Wer hat diese Kinder bis zum BGH begleitet?! (Recht)
Frühes Auskunftsrecht über Vater
Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Ein Mindestalter sei nicht erforderlich, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Im vorliegenden Fall hatten Schwestern im Alter von heute 12 bzw. 17 Jahren Auskunft über den Samenspender verlangt. Kinder würden schon im Kindergarten über sich nachdenken, so der BGH
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat jeder das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft. Strittig war, ob das auch schon für Kinder gilt.
Quelle:ARD-VT, 28.01.2015. Seite 115
Das erinnert mich an jenem Inzest-Fall vor kurzem, der vom BVerfg. abgesegnet wurde.
Wahrscheinlich stecken wieder die selben Sponsoren dahinter, um wieder mal Präsedenzfälle zu generieren.
Gruss