Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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BGH XII ZR 49/11: Urteil im Kampf ums Kind zwischen Homos und Lesben (Recht)

Li Ho Den ⌂, Sunday, 14.12.2014, 20:24 (vor 3631 Tagen)

So wie sich das hier darstellt, hat ein Homo (lebend in einer Homobeziehung) und eine Lesbe (lebend in einer Lesbenbeziehung) wohl eine Samenspende ausgetauscht und bei der Lesbe erfolgreich eingepumpt. Die Lesbe wollte aber ihre Lesbenpartnerin als "Vater" haben und den Homo wegdrängen. Der wiederum hat sich´s nicht gefallen lassen und offensichtlich erfolgreich geklagt.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&client=12&nr=64430&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

Das arme Kind.

Auch hier sieht man die subtile Wirkungsweise des Gender-Mainstreaming, welches gezielt die Grenzen verwischt. Es kloppt sich nun Jeder mit Jedem um die Kinder. Wie den Kindern dabei zumute ist, fragt keiner.

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's wird böse enden.

adler @, Kurpfalz, Monday, 15.12.2014, 01:29 (vor 3631 Tagen) @ Li Ho Den

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&client=12&nr=64430&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf
Das arme Kind.
Auch hier sieht man die subtile Wirkungsweise des Gender-Mainstreaming, welches gezielt die Grenzen verwischt. Es kloppt sich nun Jeder mit Jedem um die Kinder. Wie den Kindern dabei zumute ist, fragt keiner.

Die kannten sich vorher und deshalb war das Material keine anonyme Spende, das war der Knackpunkt. Bei einer anonymen Spende hat der Gesetzgeber inzwischen eine Vaterschaftsklage des Spenders zwecks Vaterschaftanerkennung gesetzlich ausgeschlossen, wie aus dem Text hervorgeht. Dass die arme Frau Mutter keine Überraschung erfährt, dafür ist also schon mal gesorgt.

Ob inzwischen auch dafür gesorgt ist, dass der anonyme Spender keine bösen Überraschungen in Form von erfolgreichen Unterhaltsklagen erleben kann, darf im Femistaat mit großer Sicherheit bezweifelt werden. Ich kann mich dunkel an ein, zwei Fälle erinnern, dass eine arme Frau Mutter Unterhaltstitel zugesprochen bekam, als sie den bösen Spender herausbekam. Kam ja einer Vergewaltigung der armen Frau Mutter gleich, dass! s_gericht

9 Vielmehr sei dem Kläger von der Mutter die Inanspruchnahme auf Unterhalt in Aussicht gestellt worden, wenn er nicht von der Durchsetzung von Vaterrechten absehe.

Am Ende hat sich der biologische Vater dabei ins Knie geschossen. Als Homo wird er noch weniger Ahnung haben von der misandrischen Gesetzgebung, Auslegung und Handhabung im Frauenstaat Deutschland, als es die meisten Heteros vor dem Ernstfall haben. Da die Lesbe und der Homo nun keine Freunde mehr sind, wird er das Kind auch hinfort nicht zu sehen kriegen, das kann sie locker so einrichten. Nur zahlen darf er. s_dankeschild.gif
Dieses Recht hat er sich nun erfolgreich erstritten.s_erschrecken Wie blöd kann mann eigentlich sein?

Das Kind hingegen hat zumindest finanziell gute Aussichten. Es wird gleich zwei Erblasser haben: s_glaeser-anstossen
- Vater 1, von dem das Baumaterial stammt. Juristisch korrekt biologischer Vater genannt.
- Und Vater 2, mit der immer nur Mutter Genannten in Ehe lebend. Juristisch korrekt sozialer Vater genannt und welcher hier eine Frau ist.

Schöne Neue Welt.

adler

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