Verhalten der Mutter wird dem Kind zugerechnet (Familie)
Verwirkung von Unterhalt auch bei verschwiegener Vaterschaft möglich
Nach den Feststellungen des Senats hat im vorliegenden Fall die Mutter in der Zeit der Minderjährigkeit des Antragstellers die klare Entscheidung getroffen, keinen Unterhalt gegen den Kindesvater geltend zu machen. Diese Entscheidung der Kindesmutter müsse der Antragsteller sich zurechnen lassen, da die Kindesmutter während der Minderjährigkeit die alleinige gesetzliche Vertreterin des Antragstellers gewesen sei. Aufgrund dieser Disposition der Mutter habe der Antragsgegner zu Recht annehmen dürfen, dass Unterhalt nicht verlangt werde. Er sei bis Januar 2013 zu keinem Zeitpunkt mit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen konfrontiert worden und genieße insoweit Vertrauensschutz. Die Ansprüche des Antragstellers auf Unterhalt bis zu seiner Volljährigkeit seien deshalb verwirkt.
http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/unterhalt-auch-bei-verschwiegener-vaterschaft-moeglich_220_287002.html
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- Verhalten der Mutter wird dem Kind zugerechnet -
Franco,
04.03.2015, 11:11
- Das Urteil ist in sich schlüssig. Oh, I wonder! /kT - adler, 05.03.2015, 12:00