Heringerin muss zwei Drittel ihrer Mütterrente an Ex-Mann zahlen (Vaeter)
Was lange wärt…
Mütter bestimmter Jahrgänge, in denen sie Kinder bekamen, wurden ab 1.Juli 2014 von der Bundesfrauenministerin mit der Aufstockung der Rente beglückt.
Automatisch und ohne einen besonderen Antrag bekamen sie diese Erhöhung der Rente.
Die Bundesfrauenministerin war so sehr von ihrer Idee beglückt, dass es ihr nicht auffiel, dass auch Väter von der „Mütterrente“ profitieren können – wenn sie ein neues Verfahren beim Familiengericht beantragen.
Nun lese ich zum ersten mal, dass sich eine Frau ungerecht behandelt fühlt, weil sie vermeintlich einen Teil der Mütterrente an ihren Exmann bezahlen soll.
Heringerin muss zwei Drittel ihrer Mütterrente an Ex-Mann zahlen
…..
http://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/heringen-ort56535/heringerin-muss-zwei-drittel-ihrer-muetterrente-ex-mann-zahlen-4976342.html?cmp=dnlhna#
Die Überschrift stimmt nicht. Frau Marburger bezahlt gar nichts an ihren Ex. Sie bekommt lediglich etwas weniger Mütterrente. Bei der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt, dessen Grundlage sich dank der Initiative der Frauenministerin geändert hat.
Auch bei mir ist ein solches Verfahren anhängig. Den Antrag habe ich im Juli 2014 gestellt, Gerichtskosten von 200,00 Euro bezahlt und bis heute keine Entscheidung vom Gericht – nach mehr als einem dreiviertel Jahr.
Wenn ich irgendwann eine Entscheidung des Familiengerichts bekomme, werde ich berichten.