Frauenpower für die Truppe (Allgemein)
Zwei Quothilden haben sich schon eingebracht. Feuer frei ;).
Frauenpower für die Truppe: Wie das #EuGH-Urteil vom 11. Januar 2000 die Bundeswehr veränderte - Ein Überblick
Heute vor 15 Jahren kippt der Europäische Gerichtshof den Artikel 12a des Grundgesetzes ("Frauen dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten.“) und bereitet so den Weg für die Öffnung aller Verwendungen innerhalb der Streitkräfte auch für Frauen. Dass Frauen in der Bundeswehr dienen, war allerdings damals schon nichts Neues: Seit nunmehr 40 Jahren, seit 1975, gibt es Soldatinnen in der Truppe - bereits approbierte Ärztinnen, Zahn- und Tierärztinnen sowie Apothekerinnen wurden als Soldatin übernommen. Seit 1989 können Frauen als Offizieranwärter im Sanitätsdienst nach dem Abitur zur Bundeswehr und im Rahmen ihrer Ausbildung Medizin studieren, seit 1992 sind darüber hinaus alle Laufbahnen des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes für Frauen geöffnet.
Nach dem Gerichtsurteil vor 15 Jahren sind nun seit 2001 alle Verwendungen in den Streitkräften für Frauen geöffnet, aktuell dienen von insgesamt rund 181.000 Soldaten über 19.000 Frauen in der Bundeswehr, davon sind ca. 1.880 Berufssoldatin und ca. 16.200 Zeitsoldatin, die Übrigen leisten Freiwilligen Wehrdienst. Die weiblichen Offiziere der ersten Stunde sind mittlerweile überwiegend im Dienstgrad Hauptmann oder Kapitänleutnant, weibliche Kompanie- oder Batteriechefs sind keine Seltenheit mehr, es gibt Pilotinnen oder Kommandantinnen und auch bei den Unteroffizieren sind Soldatinnen in zahlreichen Führungsverantwortungen als Zugführer, Gruppenführer und Truppführer. Sie "stehen ihre Frau" dabei natürlich auch im Einsatz.
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