Behindertenparkplatz in gefährlicher Kurve (Recht)
In Basel stellte ein Mann seinen Porsche nach einer Kurve sein Auto ab. Die Staatsanwältin Carola Eigenheer trieb den Porschefahrer vor Gericht. Dort in einer Kurve zu parken sei gefährlich und deswegen grundsätzlich verboten.
Der Porschefahrer wurde erstinstanzlich freigesprochen. Die steuerfinanzierte Carola hatte Berufung gegen den Freispruch eingereicht.
Inzwischen wurde an genau der Stelle, an der der Porsche abgestellt wurde ein Parkfeld für Gehbehinderte markiert. Offensichtlich ist die Gefahr doch sehr gering.
Die umtriebige Staatsanwältin hält an ihrer Version fest. Rechtsstaat, hmmm
http://bazonline.ch/basel/stadt/Behindertenparkplatz-in-gefaehrlicher-Kurve/story/27884094
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