Gut zu wissen: Richterschaft = 'Schweinesystem'? mit ANFÜHRUNGSZEICHEN scheinbar OK. (Recht)
Entspricht die Verwendung des Begriffes "Schweinesystem" für die Bezeichnung der Richterschaft eines Verwaltungsgerichtes dem Sachlichkeitsgebot eines Anwaltes?
In einem Prozeß vor dem Verwaltungsgericht hatte ein Anwalt die Richterschaft des Gerichtes als "Schweinesystem" bezeichnet. Hierbei hatte er allerdings in seinem Schriftsatz den Begriff Schweinesystem in Anführungszeichen gesetzt. Das Anwaltsgericht Köln meint, da der Anwalt den Begriff Schweinesystem in Anführungszeichen gesetzt hat, übt zwar der Anwalt Kritik an der Richterschaft aus, bringt jedoch gleichzeitig zum Ausdruck, dass es sich hier nur um einen Vergleich als sprachliches Mittel handelt und verstößt damit nicht gegen das Sachlichkeitsgebot (AnwG Köln v. 6.11.2014- 10 EV 255/11).
http://www.msw-ra-berlin.de/de/news:167,n:zum-begriff-schweinesystem
Gut zu wissen: Richterschaft = 'Schweinesystem'? mit ANFÜHRUNGSZEICHEN scheinbar OK.
Weil er von einem „System“ spricht, hat der Anwalt offenbar erlebt, dass sich ein ganzes Gericht gegen ihn gestellt hat. Vielleicht hat er versucht, den ersten Richter, weil der besonders übel mit ihm umgesprungen ist, wegen Befangenheit abzulehnen und danach dann das erlebt, was vielen anderen Rechtsuchenden im Umgang mit deutschen Gerichten auch widerfährt: Wenn man einem Richter auf die Füße tritt, regieren die Kollegen solidarisch, egal was der Drecksack (oder die Drecksäckin) alles veranstaltet hat.
Trotzdem ist es uncool - erst recht von einem Anwalt - dann gegenüber dem Gericht Wörter wie "Schweinesystem" in den Mund zu nehmen. Damit verscherzt man sich nämlich sehr leicht das Wohlwollen der Kollegen in der Beschwerdeinstanz, die vielleicht keine Lust haben, mit den Kollegen vom Amtsgericht zu kungeln und tatsächlich Recht sprechen, so lange man sie nicht mit Pöbeleien verärgert.