Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129254 Einträge in 32051 Threads, 293 registrierte Benutzer, 437 Benutzer online (0 registrierte, 437 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Der arbeitsrechtliche Umgang mit Bürgern in der SBZ erinnert an die Arbeitsagentur von heute! (Recht)

Walter, Monday, 13.04.2015, 19:24 (vor 3511 Tagen)

Ich habe eigentlich etwas ganz anderes gesucht, bin dabei aber auf dieses Buch gestoßen:

"Asoziale" und "Parasiten" im Recht der SBZ/DDR: Randgruppen im Sozialismus

[image]

Nach kurzem Einlesen stellte ich fest, dass bereits die Kommunisten nach 1945 die gleichen Methoden der "Sozialdisziplinierung" anwandten, wie das heute bei jeder gewöhnliche Arbeitsagentur gemäß Agenda2010 üblich ist. Schröder hat also nichts Neues erfunden, sondern wieder mal nur abgekupfert.

Ab Seite 149 lohnt es, sich in einen Fall einzulesen.

Der Unterschied zwischen SBZ und Arbeitsagentur ist, dass die Bürger früher als Asoziale geschmäht wurden und heute als "Kunden" geführt werden. Die Sanktionen der "Sozialdisziplinierung" haben sich nicht geändert.

Nun sage mal noch jemand, die DDR ist untergegangen.

http://books.google.de/books?id=KD2HJlkzo44C&pg=PA158&hl=de&source=gbs_toc_r&cad=2#v=onepage&q&f=false


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum