BverfG-Urteil: Schlampe muß dem Scheinvater die Identität des Kegel-Erzeugers nicht preisgeben! (Allgemein)
Servus!
Einmal Scheinvater – immer Scheinvater, einmal der Gelackmaierte – immer der Gelackmaierte. Frauen können niemals etwas falsch machen, Frauen dürfen sich dümmer als Kleinkinder stellen, Frauen dürfen fast alles, und sie müssen fast gar nix – außer vielleicht ein paar Male pro Tag aufs Scheißhaus, aber vielleicht erfindet ja jemand auch dafür noch einmal etwas, um der holden Dämlichkeit den eigenen Gestank zu ersparen...
So, so... das hat also er betrogene Mann kein Auskunftsrecht über die Identität des Erzeugers des Kegels, weil darin angeblich „eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ liege. Komisch: Wenn eine 17-jährige mit einem 27-jährigen bumst, dann steht der doch mit einem Bein im Knast – von wegen „schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts“. Wie? Haste jahrelang gelöhnt für Lug und Betrug? Tja: Pech gehabt, Alter. Im umgekehrten Falle, wenn du z.B. blöd genug gewesen bist, für eine Samenbank ins Röhrchen gewixt zu haben, dann gilt das selbstverständlich nicht: Da kann am Ende sogar satt und kräftig Unterhaltsbleche auf dich zukommen...
Dieses BverfG ist schon längst zur Drecksbude verkommen. Erst vor ein paar Tagen die buchstäbliche Kehrtwende von 180° beim Musel-Kopftuch; ich vermute, als nächstes versucht sich eine das Recht auf Burka einzuklagen. Nicht zu vergessen all die vielen 180°-Pirouetten hinsichtlich der Rechtsprechung rund um den T€uro. Und jetzt das... Scheißhaufen, elender...
Carlos
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Laudetur Iesus Cristus per ómnia sǽcula saeculorum.
為了小孩子我砸鍋賣鐵。。。
La vida es sueño...
Nayax t’ant’ apanta wajchanakaxa manq’añapataki…
Con không gần phải khiếp sợ, bố ở dây, cảnh giác...