Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Heringerin muss zwei Drittel ihrer Mütterrente an Ex-Mann zahlen (Vaeter)

MitGlied, Friday, 08.05.2015, 14:33 (vor 3505 Tagen) @ NorbertU

1. Kommt wohl immer drauf an, welche Anspruchshaltung man aufgebaut. Die liebe Frau im Zeitungsartikel musste nämlich nicht, wie sie so gerne behauptet, einen teil ihrer Rente an ihren Ex abgeben, sondern:
Der Ex musste weniger von seinen Rentenpunkten an sie abgeben, weil ihr nämlich durch die Gesetzesänderung im Zeitraum als die beiden verheiratet waren ein zusätzlicher Rentenpunkt zugesprochen wurde. Dadurch hat sie natürlich unterm Strich nur einen halben Rentenpunkt bekommen und ihr Ex auch. Aus ihrer Anspruchshaltung heraus, hat sie aber den einen Rentenpunkt bereits als ihr Eigentum gesehen und folglich fühlt sich das Ganze jetzt als Verlust an.
Aber ich bin sicher, ihr Ex hat es damals bei der Scheidung auch als Verlust empfunden, Rentenpunkte an sie abzudrücken...
Also: mal eine ganz große dicke Runde Mitleid an die arme Frau.

2. Hätte man die Verteilung des Rentenpunks auch einfacher gestalten können, nämlich: Die Rentenversicherung weiss ja von der Geburt des Kindes. Also hätte sie an alle Muttis schreiben können inkl Fragebogen: Waren Sie zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, wenn ja mit wem? Und den Rentenpunkt plus zusätliche Rente gibts nur, wenn der Bogen brav und artig ausgefüllt zurückkommt. Dann kann die Rentenkasse den Ausgleich selbst vornehmen und es werden keine Richter unnötigerweise damit behelligt.
Und für alle Frauen, die Falschangaben machen, kann man das geeignet sanktionieren. Rauskommen würde es eh, wenn der Ex mitkriegt, dass er nicht auch einen halben Punkt gutgeschrieben bekommt. Der müsste dann klagen und die Gerichtskosten sollten dann voll und ganz zulasten der Ex-Frau gehen.


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