Aus der schönen neuen Welt: Neue Verwandtschaftsverhältnisse (Gesellschaft)
Die Geschichte hinter einer Meldung: Ein Paar lässt ein Kind von einer Leihmutter austragen und zieht es vier Jahre lang groß. Nun entschied ein Gericht: Die "Scheineltern" müssen das Kind abgeben.
Die Zahl 24.001/2014 wird das Leben eines kleinen Jungen aus der norditalienischen Lombardei für immer prägen. Sie ist Aktenzeichen für ein richterliches Urteil, das den Kleinen praktisch zu einem Findelkind macht: Der inzwischen Dreijährige ist ab sofort zur Adoption freigegeben, weil seine Eltern nicht die leiblichen sind, er laut den Richtern eigentlich gar keine Eltern hat.
Das Kind, das 2011 zur Welt kam, war von einem Ehepaar aus dem Örtchen Ricengo bei der Stadt Crema bei einer Leihmutter aus Kiew in der Ukraine "in Auftrag" gegeben worden. Die letzte Chance: künstliche Befruchtung "in Vitro" und Adoptionsversuche waren gescheitert - die beiden waren fast 50 Jahre alt. Doch die Praxis, eine Schwangerschaft von Leihmüttern austragen zu lassen, ist in Italien verboten: "Die Mutter ist diejenige, die gebärt", so schreibt es das Gesetz vor. Gleiches gilt auch in Deutschland.
Die Richter des Obersten Gerichtes, dem Kassationshof in Rom, urteilten deshalb: Die Eltern können nicht die Eltern sein, das Kind folgerichtig nicht ihr Kind. Die "Scheineltern", wie es im Urteil heißt, müssen den Jungen nun abgeben. Der trägt jetzt offiziell den Status eines "ausgesetzten" Kindes und ist damit zur Adoption freigeben.
Die beiden heute 50-Jährigen gerieten mit den Behörden erstmals 2013 aneinander, wie die italienische Presse berichtet, als sie ihr Baby aus der Ukraine in die neue italienische Heimat brachten und beim Meldeamt registrieren wollten. Die beiden hatten der ukrainischen Leihmutter angeblich 25.000 Euro gezahlt, um das Kind auszutragen. Doch die Beamten wurden misstrauisch, weil der Name der Ukrainerin in der Geburtsurkunde fehlte - angeblich hatte die Frau anonym bleiben wollen.
Es folgten Kontrollen, die zeigten, dass das Kind gar kein Erbgut der beiden Eheleute in sich trug - sie hatten es wohl einfach gekauft. Es habe sich herausgestellt, dass die angeblichen Eltern schon lange unfruchtbar waren -, die Mutter hatte sogar keine Gebärmutter mehr. Eine Schwangerschaft mit eigener Ei- und Samenzelle, auch im Bauch einer Leihmutter ausgetragen, wäre unmöglich gewesen. Der Fall kam vor Gericht.
Schon zu Prozessbeginn hatte der Anwalt des Paares gefordert, dass der Prozess in Italien ein Präzedenzfall werden müsse, auf "politischer Ebene, denn in vielen anderen Ländern ist die Leihmutterschaft erlaubt, während Eltern hier bei uns dafür verurteilt werden und ihnen das Kind, inzwischen geboren, einfach abgenommen wird".
Auch die Staatsanwaltschaft protestierte, das Kind solle wenigsten nicht zur Adoption freigegeben werden, sondern bei dem Paar aus Crema bleiben - allein aus psychologischen Gründen. Die römische Jugendrichterin Melina Cavallo sagte, "dass das Gesetz endlich an die längst geänderte Realität angepasst" werden müsse. Die derzeitige Gesetzgebung gehe "immer nur auf Kosten der Kinder". Schließlich hätten die Eltern nicht in "krimineller Absicht gehandelt".Constanze Reuscher: Adoption in Italien: "Scheineltern" dürfen Leihmutterkind nicht behalten, Die Welt am 13. November 2014
Zukünftig sollten auch bei Mord und Diebstahl die "Gesetze endlich an die längst geänderte Realität angepasst" werden. [Sarkasmus aus] Es ist erschreckend, dass eine Richterin die Legalisierung eindeutig kriminellen Verhaltens fordert. Kinderhandel soll legalisiert werden: Im Namen des Kindeswohls! Weitere Beschädigungen des Rechtsstaats bis hin zu seiner Abschaffung sind durch die Arbeit der Homo-Lobby und Genderisten zu erwarten.
Zweites Beispiel:
Ein australisches Paar ließ seine indische Leihmutter mit einem Auftragsbaby sitzen
Ein australisches Paar soll sein von einer indischen Leihmutter ausgetragenes Baby nur wegen seines Geschlechts abgelehnt haben. Den Zwilling des Kindes hätten sie jedoch mit in ihre Heimat genommen, sagte die Oberrichterin am australischen Familiengericht, Diana Bryant, in einem Interview des Senders ABC. Über die Angelegenheit hätten sie Mitarbeiter der australischen Botschaft in Neu-Delhi informiert.
Demnach hatte das Paar bereits ein Kind mit einem bestimmten Geschlecht. [...] Laut Bryant zögerte das australische Konsulat in Neu-Delhi die Vergabe des Visums an das von dem Paar bevorzugte Kind heraus - in der Hoffnung, sie dazu überreden zu können, doch beide Babys zu nehmen. Schließlich sei das ungewollte Baby in Indien jedoch von einer anderen Familie aufgenommen worden, die es womöglich gekauft habe.Paar lehnt Leihmutter-Baby wegen Geschlechts ab, Die Welt am 9. Oktober 2014
Drittes Beispiel:
In Großbritannien wurde ein schwuler, alleinstehender Mann erstmals offiziell zum Vater erklärt, obwohl seine Mutter das Kind zur Welt brachte. Somit ist er der Bruder seines eigenen Kindes. [...]
Die moderne Reproduktionsmedizin und gerade die liberale Gesetzgebung in Großbritannien ermöglichen mittlerweile die ungewöhnlichsten Verwandtschaftskonstellationen. Die bekannte britische Unternehmensberaterin und Moderatorin Mary Portas, 54, genannt die "Queen of Shops", ist vor Kurzem Mutter ihres Neffen geworden. Portas und ihre Partnerin wollten nicht nur ein gemeinsames Kind, sondern auch eines, das genetisch mit ihnen beiden verwandt ist. Also spendete Portas' jüngerer Bruder Lawrence sein Sperma für die In-vitro-Fertilisation mit der Eizelle seiner Schwägerin Melanie, die das Kind austrug.
Der kleine Horatio nennt Mary Portas "Mama", seine leibliche Mutter "Mummy" und seinen Vater "Daddy". Vater Lawrence sagte, es sei ihm erstens eine Ehre und zweitens eine Selbstverständlichkeit gewesen, seiner Schwester zu helfen. So verfahren mittlerweile viele gleichgeschlechtliche Paare sowie auch solche, die selbst keine Kinder bekommen können: Sie lassen sich von der eigenen Familie helfen.Wenn eine Mutter ihren Sohn zum Vater macht, Die Welt am 10. März 2015
Kleine Frage: Wer stoppt diesen Wahnsinn?