Böses Erwachen im eigenen Bett (Falschbeschuldigung)
Prof. Dr. Günter Buchholz kommentiert den Fall einer angeblichen Vergewaltigung, auch in Bezug auf die Rechtsprechung, die der derzeitige Justizminister Heiko Maas demnächst ändern will.
[..]Abgesehen davon fällt auf, dass das, was semantisch mit ´Vergewaltigung´ bezeichnet wird, immer mehr expandiert, immer unschärfer, immer willkürlicher wird. Das ist sehr bedenklich, weil dann objektiv kaum noch bestimmt werden kann, was keine Vergewaltigung ist. Damit verliert der Tatbestand der Vergewaltigung aber seinen objektiven Charakter und wird zum Ausdruck subjektiver Willkür, die jedoch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen, z. B. mit der Unschuldsvermutung, unvereinbar ist.[..]
http://frankfurter-erklaerung.de/2015/04/boeses-erwachen-im-eigenen-bett/
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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