Unterhaltsgläubiger die einen Vertrag zu Lasten Dritter beschliessen, braucht immer die Zustimmung des Dritten (Recht)
Deshalb zahlt auch Leutnant Dino wahrscheinlich aus diesem Grund keinen Unterhalt und macht von seinem Recht gebrauch. Der Rundfunkstaatsvertrag (ARD /ZDF) ist auch ein Vertrag zu Lasten Dritter.
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/drittbez.htm