Frauenbonus im Strafrecht Thema im "Blick" (Recht)
Aargauer Sex-Lehrerin
Was, wenn es ein Mann gewesen wäre?
Ein Lehrer sässe sofort hinter Gittern – meinen Leser. Das sei ein Irrtum, erklärt dagegen eine Sexualpädagogin
(….)
Der Staatsanwalt müsste der Lehrerin beweisen können, dass es mit dem Schüler nur wegen des Abhängigkeitsverhältnisses zu Sex kam. Für die Ermittler gilt Artikel 188 im Strafgesetzbuch: «Wer mit einer unmündigen Person von mehr als 16 Jahren, die von ihm durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis» abhängig eine sexuelle Handlung vornimmt, «in dem er diese Abhängigkeit ausnützt», wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.
Interessant, wieviel Ermessenspielraum der Gesetzgeber den Richtern einräumt. Ich vermute mal, dass Frauen nie ein Abhängigkeitsverhältnis ausnutzen und natürlich nur deshalb auf Milde hoffen dürfen.
Ganzer Artikel:
Weshalb die unterschiedlichen Tarife für Männer und Frauen im Sexualstrafrecht ins Fachgebiet einer Sexualpädagogin fallen, bleibt wohl das Geheimnis des „Blick“.
Grüsse
Manhood
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Swiss Lives matter!!!