Wer hat diese Kinder bis zum BGH begleitet?! (Recht)
Frühes Auskunftsrecht über Vater
Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Ein Mindestalter sei nicht erforderlich, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Im vorliegenden Fall hatten Schwestern im Alter von heute 12 bzw. 17 Jahren Auskunft über den Samenspender verlangt. Kinder würden schon im Kindergarten über sich nachdenken, so der BGH
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat jeder das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft. Strittig war, ob das auch schon für Kinder gilt.
Quelle:ARD-VT, 28.01.2015. Seite 115
Das erinnert mich an jenem Inzest-Fall vor kurzem, der vom BVerfg. abgesegnet wurde.
Wahrscheinlich stecken wieder die selben Sponsoren dahinter, um wieder mal Präsedenzfälle zu generieren.
Gruss
gesamter Thread:
- Wer hat diese Kinder bis zum BGH begleitet?! -
Urknall,
28.01.2015, 21:46
- Wer hat diese Kinder bis zum BGH begleitet?! -
MirReichts,
28.01.2015, 21:53
- Erst stand im Text, es seien 100.000 Kinder betroffen! Dann wurde es entfernt! Inzestgefahr?! - Urknall, 28.01.2015, 22:01
- Rechtverbiegung, das beherrschen Juristen. -
Rainer,
28.01.2015, 22:25
- "Chamäleon-Jurist" etwa ? Abk."CJ" (SiJey) ;-) - Urknall, 28.01.2015, 23:08
- Advocati, Spitzbuben, weit gefährlicher und schlimmer ist, wie eine Diebesbande -
Werner,
28.01.2015, 23:44
- Macht und Bodensatzintelligenz ist eine gefährliche Mischung. -
Rainer,
29.01.2015, 00:17
- Rubrikvorschlag:"Kartelljustiz" (Zweckverband) - Urknall, 29.01.2015, 16:55
- Macht und Bodensatzintelligenz ist eine gefährliche Mischung. -
Rainer,
29.01.2015, 00:17
- Wer hat diese Kinder bis zum BGH begleitet?! -
MirReichts,
28.01.2015, 21:53