Anklagen wegen sexuellem Missbrauch landen direkt beim Landgericht, damit keine Berufung mehr möglich ist. (Manipulation)
(...)"Normalerweise behandelt das Landgericht Fälle mit einer Straferwartung von vier Jahren aufwärts", sagt Neidhardt. Doch auch Verfahren mit einer Straferwartung unter vier Jahren werden nicht zum Amtsgericht angeklagt, wenn "die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Verletzten der Straftat, die als Zeugen in Betracht kommen, des besonderen Umfangs oder der besonderen Bedeutung des Falles Anklage beim Landgericht erhebt", heißt es in Paragraf 24.
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Nach einem Prozess vor dem Amtsgericht besteht nämlich die Chance auf eine Berufung vor dem Landgericht
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Nach einem erstinstanzlichen Prozess vor dem Landgericht hingegen bleibt nur die Revision. Der Bundesgerichtshof überprüft daraufhin das Urteil auf Rechtsfehler, ohne dass noch einmal Zeugen gehört werden müssen. http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Warum-so-oft-Missbrauchsfaelle-vor-dem-Landgericht-Gera-stehen-1754413809
Das Ganze wird getarnt unter "Opferschutz".
Rainer
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