Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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BGH XII ZR 49/11: Urteil im Kampf ums Kind zwischen Homos und Lesben (Recht)

Li Ho Den ⌂, Sunday, 14.12.2014, 20:24 (vor 3631 Tagen)

So wie sich das hier darstellt, hat ein Homo (lebend in einer Homobeziehung) und eine Lesbe (lebend in einer Lesbenbeziehung) wohl eine Samenspende ausgetauscht und bei der Lesbe erfolgreich eingepumpt. Die Lesbe wollte aber ihre Lesbenpartnerin als "Vater" haben und den Homo wegdrängen. Der wiederum hat sich´s nicht gefallen lassen und offensichtlich erfolgreich geklagt.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&client=12&nr=64430&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

Das arme Kind.

Auch hier sieht man die subtile Wirkungsweise des Gender-Mainstreaming, welches gezielt die Grenzen verwischt. Es kloppt sich nun Jeder mit Jedem um die Kinder. Wie den Kindern dabei zumute ist, fragt keiner.

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