21-Jährige hat Vergewaltigung im Taxi offenbar erfunden (Falschbeschuldigung)
WWW, Monday, 04.05.2015, 15:42 (vor 3495 Tagen)
Bochum. Eine Bochumerin wurde entgegen ihrer ersten Aussage bei der Polizei wohl doch nicht von einem Taxifahrer vergewaltigt. Ihr droht jetzt ein Verfahren.
(...)
Geprüft wird noch, ob gegen die Frau wegen des Vortäuschens einer Straftat ermittelt wird.
Rechtslage Taxi: Alle 15 Sekunden ein Foto
WWW, Monday, 04.05.2015, 16:58 (vor 3495 Tagen) @ WWW
Wer in Bremen in ein Taxi steigt, wird alle 15 Sekunden von einer kleinen Kamera fotografiert. Mit den Fotos wollen sich Taxifahrer vor möglichen Gewalttaten schützen. Ein Zehntel aller Taxis meldet mindestens einen gewalttätigen Übergriff pro Jahr, betont der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP). Auch in anderen deutschen Städten sind vereinzelt Taxen mit Kameras unterwegs. Datenschützer wehren sich gegen die Fahrgastbilder. Auch nicht jedem Passagier passt es, während der Fahrt ständig fotografiert zu werden.
Spezialkamera in der Sonnenblende
„Solche Fotos dürfen gemacht werden – verboten ist eine permanente Videoüberwachung von Fahrgästen“, sagt Anwalt Markus Jahn, spezialisiert auf Verkehrsrecht in Berlin. Nach 24, spätestens 48 Stunden müssen Taxiunternehmen die Fotos vernichten, es sei denn, es gab einen Vorfall. Die Wagen mit der Spezialkamera in der Sonnenblende müssen am Seitenfenster oder auf der Tür auf die Aufzeichnung hinweisen. „Wer nicht fotografiert werden möchte, braucht nicht einzusteigen. Zwischen Taxifahrern und ihren Gästen besteht Vertragsfreiheit“, sagt der Anwalt.
https://www.test.de/Taxi-Diese-Rechte-haben-Fahrgaeste-4543132-0/
Als Schutz vor enthemmten Lügnerinnen, kann eine solche Überwachung auch dienen, das wurde wohl nur vergessen.
Dass Aufzeichnungen nach spätestens 48 Stunden gelöscht werden müssen ist nicht gut, denn den Opferinnen fällt soetwas manchmal erst nach Wochen oder Monaten wieder ein.
Rechtslage Taxi: Alle 15 Sekunden ein Foto
Max Aram, Monday, 04.05.2015, 21:59 (vor 3495 Tagen) @ WWW
Als Schutz vor enthemmten Lügnerinnen, kann eine solche Überwachung auch dienen, das wurde wohl nur vergessen.
Die gibt es ja auch nicht. Und die Erde ist eine Sch......eibe.
Dass Aufzeichnungen nach spätestens 48 Stunden gelöscht werden müssen ist nicht gut, denn den Opferinnen fällt soetwas manchmal erst nach Wochen oder Monaten wieder ein.
Dagegen hilft eine Prise ziviler Ungehorsam: Nicht alles was gelöscht werden soll, muss ja unbedingt gelöscht werden. Denn wie sagte schon Lisbeth Salander: Das ist alles längst im Internet ...
Gruß Max
War das der Lembke, der schreibende Taxifahrer?
Ludger, Monday, 04.05.2015, 21:32 (vor 3495 Tagen) @ WWW
- kein Text -
Man prüft?
MitGlied, Tuesday, 05.05.2015, 11:01 (vor 3494 Tagen) @ WWW
Wie wär's mal statt prüfen mit "Ermitteln"?
Sie wäre DIE Zeugin in einem entsprechenden Verfahren gewesen und hat gelogen. Da gibt's nichts mehr zu prüfen.
Denn: beim falschbeschuldigten Taxifahrer wurde sicher nicht geprüft, sondern ermittelt und möglicherweise hat man ihn gleich vorverurteilend wirksam im Beisein seines Chefs, seiner Kollegen, und Samilie sofort der Tat bezichtigt und ihn als schäb'gen Lump tituliert...