Schweiz: Beweisführung an Gerichten in Sexualstrafverfahren (Recht)
Tränen im Rahmen von Einvernahmen haben volle Beweiskraft betreffend der Richtigkeit der Aussage:
Dass der Sex einvernehmlich war, wie B. behaupte, könne nicht sein. «Wenn ja, dann hätten die Geschädigten bei der Einvernahme kaum solche Emotionen gezeigt», sagte Philipp und verwies auf die «minutenlangen» Weinkrämpfe von Alba P. Der Staatsanwalt forderte für B. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Sex-Taeter-muss-51-Monate-hinter-Gitter-16695011
Grüsse
Manhood
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Swiss Lives matter!!!