Strafrechtlich trifft sie keine Schuld, entschieden die Richter (Recht)
Entsetzen wegen Bildern von faulenden Druckstellen
Die Mutter verwahrloste, wurde sterbenskrank – unter den Augen der Familie. Die Tochter tat nichts. Strafrechtlich trifft sie keine Schuld, entschieden die Richter. Die moralische Schuldfrage bleibt.
Richter Arno Bormann brauchte für den Freispruch und die Begründung keine drei Minuten: Die 54-jährige Angeklagte sei für den Tod ihrer Mutter strafrechtlich nicht zur Verantwortung zu ziehen. "Wie sie persönlich damit umgeht, ist ihre Sache", sagte er am Mittwoch bei der Urteilsverkündung im Aachener Landgericht.
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