Wer hat diese Kinder bis zum BGH begleitet?! (Recht)
Frühes Auskunftsrecht über Vater
Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Ein Mindestalter sei nicht erforderlich, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Im vorliegenden Fall hatten Schwestern im Alter von heute 12 bzw. 17 Jahren Auskunft über den Samenspender verlangt. Kinder würden schon im Kindergarten über sich nachdenken, so der BGH
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat jeder das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft. Strittig war, ob das auch schon für Kinder gilt.
Quelle:ARD-VT, 28.01.2015. Seite 115
Das erinnert mich an jenem Inzest-Fall vor kurzem, der vom BVerfg. abgesegnet wurde.
Wahrscheinlich stecken wieder die selben Sponsoren dahinter, um wieder mal Präsedenzfälle zu generieren.
Gruss
Wer hat diese Kinder bis zum BGH begleitet?!
Wenigstens wird es jetzt weniger Regenbogenfamilien geben.
Welcher Mann, der bei Sinnen ist, wird jetzt noch seinen Samen spenden?
Erst stand im Text, es seien 100.000 Kinder betroffen! Dann wurde es entfernt! Inzestgefahr?!
Ich tippe mal auf Unerhaltsgenerierung
Rechtverbiegung, das beherrschen Juristen.
Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Ein Mindestalter sei nicht erforderlich, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Dann soll der BGH mal erklären wie das bei der Babyklappe, oder anonymen Geburt funktionieren soll.
Wir brauchen einen, zur Lügenpresse adäquaten, Begriff für Juristen!
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
"Chamäleon-Jurist" etwa ? Abk."CJ" (SiJey) ;-)
- kein Text -
Advocati, Spitzbuben, weit gefährlicher und schlimmer ist, wie eine Diebesbande
"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwartze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt." - Friedrich Wilhelm I., Kabinettsorder vom 15. Dezember 1726
"Daß ein Justizcollegium, daß Ungerechtigkeiten ausübt, weit gefährlicher und schlimmer ist, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind." - Der preußische König Friedrich II. in einem Protokoll vom 11. Dezember 1779
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Ich will, dass der Femiwahn aufhört in Deutschland, und zwar Dalli!
Macht und Bodensatzintelligenz ist eine gefährliche Mischung.
Ein Affenzirkus: Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand
Rainer
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Rubrikvorschlag:"Kartelljustiz" (Zweckverband)
Es bündelt die Unterbezeichnungen wie:Tarn-, Deck-, Vettern-, Zweck-, Interessen-, Komplizen-,
Täuschungs-, Schein-, Willkür-, Konjunktur-, Verdunkelungsjustiz, etc.
Gruss