Alles Neu macht das Familienministerium (Vaeter)
Es bedarf sicher der Qualifikation einer parteipolitisch quotierten Ministerin um einem zu Tode gehetzten Gaul mit einem Brandeisen noch das Wort "Neu" ins vergammelte Fleisch zu brennen.
Naja, die neuen Bundesländer sind halt immer noch neu auch wenn einzelne Städte dort bereits den 700. plus X Geburtstag feiern...
Was ist aber wohl darunter zu verstehen, wenn das "alte" Umgangsrecht durch ein neues ersetzt werden soll?
Zum Kindeswohl hat das Alte schon eh´ nix getaucht - und jetzt ist eine Ausschreibung für eine Studie, für ein neues Umgangsrecht mit altem Kindeswohlbegriff, auf den Weg gebracht worden.
http://newsburger.de/spd-schwesig-will-umgangsrecht-mit-scheidungskindern-neu-regeln-82231.html
"Zum Glück" geht es mit den Studien nicht so schnell (siehe die zum gemeinsamen Sorgerecht) und die Kernkompetenz des Bundesministeriums für Alles außer Männer besteht nicht nur in der Vergabe kostenintensiver Studien.
Schau´n wir mal in zehn Jahren nach dem Ergebnis. Vielleicht ist die Iniatorin der Studie dann Bundeskanzlerin oder eine Fußnote im dicken Wälzer des deutschen Familienunrechts.
Freuen darf sich inzwischen jeder entsorgte Vater auf die Wortmeldungen kluger Professioneller und Bundesverdienstkreuzträgerinnen.
Noch eine Studie mehr in deren Mittelpunkt das sogenannte Kindeswohl steht.
Außer dem Vater weiß Jede(r) (besser) was des Kindes Wohl sei und zum Schluß hat eine hochqualifizierte paragraphenkundige Familienrichterin die Deutungshoheit um zu Entfremden. Immerhin sind Richterinnen und Richter unabhängig (auch vom Kindeswohl ?) - zumindest in dem Maße wie Unabhängigkeit von Beamtenseelen erwartet werden darf.
Gewiß wird das "Neue Umgangsrecht" (Achtung: Juristendeutsch) vollziehbar durchsetzbar.
Die Professionen der Helferindustrie dürften frohlocken. Geht es doch (zunächst) "nur" um ehelich geborene Kinder, denen die nichtehelichen gleichgestellt sein sollen.
Eine Gleichstellung die in der Praxis so funktioniert wie die Durchsetzung des (alten) Umgangsrechts gegen das Mutterwohl...
Die Liebe der Mutter zum Geldbeutel des Vaters wird von Familienrichterinnen oftmals mit dem rechtlich unbestimmten Kindeswohlbegriff gleichgesetzt.
Die Liebe des Vaters zu seinem Kind hingegen als Querulantentum und Stalking der Mutter ausgelegt.
Während andere Länder das Wechselmodell bereits erfolgreich praktizieren vergnügen sich die deutschen Professionellen die nächsten Jahre mit kostenintensiven Studien.
Warum sollte auch zum Nachbarn geschaut werden?
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=54456
Die Zeiten wo von der Sowjetunion gelernt wurde um zu Siegen sind längst Vergangenheit...
Gruß aus Neu-Berlin