Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die berechtigte Frage ist doch, warum es in Deutschland noch keinen Volksaufstand gibt (Allgemein)

Mus Lim ⌂ @, Tuesday, 30.12.2014, 04:08 (vor 3665 Tagen) @ Don Camillo

... Sechs Minuten dauerte der Todeskampf von Walter LaGrand in der Gaskammer des Staatsgefängnisses Eyman Prison in Florence, Arizona. Immer wieder bäumte sich der Deutsche auf, gurgelte, hustete, bis er das Bewusstsein verlor. ... http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-19542720.html

Die beiden hätten Anspruch auf bessere Verteidigung gehabt: Nach Artikel 36 der Wiener Konsularrechtskonvention sind Behörden bei der Verhaftung von Ausländern verpflichtet, auf deren Wunsch hin unverzüglich das nächste Konsulat zu benachrichtigen - und sie auch sofort auf dieses Recht hinzuweisen. Einmal informiert, hätten die deutschen Diplomaten Rechtshilfe leisten, selbst Nachforschungen anstellen, vor allem aber gute Anwälte besorgen können.

Doch die Provinz-Ermittler klärten die beiden Ahnungslosen nicht über ihren Schutzanspruch auf. Erst im Todestrakt des Gefängnisses von Florence erzählten die beiden ebenfalls dort einsitzenden deutschen Brüder Apelt den LaGrands von ihren Rechten; über das Generalkonsulat erhielten sie bessere Anwälte. Doch der Einsatz kam zu spät - und auch die Bundesregierung reagierte äußerst zögerlich auf die Verletzung der Konsularrechte.

Erst am 22. Februar 1999, zwei Tage vor der Hinrichtung Karl LaGrands, traute sich Außenminister Joschka Fischer, den Völkerrechtsbruch in einem Schreiben an seine amerikanische Kollegin Madeleine Albright überhaupt anzusprechen. Und erst am 2. März, 28 Stunden vor dem behördlich festgesetzten Todeszeitpunkt Walter LaGrands, erhob die Regierung Gerhard Schröders in Den Haag Klage gegen die USA und erwirkte einen vorläufigen Hinrichtungsstopp bis zum Erlass des Endurteils - an den sich die USA nicht hielten.

Die berechtigte Frage ist doch, warum es in Deutschland noch keinen Volksaufstand gibt!

1.
Die USA verletzen die Konsularrechte und setzen sich über ein verfügten Hinrichtungsstopp einfach hinweg.
Die USA scheißen auf internationales Recht, wenn es nicht gerade in ihrem Interesse liegt und scheißen auf die Menschenrechte, solange nicht Amerikaner betroffen sind.

2.
An dem Verhalten der deutschen Regierung und weiteren Politiker merkt man, was denen A deutsche Bürger wirklich wert sind und B wie sehr sie Marionetten Washingtons sind.

Spuckt auf dieses Marionettenregime in Berlin!
s_es-reicht

Nur mal zur Erinnerung:

Der Fall Murat Kurnaz

Am 3. Oktober 2001 flog Murat Kurnaz von Frankfurt nach Karatschi, um - so seine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss - in den Moscheen der Jamaat al Tabligh mehr über den Koran zu lernen, bis seine Frau im Dezember aus der Türkei nach Deutschland käme.

Nur wenige Wochen nach den Anschlägen vom 11. September 2001, am 3. Oktober 2001, flog Kurnaz nach Pakistan, um sich mit seinem Freund Selçuk Bilgin, der allerdings schon am Flughafen Köln festgenommen worden war, der sunnitisch-orthodoxen Bewegung "Tablighi Jamaat" anzuschließen und eine von der Organisation angebotene Pilgerreise zu unternehmen.

In Pakistan wurde er im November 2001 bei einer Routinekontrolle von pakistanischen Sicherheitskräften festgenommen und anschließend Ende November gegen Kopfgeld an die US-Streitkräfte in Afghanistan übergeben. Er wurde als „feindlicher Kämpfer“ eingestuft und im Januar 2002 von einem US-Häftlingslager in Afghanistan zum Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba verlegt. Er war einer der ersten Gefangenen in dem erst wenige Wochen zuvor eröffneten Lager.

Kurnaz selbst gibt an, während seiner Inhaftierung in Pakistan und Guantanamo wiederholt gefoltert worden zu sein, unter anderem durch Schläge, erzwungenen Schlafentzug und dem Waterboarding ähnliche Praktiken.

Nach der Entlassung aus mehr als vier Jahren Internierung traf er am 24. August 2006 wieder in Deutschland ein. Kurnaz hat seitdem wiederholt in den Medien schwere Vorwürfe gegen die deutsche Bundesregierung erhoben. So behauptete er, er sei Ende 2001 in Afghanistan von Angehörigen des Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr misshandelt worden. Sein Anwalt warf der Bundesregierung vor, sie habe eine frühere Freilassung Kurnaz im Jahre 2002 vereitelt. Kurnaz berichtete zudem von schweren physischen und psychischen Misshandlungen durch US-Amerikaner in Afghanistan und auf Kuba.

Seit seiner Rückkehr nach Deutschland lebt Kurnaz in Bremen. Er ist zum zweiten Mal verheiratet und Vater einer Tochter.

Gründe für die Gefangennahme

Murat Kurnaz befand sich im direkten Umfeld von Selçuk Bilgin, dessen Eltern ihm vorgeworfen haben, in Afghanistan gegen die Vereinigten Staaten kämpfen zu wollen. Diese Tatsache führte zu einer Überprüfung des gesamten Umfeldes Bilgins, zu dem auch Kurnaz zählte. Beweise für seine Beteiligung an Gewalttaten wurden nicht erbracht.

Kurnaz wurde von den US-Kräften als "ungesetzlicher Kombattant" eingeordnet. Dieser Begriff, von George W. Bush im so genannten "Krieg gegen den Terror" verwendet, dient als Rechtfertigung, den Inhaftierten ihre Rechte zu versagen und sie der Folter zu unterwerfen, da es ihn weder im Kriegsvölkerrecht noch im Genfer Abkommen III über die Behandlung von Kriegsgefangenen gibt. So dürfen die Gefangenen zum Beispiel keinen Rechtsanwalt mit ihrer Verteidigung beauftragen, sich mit keinem Anwalt alleine unterhalten, ihre Angehörigen nicht sehen und sollen erst in unbestimmter Zukunft vor einem US-Militärgericht angeklagt werden.

Sein Anwalt Bernhard Docke klagte zusammen mit den Anwälten anderer freigelassener Guantánamo-Häftlinge dagegen vor einem US-amerikanischen Bundesgericht. Die zuständige Richterin Green stellte am 31. Januar 2005 fest, dass die Einstufung Murat Kurnaz' als "ungesetzlicher Kombattant" unbegründet und somit seine Inhaftierung rechtswidrig gewesen sei. Die Richterin, die Zugang zu Kurnaz' gesamter Gefangenenakte inklusive der Geheimhaltung unterliegender Informationen hatte, stellte fest, es gebe keine Beweise, dass Kurnaz Verbindungen zu al-Qaida gehabt oder eine besondere Bedrohung der USA dargestellt habe. Am 9. Februar legte die US-Regierung Berufung gegen dieses Urteil ein, deren Verhandlung bis dato noch aussteht.

Der Karlsruher Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof verwies im Frühjahr 2002 das Verfahren gegen Murat Kurnaz wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung zurück an die Bremer Staatsanwaltschaft. Der Generalbundesanwalt erklärte sich für nicht zuständig, da er nach Prüfung der Ermittlungsakten zu dem Schluss kam, dass kein ausreichender Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorlag. Der Bremer Staatsanwalt Uwe Picard stellte gegen die zwei weiteren Verdächtigen (Selcuk B. und Ali M.) das Ermittlungsverfahren noch 2002 mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Gegen Murat Kurnaz und den weiteren Beschuldigten Sofyen B.-A. wurde das Verfahren zunächst vorläufig eingestellt, weil diese sich nicht persönlich äußern konnten. Am 17. Oktober 2006 teilte die Staatsanwaltschaft Bremen mit, dass das Verfahren nun auch gegen Murat Kurnaz eingestellt sei.

Die Rolle der deutschen und türkischen Regierungen

Seit Januar 2002 war die deutsche Regierung über die Gefangennahme des türkischen Staatsbürgers Kurnaz informiert und arbeitete eng mit den amerikanischen Sicherheitsdiensten zusammen. Schon im Januar 2002 wurde von den Amerikanern die Möglichkeit zum Verhör angeboten. Versuche des Auswärtigen Amts, Kurnaz konsularisch zu betreuen, wurden von amerikanischer Seite mit dem Verweis auf dessen türkische Staatsbürgerschaft abgelehnt. Nach Art. 5 lit. a und e des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen ist es Aufgabe der jeweiligen Heimatstaaten, die Interessen ihrer Bürger im Ausland zu schützen und ihnen Hilfe und Beistand zu leisten. Da insoweit die Türkei berufen war, begegnet die Ablehnung der deutschen Konsulartätigkeit keinen staatsrechtlichen Bedenken. Dennoch intervenierte die türkische Regierung nicht zu Gunsten von Murat Kurnaz; die Entscheidung hierüber oblag allein der türkischen Regierung.

Deutsche Ermittlungserkenntnisse wurden informell an die Amerikaner für die US-Verhöre in Guantánamo übermittelt. Schließlich flogen im September 2002 zwei Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) und ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zusammen mit einem CIA-Mitarbeiter zum Verhör nach Guantánamo. Der Mitarbeiter des BfV war zuvor in Bremen auf das Verhör vorbereitet worden, darüber hinaus gab es Fragelisten von BKA und LKA.

Nach Auffassung der deutschen vernehmenden Beamten war Kurnaz nie terroristisch tätig, sondern nur zur falschen Zeit am falschen Ort. Da die US-Stellen im Grunde diese Auffassung teilten, sollen die Vereinigten Staaten kurz darauf Kurnaz' Rückkehr nach Deutschland angeboten haben. Die deutschen Behörden hätten jedoch eine Abschiebung in die Türkei, nicht aber nach Deutschland befürwortet. Daraufhin hätten die Vereinigten Staaten ihr Angebot zurückgezogen, obwohl der damalige Außenminister Joschka Fischer persönlich im US-Außenministerium für seine Freilassung intervenierte. Laut Aussage des damaligen US-Sonderbotschafters und Guantánamo-Beauftragten Pierre-Richard Prosper war Murat Kurnaz seit 2002 zur Freilassung vorgesehen, was der deutschen Bundesregierung auch bekannt war oder hätte sein müssen. Entgegen den Aussagen des damaligen Kanzleramts- und späteren Außenministers Frank-Walter Steinmeier habe sich die deutsche Bundesregierung nicht für eine Freilassung eingesetzt.

Der damalige Innensenator Bremens, Thomas Röwekamp, kündigte 2004 an, dass Kurnaz nach seiner Freilassung nicht wieder nach Deutschland einreisen dürfe, da seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wegen eines mehr als sechsmonatigen Auslandsaufenthalts erloschen sei. Kurnaz habe versäumt, die in solchen Fällen vorgeschriebene Verlängerung der Wiedereinreisefrist zu beantragen. Zu diesem Schluss kam ursprünglich ein Dossier des damals zuständigen Referatsleiters im Bundesinnenministerium Hans-Georg Maaßen, das Jahre später bei der politischen Aufarbeitung des Falles Kurnaz Hauptgegenstand des dafür eingerichteten Untersuchungsausschusses wurde. Das Verwaltungsgericht Bremen entschied im November 2005, dass die Aufenthaltserlaubnis weiterhin gültig sei, da Kurnaz keine Gelegenheit hatte, sie zu verlängern.
- http://de.wikipedia.org/wiki/Murat_Kurnaz

Aber das hat ja nur einen Konvertiten zum Islam getroffen, nicht wahr?

Heute kämpft er vor allem um seinen Ruf. Immer noch hängt ihm die Bezeichnung "Bremer Taliban" nach.
http://www.zeit.de/kultur/film/2013-05/murat-kurnaz-guantanamo

Die Behörden haben mich inhaftiert und an die Amerikaner verkauft. Schuld an meinem Leiden in Guantánamo sind Menschen, die rücksichtslos politische Ziele verfolgt haben.
Als ich nach Pakistan aufgebrochen bin, war der Afghanistankrieg noch nicht ausgebrochen. Und Pakistan war für mich ein anderes Land, ich dachte, es habe mit dem Afghanistan-Konflikt nichts zu tun. Es hieß in den Medien, dass Osama bin Laden sich in Afghanistan versteckt halte. Dort wollte ich nicht hin.
Keiner will die Verantwortung übernehmen.
http://www.zeit.de/kultur/film/2013-05/murat-kurnaz-guantanamo/seite-2

Kurnaz konnte keine Verwicklung in Terroraktivitäten nachgewiesen werden, die USA hielten ihn schon bald für harmlos. Schon 2002 bot die amerikanische Regierung Deutschland an, Kurnaz freizulassen. Das zuständige Gremium im Kanzleramt, dem unter anderem der heutige SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier angehörte, lehnte seine Rückkehr mehrfach ab.
http://www.sueddeutsche.de/politik/murat-kurnaz-es-gibt-schlimmeres-als-guantanamo-1.1132879

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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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Suchmaschinen-Tags: Abtreibung, Beschneidung, Genitalverstümmelung, Familienzerstörung


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