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Wenn ein Freier eine Prostituierte nicht bezahlt, kommt er in den Knast. (Gewalt)

Benno @, Tuesday, 01.01.2013, 23:42 (vor 4345 Tagen)

Wenn ein Freier eine Prostituierte nicht bezahlt, kommt er in den Knast.

So kann man jedenfalls den Bericht in der HNA lesen:

Dem jungen Mann wird vorgeworfen, die 32-jährige Drogenabhängige am Sonntag gegen 22 Uhr auf dem illegalen Straßenstrich an der Gießbergstraße (Nordstadt) aufgelesen und etwa 20 Minuten später an einem Kleingartengelände im Stadtteil Philippinenhof brutal vergewaltigt zu haben.
Zur ersten Begegnung war es in der Gießbergstraße gekommen. Dort hatte der mutmaßliche Täter mit geöffnetem Autofenster neben der Prostituierten gehalten. Nach einer kurzen Verhandlung durch das Fenster soll die Frau nach Auskunft der Polizei in den Wagen des Mannes gestiegen sein.
An der Straße Am Sandkopf endete die Fahrt. Dort sei es aber nach den Schilderungen der Prostituierten nicht zu den vereinbarten Handlungen gekommen. Stattdessen habe der Freier die vereinbarte Anzahlung, die er unter den Scheibenwischer geklemmt hatte, wieder eingesteckt. Anschließend soll er die Frau vergewaltigt haben.

Der Beschuldigte konnte gegen Mitternacht nach einer sofort eingeleiteten Fahndung der Kasseler Polizei und des Kriminaldauerdienstes in seiner Kasseler Wohnung festgenommen werden.

Noch am Montag erließ ein Haftrichter am Amtsgericht Kassel auf Antrag der Kasseler Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl. Seitdem sitzt der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft

http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/20-jaehriger-prostituierte-vergewaltigt-2679565.html

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Was, der Hunderter ist falsch? Hilfe ich bin vergewaltigt worden! - unbekannte Frau am Bankschalter

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Wednesday, 02.01.2013, 00:07 (vor 4345 Tagen) @ Benno

- kein Text -

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Wenn ein Freier eine Prostituierte nicht bezahlt, kommt er in den Knast.

Borat Sagdijev, Wednesday, 02.01.2013, 02:10 (vor 4345 Tagen) @ Benno

Vielleicht hat er sich nur geekelt. Bei einer 32-Jährigen Junkienutte kann das schnell passieren.

Sie konnte halt mit ihrer Zurückweisung nicht umgehen, wie viele Frauen.

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Wenn ein Freier eine Prostituierte nicht bezahlt, kommt er in den Knast.

Detektor, Wednesday, 02.01.2013, 21:08 (vor 4344 Tagen) @ Benno

Wenn es so war wie geschildert, gehört er auch in den Knast! Er hat das Geld weider eingesteckt, logischerweise will dann die Prostituierte die Leistung nicht mehr erbringen, es sich dann gegen ihren Willen "zu nehmen", ist dann schlicht und einfach eine Vergewaltigung.

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du hast eine sehr feministische Definition von Vergewaltigung..

SpiegelIn, Wednesday, 02.01.2013, 21:38 (vor 4344 Tagen) @ Detektor

- kein Text -

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Verbraucherschutz in der Prostitution

Borat Sagdijev, Wednesday, 02.01.2013, 21:43 (vor 4344 Tagen) @ Detektor

Wenn es so war wie geschildert, gehört er auch in den Knast! Er hat das Geld weider eingesteckt, logischerweise will dann die Prostituierte die Leistung nicht mehr erbringen, es sich dann gegen ihren Willen "zu nehmen", ist dann schlicht und einfach eine Vergewaltigung.

Wer kontrolliert denn dann ob sie die Leistung erbracht hat? Und war es die abgesprochene Leistung, dem Preis angemessen?

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Schlimmer noch:

__V__ @, Bavaria, Wednesday, 02.01.2013, 22:32 (vor 4344 Tagen) @ SpiegelIn
bearbeitet von __V__, Wednesday, 02.01.2013, 22:58

Es handel sich um feministisches Denken.
Denn: Es ist nur Betrug, wenn er nicht bezahlt.
Wie man hierbei auf Ver-gewalt-igung kommt, entschließt sich meinen Gedankengängen.

Aber macht ja nix. Es gibt viele Stolperfallen. Und vielleicht war sich Detektor einfach nur noch nicht bewusst darüber.

Edit:
p.s. Außerdem heißt es - wenn dann - "sexuelle Nötigung mit Tateinheit der Körperverletzung". Der Begriff "Vergewaltigung" ist sinnlos und aus diesem Hintergrund heraus schon misstrauisch zu beäugen. Wer "Vergewaltigung" sagt, meint allzu oft lediglich "Scheiß Männer", bzw. "Juhu Frauen".

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Verbraucherschutz in der Prostitution

Detektor, Thursday, 03.01.2013, 01:14 (vor 4344 Tagen) @ Borat Sagdijev

Lesen: es wurde was klar gemacht, aber dann kam es anders, er nahm nämlich stattdessen das Geld wieder an sich und fiel über sie her, ganz einfach. Auf gut deutsch vergewaltigte er sie also.

Da gibt's nichts zu drehen und zu deuteln, wenn es so war wie sie sagt.


Trotz des Phänomens der Falschbeschuldigung, gibt es natürlich immer noch Vergewaltigungen. Und hier sollte man sich mal keiner in die Hose machen, dass wirklich vorkommende Vergewaltigungen etwa die maskulistische Position schwächen.

Der gewählte Threadtitel ist reißerisch-falsch: er wird nicht wegen dem Geld ins Gefängnis kommen.

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Verbraucherschutz in der Prostitution

Fiete @, Thursday, 03.01.2013, 01:22 (vor 4344 Tagen) @ Detektor

Da kann ich Detektor nur beipflichten. Wenn er die Dame gegen ihren eindeutigen Willen gebumst hat, ist es eine Vergewaltigung.
Das Argument von Borat:
"Wer kontrolliert denn dann ob sie die Leistung erbracht hat? Und war es die abgesprochene Leistung, dem Preis angemessen?"
ist rechtlich eine komplett andere Baustelle.

Überspitzt gesagt: einerseits kann ihn ein Gericht wg. Vergewaltigung in den Knast stecken, wenn die Indizienlage ausreicht.
Andererseits kann er, in einem anderen Verfahren, sofern er mal mit der Dame ein Geschäftsverhältnis hatte, um erbrachte Leistungen und deren Angemessenheit streiten.

Gruß..........Fiete

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Das hat nichts mit Vergewaltigung zu tun, sondern mit Betrug

Borat Sagdijev, Thursday, 03.01.2013, 01:55 (vor 4344 Tagen) @ Detektor

Lesen: es wurde was klar gemacht, aber dann kam es anders, er nahm nämlich stattdessen das Geld wieder an sich und fiel über sie her, ganz einfach. Auf gut deutsch vergewaltigte er sie also.

Hast du schon mal erlebt dass dir glauben gemacht wurde etwas hätte seinen Preis und wenn du bezahlst bekommst du das und dann hast du bezahlt und was du bekamst war nicht so ganz was versprochen wurde?
Oder hast du schon mal einen übers Ohr hauen wollen und ihm für viel Geld wertloses Zeugs angedreht? Oder schon mal was nicht bezahlt was du hättest sollen?

Betrug halt.

Hier war es ähnlich. Ob der Betrüger die Frau oder der Mann war kann ich ja nicht feststellen.

Doch "Vergewaltigung" schreien ist _der_ Betrug, das Geschäft der Frauen bei dem Männer meist zahlen, die Arschkarte haben und hilflos zusehen.

Da gibt's nichts zu drehen und zu deuteln, wenn es so war wie sie sagt.

Was ich bei einer 32-Jährigen Junkienutte genauso bezweifle wie bei den meisten Frauen die "Vergewaltigung" rufen, wenn schon die Anzeigequote ein vielfaches der Verurteilungsquote ist.

Trotz des Phänomens der Falschbeschuldigung, gibt es natürlich immer noch Vergewaltigungen. Und hier sollte man sich mal keiner in die Hose machen, dass wirklich vorkommende Vergewaltigungen etwa die maskulistische Position schwächen.

An der Vagina der Frau ist nichts heiliges, ihr Uterus dient niemandem mehr, ihr Bauch gehört ihr, wir sterben aus.
Und wer wenn nicht eine Prostituierte ist gewohnt ihre Vagina zu "vermieten"?
Vergewaltigung scheint hier völlig Absurd. Berufsrisiko.

Vergewaltigung gibt es nicht mehr, die Frau ist befreit, sie gehört niemandem mehr, sie ist Eigenverantwortlich.

Es ist Körperverletzung, Nötigung und Betrug, wenn es so war wie geschildert was aber, wie gesagt, wohl wenig das Beschreibt was tatsächlich passiert ist.

Und dann lass dir mal gesagt sein dass es einem Geübten möglich ist einen Anderen ohne diesen zu berühren verbal oder mental "zu ficken", also zu "vergewaltigen" in einem Ausmaß wogegen das mit der Junkienutte wie ein Lutscherdiebstahl im Kindergarten aussieht. Da gibt es wahre Meister.
Feminismus ist ein gutes Beispiel dafür, er "fickt" viele ohne sie anzufassen.
Das populäre Wort Mobbing beschreibt wenn das eher volkstümlich eine Gruppe (Frauen tun sich hier gerne zusammen) mit einem Opfer tut.

Der gewählte Threadtitel ist reißerisch-falsch: er wird nicht wegen dem Geld ins Gefängnis kommen.

Eben, drum.
Außerdem ist er schon im Gefängnis.

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Das hat nichts mit Vergewaltigung zu tun, sondern mit Betrug

Fiete @, Thursday, 03.01.2013, 02:05 (vor 4344 Tagen) @ Borat Sagdijev

Das ist ja ne hübsche Philosophie, Borat, hat durchaus ihren Charme, mehr aber auch nicht.
Die rechtliche Lage, und die ist hier eindeutig, ist eine ganz andere Geschichte.
Nur weil Du meinst, eine "32-jährige Junkienutte" hat nicht als Mensch, sondern als Dienstleistungsinstitution ( bestenfalls ) betrachtet zu werden, ist sie noch lange kein vaginales Vehikel ohne Menschenrechte.
Man könnte locker drei bis vier völlig verschiedene moralisierende Philosophien dazu basteln, das ändert an den Grundvoraussetzungen nix.

Da haben Richter oder Staatsanwälte ( zumindest laut ihrem offiziellen Auftrag ) meilenweit drüber zu stehen.

Gruß.........Fiete

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Das hat nichts mit Vergewaltigung zu tun, sondern mit Betrug

Borat Sagdijev, Thursday, 03.01.2013, 02:12 (vor 4344 Tagen) @ Fiete

Das ist ja ne hübsche Philosophie, Borat, hat durchaus ihren Charme, mehr aber auch nicht.
Die rechtliche Lage, und die ist hier eindeutig, ist eine ganz andere Geschichte.

Haben wir nicht auch dieses Forum, weil viele die rechtliche Lage "problematisch" sehen?

Nur weil Du meinst, eine "32-jährige Junkienutte" hat nicht als Mensch, sondern als Dienstleistungsinstitution ( bestenfalls ) betrachtet zu werden, ist sie noch lange kein vaginales Vehikel ohne Menschenrechte.

Nötigen, Körperverletzen und Betrügen kann man bis jetzt nur Menschen.

Man könnte locker drei bis vier völlig verschiedene moralisierende Philosophien dazu basteln, das ändert an den Grundvoraussetzungen nix.

Grundvoraussetzungen? Die Rechtlichen die hier in Frage gestellt werden?

Da haben Richter oder Staatsanwälte ( zumindest laut ihrem offiziellen Auftrag ) meilenweit drüber zu stehen.

Die sind an das Gesetz gebunden, sagt man. Oder andersrum gesagt tun die alles was der rechtliche Rahmen zulässt und von dem die sich irgend was versprechen, wenn es auch nur ihr Job und der Verdienst ist.

Aber so einer will sich auch gut fühlen, mal Ruhm haben. Lars-Torben O.?

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Verbraucherschutz in der Prostitution

__V__ @, Bavaria, Thursday, 03.01.2013, 03:05 (vor 4344 Tagen) @ Fiete

Böser böser Mann gehört eingesperrt, wenn er es denn war.
Wenn es denn so war wie die Frau gesagt hat, dann gehört er eingesperrt.
Wenn es denn so ist, wie Du hier vermutest, dann gehört er eingesperrt.
Wenn, ja wenn ...
Nur:
Er IST eingesperrt, und keiner weiß Bescheid. Aber wenn er denn schon mal sitzt, dann ... Ja, wenn dann. Da aber schon Knast, dann muss da ja wohl ...

Wenn's und Dann's wie es passt - Stefan

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Das hat nichts mit Vergewaltigung zu tun, sondern mit Betrug

Fiete @, Thursday, 03.01.2013, 04:07 (vor 4343 Tagen) @ Borat Sagdijev

"Die sind an das Gesetz gebunden, sagt man."
Dem kann ich leider nur zustimmen.
Man sagt das so. Unter Juristen wird allerdings auch schon mal hinter vorgehaltener Hand von einer Willkürlizenz geraunt.
Denn an das Gesetz sind deutsche Richter schon sehr wenig gebunden und für Recht interessieren sich die meisten sicherlich gar nicht.
Wozu auch, sie haben doch einen schönen Titel, "erkennender Richter". Das heißt, was sie zu erkennen meinen, oder erkennen wollen, wird dadurch zu Recht, spätestens nach dem sie es ( unwidersprochen ) ausgesprochen haben. Wer interessiert sich da noch für sog. übergeordnete Rechte?

Gruß.........Fiete

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Straftat Vergewaltigung abschaffen

DschinDschin, Thursday, 03.01.2013, 12:24 (vor 4343 Tagen) @ Benno

Der Straftat der Vergewaltigung ist ein Fossil. Er stammt aus der Zeit als die Jungfräulichkeit einer Frau ganz wesentlich ihren (Markt-)Wert bestimmten. Man muss wissen, wer damals als Geschädigte gesehen wurden: der Vater, der Ehemann.

Selbstverständlich ist sexuelle Selbstbestimmung wichtiger Teil der Rechtsordnung, welche sie Unversehrtheit des Körpers zum Inhalt hat (Habeas Corpus). Sie ist aber nur ein Casus unter vielen, bei welchen diese Unversehrtheit beeinträchtigt wird. Und was den Schaden an der Seele betrifft, so beeinträchtigen auch andere Gewaltverbrechen die seelische Gesundheit der Opfer ganz schwerwiegend.

Auch zeigt sich exemplarisch an der Handhabung der Straftat Vergewaltigung eine sexistische Einstellung. Der Straftatbestand wird nämlich so ausgelegt, als gelte es die unschuldigen Frauen gegen die tierischen Triebe der bösen Männer schützen zu müssen. Vielleicht sind es aber die tierischen Triebe der bösen Frauen welche hier die Männer in die Falle locken. Denn die Geschlechter geben sich nichts. Die männliche Sexualität ist nicht weniger empfindlich und schützenswert, wie die weibliche.

Auch ist Vergewaltigung ein Straftatbestand, der inzwischen so missbräuchlich verwendet wird, dass er schon von daher abgeschafft gehört. Er ist dermaßen ideologisch aufgeladen, dass er den Zweck, Schutz der körperlichen Unversehrtheit, nicht mehr leisten kann. Er teilt das Schicksal mit Begriffen, die in die Alltagssprache gelangt sind, dabei aber ihre eigentliche Bedeutung verloren haben ("Das ist doch schizophren.").

Wie gesagt, wer Vergewaltigung aus eigenständigen Straftatbestand möchte, der muss auch Gewalt nach anderen Körperteilen differenzieren. So erscheinen mir Schläge auf männliche Geschlechtsteile oder das Gesicht als strafwürdiger, als Schläge auf Schulter, Arme, Brustbereich oder Hintern.

DschinDschin

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Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.

Vergewaltigung in der Ehe kann es nicht geben.

DschinDschin, Thursday, 03.01.2013, 12:37 (vor 4343 Tagen) @ DschinDschin
bearbeitet von DschinDschin, Thursday, 03.01.2013, 12:42

Die Ehe ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier gilt das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung unbegrenzt.

Nun ist aber die Ehe eine Sexualgemeinschaft, d.h. die Hingabe des Körpers an den Partner zur sexuellen Befriedigung ist zentral. Ohne diese Sexualgemeinschaft ist die Ehe nicht existent. Ihr sollt sein ein Fleisch, so ist Gottes Gebot.

Wer dem Partner die Sexualgemeinschaft verweigert bricht sein Eheversprechen.

Die Frage ist, wie weit dürfen die Partner gehen, um den Partner zur Einhaltung seiner Zusagen zu zwingen? Und dabei ist klar, dass Gewalt und Nötigung Straftatbestände sind, die auch in der Ehe gelten.

Will sagen, solange eine Ehe besteht, können sich die Partner wegen Gewalt und Nötigung anzeigen, nicht jedoch wegen Vergewaltigung.

Wer dem Partner strafbewehrt sexuelle Annäherung verbieten möchte, müsste meiner Meinung nach dies öffentlich, d.h. vor dem Standesbeamten bekunden. Damit ist die Ehe als Vertrag hinfällig, da der Kernbereich berührt ist. So wie beim Arbeitsvertrag die Arbeitsverweigerung zur Kündigung führt, oder beim Mietvertrag die Weigerung, die Miete zu zahlen.

Wir brauchen hier nicht über die lustigen Folgen zu diskutieren, die auftreten, wenn man sexuelles Tun vertraglich fassen will, nicht zuletzt deswegen halten ich ja die Ehe für einen ausgemachten Quatsch, aber die Mädelz stehen darauf, weil sie ihre abnehmende Attraktivität und die Nachteile, die durch Kinderbrüten entstehen, gerne finanziell absichern lassen, und nur dazu dient die Ehe.

DschinDschin

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Straftat Vergewaltigung abschaffen

knn, Thursday, 03.01.2013, 23:13 (vor 4343 Tagen) @ DschinDschin

Auch ist Vergewaltigung ein Straftatbestand, der inzwischen so missbräuchlich verwendet wird, dass er schon von daher abgeschafft gehört. Er ist dermaßen ideologisch aufgeladen, dass er den Zweck, Schutz der körperlichen Unversehrtheit, nicht mehr leisten kann. Er teilt das Schicksal mit Begriffen, die in die Alltagssprache gelangt sind, dabei aber ihre eigentliche Bedeutung verloren haben ("Das ist doch schizophren.").

http://bloganddiscussion.com/frauenhaus/338/wie-schlimm-sind-vergewaltigungen/

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