprechende »Vorturnen«, aber auch bestimmte Test zum Nachweis der Homosexualität seien nicht zielführend, entschied das Gericht.

Einer der Antragssteller hatte ein Video vorgelegt, das ihn bei homosexuellen Handlungen zeigt und ein anderer einen Test angeboten.

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-12/cp140162de.pdf

Weiterführende Quelle ...

Nicht das mich das jetzt persönlich tangiert, aber interessant wird dennoch, wie der deutsche Gesetzgeber hier Rechtssicherheit schaffen will. So ein Homo-Test ist eine "heiße Sache". In anderen Ländern hat man das ziemlich unkonventionell gelöst:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/schwulen-test-golfstaaten-wollen-auslaender-auf-homosexualitaet-testen-a-926998.html

Mal sehen, wie dieser Test in Deutschland ausfallen wird. Könnte ja jeder behaupten, ein Homo zu sein.


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