Justizkalfaktoren bedienen sich wieder selbst (Off-Topic)
Richterbesoldung An der Schmerzgrenze der Prädikatsjuristen
Nur in Deutschland und Armenien verdienen Richter im ersten Jahr weniger als der Durchschnitt der Bevölkerung. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, welche Besoldung angemessen ist. Von dem Weg in die „gesicherte Armut“ sprechen manche Juristen, wenn sie sich nach dem zweiten Staatsexamen für das Richteramt entscheiden, statt Anwalt in einer großen Wirtschaftskanzlei zu werden. Die Redewendung klingt zynisch, weil kein deutscher Richter in Armut leben muss. Allerdings beträgt das Bruttoeinstiegsgehalt eines Richters im Schnitt etwa 41.000 Euro im Jahr, während das Einstiegsgehalt manches Wirtschaftsanwalts bei mehr als 100.000 Euro liegt.
http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-richterbesoldung-13301014.html
Der Artikel ist voller Lügen. Aber mal die größten:
-die 41.000 € im Jahr sind "Beamteneuros" also nur mit Lohnsteuerabzug sowie etwas für die private Krankenkasse. Wahrscheinlich noch mit anderen Zulagen und Ermäßigungen. Der Betrag lässt sich also überhaupt nicht direkt vergleichen.
R1 mit seinen Vergünstigungen ist auf die frei Wirtschaft umgerechnet so mit 60-90.000 € zu veranschlagen. Und in der freien Wirtschaft arbeiten die noch dazu.
- Einstiegsgehälter mit 100.000 € bekommt als Rechtsanwalt so gut wie niemand, vielleicht einer von Tausend . Die untere Hälfte der Juristen freut sich, wenn sie 30.000 € (keine Beamteneuros) p.a. bekommt. Gehälter in der Höhe eines R1 Gehaltes bekommen nur die oberen 20 %. Viele Rechtsanwälte beziehen ergänzend Hartz IV oder sind arbeitslos, prekär beschäftigt usw.
Kurzum, der Abschaum lügt uns wieder dreist ins Gesicht und bedient sich.