Vergewaltigungsvorwurf für Sorgerechtsvorteil: Freispruch (Falschbeschuldigung)
Anbei ein Fall von institutionalisierter Falschbeschuldigung, der kaum noch angemessen kommentiert werden kann:
“… „Ich schlage keine Frauen und misshandle keine Kinder“, sagt der 46-jährige Angeklagte beim Prozess am Landgericht Gera und fügt gleich an: „Der Grund für die Anzeige ist ein Sorgerechtsstreit.“
Die Staatsanwaltschaft Gera hatte ihn angeklagt, weil er in den Jahren 2006 bis 2011 zwei Stieftöchter seiner damaligen Lebensgefährtin in Neustadt/Orla missbraucht haben soll. Das eine Mädchen habe er mehrfach vergewaltigt und gedroht, die „kleineren Geschwister in eine Leipziger Kiesgrube zu bringen, falls sie jemand etwas sagt“. Das andere Kind sei zumindest einmal schwer sexuell missbraucht worden, heißt es in der Anklageschrift.
In der Verhandlung bestreitet der Angeklagte vehement die ihm vorgeworfenen Taten. Sieben Jahre habe er mit der Mutter und deren Kindern unter beengten Verhältnissen zusammengelebt. Nach seinem Auszug habe er den Umgang mit der gemeinsamen Tochter vor Gericht beantragt. Zwei Tage vor der Verhandlung ging die Anzeige wegen sexueller Übergriffe eingegangen. …”[..]
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein