Schweiz: Beweisführung an Gerichten in Sexualstrafverfahren (Recht)
Tränen im Rahmen von Einvernahmen haben volle Beweiskraft betreffend der Richtigkeit der Aussage:
Dass der Sex einvernehmlich war, wie B. behaupte, könne nicht sein. «Wenn ja, dann hätten die Geschädigten bei der Einvernahme kaum solche Emotionen gezeigt», sagte Philipp und verwies auf die «minutenlangen» Weinkrämpfe von Alba P. Der Staatsanwalt forderte für B. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Sex-Taeter-muss-51-Monate-hinter-Gitter-16695011
Grüsse
Manhood
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Swiss Lives matter!!!
Schweiz: Beweisführung an Gerichten in Sexualstrafverfahren
Ach Manhood, du weisst doch selbst: Traenen luegen nicht !
Schweiz: Beweisführung an Gerichten in Sexualstrafverfahren
Ach Manhood, du weisst doch selbst: Traenen luegen nicht !
Tun sie doch auch nicht wenn ihr Herz gebrochen ist weil die Gewährung ihrer besten Vagina der Welt nicht den gewünschten Zweck erfüllt hat.
Es macht für Frauen keinen Unterschied ob jemand etwas was sie nicht wollen getan hat oder wenn jemand nicht getan hat was sie wollen.
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http://patriarchilluminat.wordpress.com/
Patriarchale Spülregeln
Schweiz: Beweisführung an Gerichten in Sexualstrafverfahren
wenn mir irgendeine Frau so was reindrückt, kann ich versichern, sie wird lange nicht mehr leben und ich wechsel meine bürgerliche in kriminelle Karriere