Der arbeitsrechtliche Umgang mit Bürgern in der SBZ erinnert an die Arbeitsagentur von heute! (Recht)
Ich habe eigentlich etwas ganz anderes gesucht, bin dabei aber auf dieses Buch gestoßen:
"Asoziale" und "Parasiten" im Recht der SBZ/DDR: Randgruppen im Sozialismus
Nach kurzem Einlesen stellte ich fest, dass bereits die Kommunisten nach 1945 die gleichen Methoden der "Sozialdisziplinierung" anwandten, wie das heute bei jeder gewöhnliche Arbeitsagentur gemäß Agenda2010 üblich ist. Schröder hat also nichts Neues erfunden, sondern wieder mal nur abgekupfert.
Ab Seite 149 lohnt es, sich in einen Fall einzulesen.
Der Unterschied zwischen SBZ und Arbeitsagentur ist, dass die Bürger früher als Asoziale geschmäht wurden und heute als "Kunden" geführt werden. Die Sanktionen der "Sozialdisziplinierung" haben sich nicht geändert.
Nun sage mal noch jemand, die DDR ist untergegangen.
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- Der arbeitsrechtliche Umgang mit Bürgern in der SBZ erinnert an die Arbeitsagentur von heute! -
Walter,
13.04.2015, 19:24
- Der arbeitsrechtliche Umgang mit Bürgern in der SBZ erinnert an die Arbeitsagentur von heute! -
Polizeidirektion Westsachsen,
13.04.2015, 20:03
- Zentralrat der Asozialen in Deutschland - ZAiD - Don Camillo, 13.04.2015, 21:16
- Damals brauchte es jede Arbeitskraft - Ausschussquotenmann, 14.04.2015, 13:50
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Polizeidirektion Westsachsen,
13.04.2015, 20:03