BGH erklärt Kind zur Handelsware - "... den Kauf eines Kindes durch zwei Perverse für rechtmäßig" (Recht)
BGH erklärt Kind zur Handelsware
Der Bundesgerichtshof erklärte den Kauf eines Kindes durch zwei Perverse für rechtmäßig. Die beiden, die in einer staatlich geförderten Unzuchtspartnerschaft leben, ließen das Kind von einer Hure¹ in Kalifornien austragen. Das ist bei uns in Deutschland verboten. Dennoch erkannte der BGH ein Urteil aus Kalifornien an, das beide zu “Eltern” erklärt. Das ist skandalös. Amerikanisches Recht gilt in Deutschland nicht. Der BGH meint, ausländische Urteile seien grundsätzlich anzuerkennen, es sei denn, sie verstoßen gegen Grundrechte. Dies sei aber nicht der Fall. Das Urteil verstößt sehr wohl gegen Grundrechte, gleich gegen mehrere. Nach Artikel 6 sind Pflege und Erziehung das natürliche Recht der Eltern. Die Mutter muß also die Möglichkeit haben, das Kind zurückzufordern. Das Kind wird in seiner freien Entfaltung gehemmt, wenn es unter solchen widernatürlichen Umständen leben muß. Und die Würde des Kindes ist verletzt. Es wird zu einer Handelsware degradiert, als Objekt behandelt. Es wächst in menschenunwürdigen Verhältnissen auf. Der BGH begründet sein Urteil zynischerweise mit Schutz des Kindes. Der Schutz des Kindes gebietet jedoch, dem leiblichen Vater das Sorgerecht zu entziehen. Wer einem Kind die Mutter wegnimmt, ist zur Erziehung nicht geeignet.
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¹ Weib, das seinen Körper vermietet Quelle
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- VerfGHof Österreich stellte 2013 fest, dass GV zwischen Lesben nicht zur Schwangerschaft führt ! -
Jose Morales,
22.12.2014, 00:04
- BGH erklärt Kind zur Handelsware - "... den Kauf eines Kindes durch zwei Perverse für rechtmäßig" -
Don Camillo,
22.12.2014, 07:21
- BGH: Die Geheimloge der Freimaurer - adler, 22.12.2014, 10:14
- BGH erklärt Kind zur Handelsware - "... den Kauf eines Kindes durch zwei Perverse für rechtmäßig" -
Don Camillo,
22.12.2014, 07:21