Keine Perücke für Männer auf Kassenkosten (Recht)
Kassel – Haarlose Männer haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Perücke zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Haarverlust sei bei Männern üblich, die Benachteiligung gegenüber Frauen daher gerechtfertigt, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Ausnahmen könne es bei Kindern und jungen Männern bis etwa 30 Jahre geben, denen krankheitsbedingt auch Brauen, Wimpern und der Bartwuchs fehlten. (Az: B 3 KR 3/14 R)
Damit wies das BSG einen heute 76-jährigen Mann aus Rheinland-Pfalz ab. Krankheitsbedingt leidet er seit seinem 45. Lebensjahr an vollständiger Haarlosigkeit.
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