Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Nachgang zu Dinos Scheidung in Bregenz (Recht)

Holger @, Monday, 23.03.2015, 00:32 (vor 3537 Tagen)

Ich hatte eben einen Kakanier zu Gast und mit ihm ausführlich Dinos Scheidung besprochen. Auf dem Nordbalkan sind deutlich andere Varianten möglich als in Schland aufgrund des noch bestehenden Schuldprinzips, das aber abgeschafft werden soll. Zwar ist es so, daß in der Mehrzahl aller Fälle der Mann schuldig ist aufgrund der Verhältnisse, die Dino schön beschrieben hat- Behauptungen reichen, wobei insbesondere die Aussage, sie habe gar nicht arbeiten dürfen, wie ein Beweis angesehen wird.
Nun gibt es aber auch die Möglichkeit einer beiderseitigen 'schuldig'- Scheidung, wie sie ehedem hier so beliebt war als sog. Konventionalscheidung: nüschte gibts, aber im Bedarfsfalle wird beim Kindesunterhalt mächtig draufgesattelt. Dahinter steht die Vermutung, wohl jeder habe zum Scheitern der Ehe sein Scherflein beigetragen, allein schon der Umstand, Mme. verläßt die eheliche Wohnung, als Indiz gewertet wird, daß sie es aus purer Not tat- und wenn sie dann noch in einem Frauenhaus Asyl sucht, ist es ein Freifahrtschein sogar zur Schuldscheidung.

Den Fall Dino aber sah er als absolut ungewöhnlich an: Selbst nach Abwägung der als Prozeßbetrug zu wertenden Tatbestände zu Lasten der ehemals Holden, die nicht verfolgt wurden, um eine Schuldigscheidung der Gattin zu verhindern (das hat die erste Richterin unwiderruflich so gedreht- die Häßliche mit den schlechten Zähnen), kam er zum Schluß, daß die Richterin ein Zeichen setzen wollte! Und zwar mit der Begründung des 'böswilligen Verlassens', die seit Jahrzehnten völlig geächtet und seiner Ansicht nach seit Ewigkeiten nicht mehr vorkam. Was mir hier auch schon aufgefallen ist: Besonders jüngere Richter, vor allem die genital Qualifizierten, haben das Gewinsel um das benachteiligte Geschlecht ziemlich satt. Fritz-das-Schwein, den die Echse seit 10 Jahren immer wieder mit neuen Klagen überzieht, hat jüngst sich vor dem OLG Hamm durchgesetzt, dessen feministofaschistische Unrechtsprechung seit Jahrzehnten berüchtigt ist. Da befand nämlich eine jüngere Richterin, daß der Akademiker-Echse selbst in fortgeschrittenem Alter auch ein Putzjob zuzumuten sei mit der Begründung, Nichtgeschiedene müßten derlei zu ihrem Lebensunterhalt schließlich auch leisten, zumal das Kindchen seit 8 Jahren aus dem Hause ist.

Es wäre sehr zu wünschen, wenn die Echse in Revision geht. Dann wird das Urteil nämlich richtig hoch aufgehängt, wie mein Besuch befand. Und selbstredend spielten persönliche Animositäten dabei keinerlei Rolle.
Anzumerken wären noch Apercus zu unserem promovierten Spitzenjuristen: Der absolute Brüller war, dem als schwul postulierten Leutnant das Halten einer bald mumifizierten Sexsklavin zu unterstellen. Muahahaha! Wat hammwer jelacht. Die Richterin in Bregenz wahrscheinlich auch. s_traenenlachen

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