Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Mag. Birgit Thaler-Haag (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Sunday, 17.05.2015, 10:58 (vor 3484 Tagen)

F417 Mag. Birgit Thaler-Haag AUT – geboren am 14.07.1964 - Mediatorin für Scheidungsrecht - Geschäftsführerin des Salzburger Frauenhauses – www.frauenhaus-salzburg.at - office@frauenhaus-salzburg.at – www.frauenring.at - http://1.bp.blogspot.com/_GK-eVNdO6YM/SQb-aPpQ6sI/AAAAAAAAAG0/NpHuC16DTh8/s320/IMG_3319_Birgit_Thaler.bmp

Bei Scheidung und Trennung sind Schutz und Sicherheit das Wichtigste


Wien (OTS) - Die autonomen österreichischen Frauenhäuser sind tief
betroffen, dass wieder ein Kind - diesmal ein Bub in St. Pölten -
aufgrund von Gewalt in der Familie sterben musste. "Wir trauern auch
mit der jüngeren Schwester, die die Erschießung des Bruders durch den
eigenen Vater mit ansehen musste. Sie wird ihr Leben lang mit dieser
traumatischen Erfahrung leben müssen", so Birgit Thaler-Haag, die
Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser und
Geschäftsführerin des Salzburger Frauenhauses.

Kinder sind bei Gewalt in der Familie immer betroffen.
Insbesondere bei Scheidung und Trennung gehören sie zu den besonders
hoch gefährdeten Opfergruppen. Kinder werden von gewalttätigen
Männern nicht selten als "Waffe" gegen die (Ex-)Frau eingesetzt.
"Daher begrüßen wir die neu errichtete interministerielle
Arbeitsgruppe "Task Force Kinderschutz", die am 6. Juni startet und
zu der auch Frauenhäuser, Kinder- und Opferschutzeinrichtungen
eingeladen wurden", berichtet Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des
Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser. "Wir hoffen, dass
damit weitere wichtige Schritte zum Schutz der Kinder bei Gewalt in
der Familie erarbeitet werden können."
Laut der Statistiken der autonomen österreichischen Frauenhäuser
und der Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren sind jährlich
tausende Kinder entweder direkt von Gewalt betroffen oder werden
ZeugInnen von Gewalt des Vaters gegenüber der Mutter. Es ist
anzunehmen, dass die Dunkelziffer sehr hoch ist.
Daher gehören Frauenhäuser zu den zentralen
Opferschutzeinrichtungen in Österreich. Sie bieten vor allem "high
risk victims", also besonders risikogefährdeten Frauen und Kindern,
Schutz und Sicherheit durch eine sofortige Wohnmöglichkeit, aber auch
umfassende professionelle Beratung und Unterstützung während und auch
nach einem Frauenhausaufenthalt.
Frauen bekommen die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen über
die weiteren (rechtlichen) Schritte und Perspektiven ihres Lebens
nachzudenken. Kinder werden durch geschulte und erfahrene
Beraterinnen psychologisch und therapeutisch betreut, damit sie die
Gewalterfahrungen aufarbeiten können. "Frauenhäuser arbeiten
vernetzt: Sie nehmen Kontakt mit den Jugendämtern, Schulen und
Kindergärten auf, um vor der besonderen Gefährlichkeit eines Täters
zu warnen und die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz der Kinder zu
treffen", so Birgit Thaler-Haag.
Wichtig ist, dass alle Behörden und Institutionen alles tun, um
jedes Opfer vor Gewalt zu schützen. "Bagatellisierung und
Verharmlosung von Gewalttaten führen zu Hochrisikosituationen",
stellt Maria Rösslhumer fest.
"Wir fordern daher Justiz und Polizei auf, die Straftatbestände
und wiederholte Gewalt von Tätern besonders ernst zu nehmen und Täter
zur Verantwortung zu ziehen", betont Birgit Thaler-Haag. Es kommt
nicht selten vor, dass Täter Betretungsverbote und Einstweilige
Verfügungen mehrmals übertreten und nicht bestraft werden. Diese
Männer sind aber besonders gefährliche Täter und bringen Frauen und
Kinder in Lebensgefahr. "Bei wiederholten Gewalttaten und
Gefährlichen Drohungen muss von einer besonders hohen Gefährlichkeit
des Täters ausgegangen werden, und nur eine sofortige Inhaftierung
kann Frauen und Kinder wirksam schützen", fordert Birgit Thaler-Haag.
Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser schließen sich den
Forderungen an, die polizeiliche Wegweisung auszuweiten und ein
sofortiges Kontaktverbot, das dann auch im Bereich der Schulen und
Kindergärten gilt, auszusprechen und diese zu informieren. Dadurch
bekommen KindergartenpädagogInnen und LehrerInnen die rechtliche
Möglichkeit, rasch zu agieren und die Polizei zu verständigen, um
Kinder vor drohender Gewalt besser zu schützen.
Maria Rösslhumer fordert erneut, "dass gewaltbedrohte und
hilfesuchende Frauen und Kinder immer einen Platz in einem Frauenhaus
bekommen und Frauenhäuser finanziell ausreichend abgesichert werden,
damit sie Frauen und Kinder auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben
unterstützen und begleiten können."

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120605_OTS0037/frauenhaeuser-sind-einrichtungen-fuer-hochrisikogefaehrdete-frauen-und-deren-kinder

Frauenhäuser appellieren an die VerfassungsrichterInnen: Keine automatische gemeinsame Obsorge bei unehelichen Kindern.
Im Vordergrund muss das Wohl des Kindes stehen.


Wien (OTS) - 14. Juni 2012: In den nächsten drei Wochen
beschäftigen sich die VerfassungsrichterInnen mit der Obsorge für
uneheliche Kinder. "Das Ergebnis könnte die Aufhebung des
bestehenden Gesetzes zur Folge haben", befürchtet Mag.a Birgit
Thaler-Haag, Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser
und Leiterin des Frauenhauses Salzburg. Hintergrund für diese
Entwicklungen ist das EGMR-Urteil vom 3. Februar 2011, bei dem
Österreich wegen Diskriminierung geklagt wurde, weil ein Vater, der
das Sorgerecht für seinen unehelichen Sohn eingeklagt hatte, vom
Europäischen Gerichtshof Recht bekommen hat.
Dieses Urteil bedeutet jedoch nicht, dass die bestehende
Gesetzesregelung des § 166 ABGB verändert werden muss. "Vielmehr
besagt es, dass FamilienrichterInnen das Kindeswohl und die
Interessen des Kindes in jedem einzelnen Fall bei Obsorgeregelungen
noch besser prüfen müssen", betont Mag.a Maria Rösslhumer,
Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser.
Es ist allgemein bewiesen, dass die Präsenz eines Vaters positive
Auswirkungen auf die Entwicklung seiner Kinder hat. Die positiven
Auswirkungen sind jedoch abhängig vom Ausmaß der Präsenz und von der
Qualität der Beziehung, die er zu den Kindern und zur Mutter der
Kinder hat. Gemeinsame Obsorge hat auf diese Qualität keinen
Einfluss. Sie wirkt sich jedoch bei schlechten Beziehungen,
strittigen Trennungen und Gewaltbeziehungen negativ aus. "Eine
'automatische gemeinsame Obsorge' ist daher in jedem Fall abzulehnen
- insbesondere auch bei unehelichen Kindern", so Birgit Thaler-Haag.
Frauenhäuser weisen darauf hin, dass es für unverheiratete Paare
seit Jahren die Möglichkeit gibt, die gemeinsame Obsorge zu
vereinbaren. Die Erfahrungen aus der Praxis wie auch Studien zeigen,
dass davon bereits sehr häufig Gebrauch gemacht wird. Eine gemeinsame
Obsorge sowohl für eheliche als auch für uneheliche Kinder kann und
darf daher nicht zwingend gesetzlich verordnet werden.
Eine Gesetzesänderung, die dies vorsieht, hätte fatale Folgen für
Kinder und deren Mütter, vor allem dann, wenn sich der Kindesvater
nie oder fast nie um das Kind bzw. die Kinder sorgt oder gesorgt hat,
es keine gute Beziehung zur Mutter gibt und/oder der Vater jahrelang
abwesend war. Oder auch dann, wenn es bereits einen "neuen" Vater im
Leben der Kinder gibt, der sich um das Kind bzw. die Kinder kümmert.
Vor allem ein gewalttätiger Vater und Partner disqualifiziert sich
für eine gemeinsame Obsorge. In vielen Fällen kämpfen Väter nur
deswegen um ihre Rechte, um Macht und Kontrolle gegenüber den Müttern
auszuüben, zeigen die Erfahrungen der Frauenhausmitarbeiterinnen.
"Im Mittelpunkt darf daher nicht die Stärkung der Rechte der
biologischen Väter stehen, sondern das Wohl der Kinder", so Maria
Rösslhumer.
Frauenhäuser fordern daher die VerfassungsrichterInnen auf, diese
Realitäten bei ihren Entscheidungen mit zu berücksichtigen und das
Wohl des Kindes dabei nicht aus den Augen zu verlieren.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120614_OTS0071/frauenhaeuser-appellieren-an-die-verfassungsrichterinnen-keine-automatische-gemeinsame-obsorge-bei-unehelichen-kindern

Gewalt an Frauen ist immer auch Gewalt an Kindern
Frauenhäuser lehnen eine "automatische gemeinsame Obsorge" ab


Wien (OTS) - Justizministerin Claudia Bandion-Ortner plädiert für
eine automatische gemeinsame Obsorge nach einer Scheidung für beide
Elternteile und will diese Neuregelung morgen bei einer Enquete im
Parlament mit verschiedenen ExpertInnen diskutieren.

Die österreichischen Frauenhäuser sehen jedoch keinen
Handlungsbedarf für eine Änderung der derzeitigen Obsorgeregelung -
weder für eheliche noch für uneheliche Kinder. "Solange Gewalt an
Frauen und Kindern in der Familie und in der Beziehung bei der
Scheidung wenig bis gar nicht berücksichtigt wird, sehen wir keinen
Grund für eine Neuregelung", so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin
des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser.
Die Befürchtungen, die schon bei der Einführung der gemeinsamen
Obsorge im Jahr 2001 geäußert wurden, haben sich vielfach bestätigt:
Zahlreiche Erfahrungen der Frauenhausmitarbeiterinnen zeigen, dass
bei einer gemeinsamen Obsorge die Gewalt kein Ende nimmt.
Gewalttätigen Vätern geht es oft nicht um das Wohl der Kinder,
sondern häufig um die Fortsetzung der Kontrolle und Machtausübung
über die Expartnerin und die Kinder.
Kinder sind direkt oder indirekt immer mitbetroffen bei Gewalt in
der Beziehung. Oft werden sie selbst auch misshandelt und erleiden
psychische Gewalt indem sie Zeuginnen und Zeugen der Gewalt gegen die
Mutter werden. "Noch immer wird der Zusammenhang, dass Gewalt an
Frauen/Müttern auch Gewalt an Kindern darstellt, von den Richtern und
Richterinnen und von Vertretern und Vertreterinnen der
Jugendwohlfahrt nicht dementsprechend ernst genommen, denn in Fällen
von häuslicher Gewalt schadet eine gemeinsame Obsorge dem Wohl
des/der Kindes/Kinder" weiß die Geschäftsführerin des Salzburger
Frauenhauses, Birgit Thaler-Haag.
Frauen, die von Gewalt betroffen sind, müssen die alleinige
Obsorge meist erkämpfen, sie müssen ihre eigenen Gewalterfahrungen
und die der Kinder beweisen. Oft werden sie erst durch die
Unterstützung der Frauenhausmitarbeiterinnen bei Gericht und
Jugendwohlfahrt zum ersten Mal ernst genommen.
Migrantinnen geht es meist noch schlechter.
Mit der gemeinsamen Obsorge wurden zwar die Rechte der Väter
gestärkt, nicht aber ihre Obsorgepflichten. Frauenhäuser fordern
daher, die Sorgepflicht der Väter für ihre Kinder in den Vordergrund
zu stellen. Solange es in der Kinderbetreuung soviel Ungleichheit
zwischen den Eltern gibt und die Hauptlast im Haushalt und bei der
Erziehung bei den Frauen liegt (nur 4% der Kindergeldbezieher sind
männlich) wie auch der kürzlich veröffentlichte Frauenbericht des BM
für Frauen bestätigt, sehen wir keinen Anlass zur gesetzlichen
Änderung der Obsorge, so Maria Rösslhumer.
Frauenhäuser fordern darüber hinaus, dass eine gemeinsame Obsorge
entzogen werden kann, wenn die Sorgepflicht für die Kinder nicht
eingehalten wird.
Das Wohl der Kinder auf ein gewaltfreies Leben muss im Vordergrund
stehen, nicht das Wohl der Väter bzw. das Recht der Väter auf ihre
Kinder!
OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0057 2010-06-23 09:46 230946 Jun 10 AFH0001 0451

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100623_OTS0057/gewalt-an-frauen-ist-immer-auch-gewalt-an-kindern

Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) betreibt seit über 20 Jahren wichtige Netzwerk-, Informations- und Präventionsarbeit zum Thema „Gewalt an Frauen und Kindern“ in Österreich. Anlässlich der internationalen Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen (25.11. - 10.12.) sowie als Auftaktveranstaltung der Ringvorlesung „Eine von fünf - Gewalt und Gesundheit im sozialen Nahraum“, die an der MedUni Wien abgehalten wird, veranstaltet der Verein AÖF eine „Filmnacht gegen Gewalt an Frauen und Kindern“. - Bei freiem Eintritt! Um Reservierung an informationsstelle@aoef.at wird gebeten.
Im Rahmen der Filmnacht wird eine Auswahl aktueller Filme gezeigt, die unterschiedliche Formen von Gewalt sowie deren Auswirkungen auf Frauen und Kinder auf eindringliche Weise thematisieren. Als Ehrengäste werden Gabriele Heinisch-Hosek, Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst, und Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres, die Filmnacht besuchen und Statements zum Film SCHRITTWEISE - WEGE AUS DER GEWALT abgeben.
Um 21.00 Uhr findet eine Podiumsdiskussion, moderiert von Christoph Feurstein (ORF), statt. Mag.a Birgit Thaler-Haag (Geschäftsführerin Frauenhaus Salzburg), Mag. Romeo Bissuti (Leiter MEN und Obmann White Ribbon), Kirsi Marie Liimatainen (Regie FESTUNG) und Katja Schröckenstein (Regie und Drehbuch SCHRITTWEISE) diskutieren über den filmischen Blick auf die Thematik sowie über den Status Quo und aktuelle Herausforderungen zum Thema „Gewalt an Frauen und Kindern“.

http://www.topkino.at/jart/projects/top-kino/main.jart?rel=de&reserve-mode=&content-id=1107195251358&verid=1351168058442


35 Jahre Frauenhäuser - Bedarf notwendig wie eh und je


Wien (OTS) - Heuer dürfen wir auf 35 Jahre "erfolgreiche"
Frauenhausarbeit, 25 Jahre Verein Autonome Österreichische
Frauenhäuser, AÖF und 15 Jahre Frauenhelpline 0800/222 555
zurückblicken.

Die Geschichte der Frauenhäuser ist keine private, sondern eine
politische, denn Gewalt an Frauen ist kein individuelles, sondern ein
politisches und gesellschaftliches Problem. 1978 wurde in Wien das
erste Frauenhaus eröffnet. "Beinahe jedes weitere Jahr kam ein
Frauenhaus in einem anderen Bundesland hinzu, die innerhalb kurzer
Zeit voll waren", erläutert Birgit Thaler-Haag, Obfrau des Vereins
AÖF. 1988, anlässlich 10 Jahren Frauenhäuser und dem Bestehen von
bereits 10 Frauenhäusern wurde der Verein Autonome Österreichische
Frauenhäuser, AÖF als Netzwerk und Vertretung der Frauenhäuser ins
Leben gerufen.
Das Netzwerk konnte in den vergangenen 25 Jahren vieles erreichen.
Ein Meilenstein der Arbeit sind die Gewaltschutzgesetze: Die
Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser waren gemeinsam mit dem Verein AÖF
maßgeblich an der Implementierung der Gewaltschutzgesetze beteiligt,
die seit mehr als 15 Jahren existieren und den Schutz und die
Sicherheit für betroffene Frauen und Kinder wesentlich verbessert
haben.
Seit 1998 betreiben wir eine nationale 24-Stunden-Frauenhelpline
gegen Männergewalt. Sie ist eine erste Anlaufstelle für betroffene
Frauen und bildet eine zusätzliche Ressource für die Frauenhäuser.
Mittlerweile bieten 30 Frauenhäuser in ganz Österreich Frauen und
deren Kinder, die von physischer, psychischer, sexualisierter und
ökonomischer Gewalt betroffen sind, einen Schutzraum und umfassende
Beratung und Begleitung an. Durch die professionelle Arbeit der
Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern können die Frauen und ihre
Kinder Schutz finden, Perspektiven entwickeln und die ersten Schritte
in ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben gehen. Tausende von
Frauen und ihre Kinder sind auf diese Hilfe angewiesen: 2011 waren es
3.377 Personen, davon 1.719 Frauen und 1.658 Kinder. Von 1991 bis
2012(1) suchten etwa 53.000 Frauen und deren Kinder (52.863 davon
26.455 Frauen und 26.408 Kinder) in den Frauenhäusern Schutz und
Unterstützung.
Frauenhäuser sind auch Kriseneinrichtungen für besonders
risikogefährdete Frauen und deren Kinder. "Mit Hilfe der Frauenhäuser
können schwere Gewalt wie Morde und Mordversuche an Frauen und deren
Kindern verhindert werden", so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin
des Vereins AÖF.
Und Frauenhäuser sind auch Kinderschutzhäuser. Sie bieten auch den
Kindern geschützten Wohnraum und helfen ihnen durch die Unterstützung
von qualifizierten Mitarbeiterinnen in den Kinderbereichen und
therapeutische Angebote ihre Gewalterfahrungen zu verarbeiten.
"Frauenhäuser haben sehr früh erkannt, dass Kinder von der Gewalt
gegen ihre Mütter immer mit betroffen sind, entweder direkt,
indirekt, indem sie Zeuginnen und Zeugen der Gewalt werden, oder
beides", so Birgit Thaler-Haag.
Frauenhäuser sind anerkannte und nicht mehr wegzudenkende
Einrichtungen. Dennoch gilt es noch viel zu verbessern. Frauenhäuser
und der Verein AÖF fordern:
- Wir fordern eine bundesländerübergreifende Möglichkeit zur
Unterbringung gefährdeter Frauen und Kinder durch eine
unbürokratische und regresslose Übernahme der Kosten.
- Wir fordern die sofortige und unbürokratische Aufnahme von
gewaltbetroffenen Asylwerberinnen und Migrantinnen ohne Dokumente in
allen Frauenhäusern.
- Wir fordern das Recht auf Berufstätigkeit und den sofortigen
Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerberinnen, um gewaltfrei und
unabhängig leben zu können.
- Wir fordern die finanzielle und langfristige Absicherung von
Frauenhäusern ohne ausschließliche Tagsatzfinanzierung. Nicht alle
Frauenhäuser in Österreich sind finanziell gut abgesichert und einige
bangen nach wie vor jährlich um ihre Existenz.
- Dringend notwendig ist auch die kostenlose Psycho- und
Traumatherapie für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder sowie
muttersprachliche Therapie auf Krankenschein.
- Wir fordern die fixe Verankerung des Themas "Gewalt in der
Familie" in der Ausbildung und verpflichtende Schulungen für Justiz
und alle Berufsgruppen, die mit Gewalt betroffenen Menschen im
beruflichen Alltag konfrontiert sind, sowie den Ausbau von eigenen
Gerichtshöfen bzw. spezialisierte RichterInnen für Fälle von Gewalt
in der Familie.
- Wir sind gegen die gemeinsame Obsorge bei Gewalt und gegen
verordnete Besuchskontakte gegen den Willen eines Kindes und fordern
die Absolvierung eines Antigewalttrainings als Voraussetzung für
Besuchskontakte.
- Wir benötigen einen flächendeckenden Ausbau und die Finanzierung
von Antigewalttrainings für gewalttätige Männer sowie
muttersprachliche Trainerinnen und Trainer in Antigewalttrainings.
Wir hoffen, dass nach der Unterzeichnung der Europaratskonvention
zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (CAHVIO)
2011 die Bundesregierung die Konvention schnellstmöglich ratifizieren
und die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Konvention setzen
wird.
(1) Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser erfasst seit
1991 die gemeinsame Statistik
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130307_OTS0213/35-jahre-frauenhaeuser-bedarf-notwendig-wie-eh-und-je

Dass Weihnachten nicht für alle ein Fest der Freude ist, zeigen die erhöhten Fälle von familiärer Gewalt.
SALZBURG (lg). Oh du fröhliche, oh du selige, gnadenbringende Weihnachtszeit...leider können nicht alle ein Lied davon singen. Gerade in der „friedlichsten“ Zeit des Jahres findet sich in vielen Familien ein erhöhtes Gewaltpotenzial, weil viele dem gesellschaftlichen Druck und dem Idealbild der „heilen Familie“ nicht standhalten können. In den meisten Fällen sind Frauen und Kinder Opfer dieser häuslichen Gewalt.

Reizthema Weihnachten
Für Renee Mader, Leiterin des Gewaltschutzzentrum in Salzburg, hat Gewalt eine sehr spezifische Dynamik: „Die Täter wollen Macht demonstrieren. Sobald diese Macht nicht entsprechend gewürdigt wird, kommt es zu Übergriffen. Speziell in der Weihnachtszeit wirken sich die hohen Ansprüche von außen destabilisierend aus. Die Familie steht zu Weihnachten im Mittelpunkt, da ist ein enormer Druck vorhanden“, so Mader.

Hilfe erst nach den Feiertagen
Allein im Dezember 2010 wurden insgesamt 72 Frauen im Gewaltschutzzentrum Salzburg aufgenommen, davon 30 aus der Stadt Salzburg. In den meisten Fällen melden sich die Opfer selbst beim Gewaltschutzzentrum, um Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich im Dezember zwar die Anzahl der gewalttätigen Übergriffe in der Familie erhöht, der Großteil der Frauen jedoch versucht, diese physische und psychische Belastung zumindest bis nach den Feiertagen irgendwie auszuhalten“, erklärt Mader.

156 Frauen im Jänner 2010
Ein Blick auf die Statistik bestätigt: Mit 134 aufgenommenen Personen im Jänner 2010 – davon 82 aus der Stadt Salzburg – und 156 aufgenommenen Personen im Jänner 2011 – davon 80 aus der Stadt Salzburg – weisen diese Zahlen doch eine deutliche Erhöhung gegenüber dem Dezember auf. „Wenn Kinder im Spiel sind, versuchen die Frauen, die Feiertage durchzutauchen, um den Kindern ein schönes Weihnachtsfest zu ermöglichen“, erzählt Mader.

Frauenhaus ist ausgelastet
Von einem ähnlichen „Ergebnis“ spricht die Leiterin des Frauenhauses Salzburg, Birgit Thaler-Haag: „Wir sind das ganze Jahr über ausgelastet. Derzeit leben 43 Personen, drei Viertel davon aus der Stadt Salzburg, in unserem Haus. Speziell im Jänner suchen viele Frauen hier Schutz, weil sie den Kindern zuliebe die Feiertage abwarten, um so ein Weihnachtsfest im Kreis der Familie ermöglichen zu können“, erklärt Thaler-Haag das Dilemma.

Frauen fühlen sich schuldig
„Hinzu kommt, dass viele Frauen die Schuld immer bei sich selbst suchen und dadurch die Opfer-Täter-Rolle vertauscht wird“, so Thaler-Haag. „Unsere zentrale Aufgabe ist es, den Frauen die Angst und das Schuldgefühl zu nehmen und gleichzeitig das Selbstbewusstsein zu stärken. Es gibt einfach keine Rechtfertigung für Gewalt, das muss klar gesagt werden“, resümieren Mader und Thaler-Haag unisono

http://www.meinbezirk.at/salzburg-stadt/chronik/wenn-vom-fest-der-liebe-nichts-mehr-bleibt-d119522.html


Frauenhaus öfter Ausweg aus Beziehung
Ins Salzburger Frauenhaus kommen immer weniger Frauen, die mitten in der Nacht vor gewalttätigen Männern flüchten. Stattdessen suchen mehr einen Ausweg aus der Beziehung mit einem Gewalttäter.

"Frauen kommen in aktuen Notsituationen nicht mehr so häufig."


Wegweisungen und Betretungsverbote wirken
In Salzburg werden jedes Jahr an die 400 Wegweisungen und Betretungsverbote für brutale Männer ausgesprochen. Diese rechtliche Möglichkeit, Frauen vor gewalttätigen Männern zu schützen, hat auch die Hilfesuchenden in den Frauenhäusern verändert.

Frauenhaus-Leiterin Birgit Thaler-Haag beobachtet, "dass die Frauen in akuten Notsituation nicht mehr so häufig kommen. Weil wenn sie wirklich um ihr Leben fürchten, holen sie doch die Polizei. Die machen dann die Wegweisung und die Betretungsverbote - das funktioniert ja sehr gut Gott sei Dank.

Akute Bedrohung aber nicht immer gebannt
Allerdings gibt es nach wie vor Konstellationen, wo bedrohte Frauen auch nach einer Wegweisung ins Frauenhaus kommen wollen, "weil sie sagen: Ich wohne im Erdgeschoß - bis ich die Polizei geholt habe, ist der schon über den Balkon herinnen. Da fühle ich mich nicht sicher genug", betont Thaler-Haag.


Frauen wollen sich von Partner lösen.

Hilfe bei Neustart nach Gewalt-Beziehung
Im Schnitt bleiben Frauen zwischen drei und sechs Monaten im Salzburger Frauenhaus. Sie wollen oft einen Schlussstrich unter eine langjährige Beziehung ziehen.

Ihre Motivation beschreibt Thaler-Haag so: "Ich will in der Wohnung nicht bleiben, weil ich da soviel Schlimmes erlebt habe, das erinnert mich immer daran. Ich mächte in eine andere Umgebung. Oder ich erwarte mir im Frauenhaus Unterstützung, damit es mir gelingt, mich von dem gewalttätigen Partner zu lösen. Die Frauen, die wirklich schon eine Trennungsabsicht haben, kommen vermehrt zu uns.

Zwei zogen in letzten Wochen aus
Gerade in der vergangenen Woche sind zwei Frauen aus dem Salzburger Frauenhaus ausgezogen, weil sie in einer eigenen Wohnung den Neustart wagen sollen.

http://sbgv1.orf.at/stories/253707


PRESSEINFORMATION
Frauenhäuser appellieren an die VerfassungsrichterInnen: Keine
automatische gemeinsame Obsorge bei unehelichen Kindern.
Im Vordergrund muss das Wohl des Kindes stehen.
14. Juni 2012: In den nächsten drei Wochen beschäftigen sich die VerfassungsrichterInnen mit der
Obsorge für uneheliche Kinder. „Das Ergebnis könnte die Aufhebung des bestehenden Gesetzes zur
Folge haben“, befürchtet Mag.a Birgit Thaler-Haag, Obfrau des Vereins Autonome Österreichische
Frauenhäuser und Leiterin des Frauenhauses Salzburg. Hintergrund für diese Entwicklungen ist das
EGMR-Urteil vom 3. Februar 2011, bei dem Österreich wegen Diskriminierung geklagt wurde, weil ein
Vater, der das Sorgerecht für seinen unehelichen Sohn eingeklagt hatte, vom Europäischen
Gerichtshof Recht bekommen hat.
Dieses Urteil bedeutet jedoch nicht, dass die bestehende Gesetzesregelung des § 166 ABGB
verändert werden muss. „Vielmehr besagt es, dass FamilienrichterInnen das Kindeswohl und die
Interessen des Kindes in jedem einzelnen Fall bei Obsorgeregelungen noch besser prüfen müssen“,
betont Mag.a Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische
Frauenhäuser.
Es ist allgemein bewiesen, dass die Präsenz eines Vaters positive Auswirkungen auf die Entwicklung
seiner Kinder hat. Die positiven Auswirkungen sind jedoch abhängig vom Ausmaß der Präsenz und
von der Qualität der Beziehung, die er zu den Kindern und zur Mutter der Kinder hat. Gemeinsame
Obsorge hat auf diese Qualität keinen Einfluss. Sie wirkt sich jedoch bei schlechten Beziehungen,
strittigen Trennungen und Gewaltbeziehungen negativ aus. „Eine ‚automatische gemeinsame
Obsorge‘ ist daher in jedem Fall abzulehnen – insbesondere auch bei unehelichen Kindern“, so Birgit
Thaler-Haag.
Frauenhäuser weisen darauf hin, dass es für unverheiratete Paare seit Jahren die Möglichkeit gibt,
die gemeinsame Obsorge zu vereinbaren. Die Erfahrungen aus der Praxis wie auch Studien zeigen,
dass davon bereits sehr häufig Gebrauch gemacht wird. Eine gemeinsame Obsorge sowohl für
eheliche als auch für uneheliche Kinder kann und darf daher nicht zwingend gesetzlich verordnet
werden.
Eine Gesetzesänderung, die dies vorsieht, hätte fatale Folgen für Kinder und deren Mütter, vor allem
dann, wenn sich der Kindesvater nie oder fast nie um das Kind bzw. die Kinder sorgt oder gesorgt hat,
es keine gute Beziehung zur Mutter gibt und/oder der Vater jahrelang abwesend war. Oder auch
dann, wenn es bereits einen „neuen“ Vater im Leben der Kinder gibt, der sich um das Kind bzw. die
Kinder kümmert.
AÖF - Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser / Informationsstelle gegen Gewalt
informationsstelle@aoef.at; www.aoef.at
A-1050 Wien, Bacherplatz 10/4, Tel: +43/1/544 08 20, Fax: +43/1/544 08 20-24
ZVR: 187612774
Vor allem ein gewalttätiger Vater und Partner disqualifiziert sich für eine gemeinsame Obsorge. In
vielen Fällen kämpfen Väter nur deswegen um ihre Rechte, um Macht und Kontrolle gegenüber den
Müttern auszuüben, zeigen die Erfahrungen der Frauenhausmitarbeiterinnen.
„Im Mittelpunkt darf daher nicht die Stärkung der Rechte der biologischen Väter stehen, sondern das
Wohl der Kinder“, so Maria Rösslhumer.
Frauenhäuser fordern daher die VerfassungsrichterInnen auf, diese Realitäten bei ihren
Entscheidungen mit zu berücksichtigen und das Wohl des Kindes dabei nicht aus den Augen zu
verlieren.
Rückfragehinweis:
Birgit Thaler-Haag
Tel: +43 (0) 664 48 605 47
E-Mail: office@frauenhaus-salzburg.at

www.bawo.at/.../12-06-14_PA_VAOE_Frauenhaeuser_appellieren_a...

"Harmonie zwangsverordnet"
STEFANIE RUEP, 6. Mai 2011, 17:25

Scharfe Worte fanden die Mitglieder des Frauenarmutsnetzwerks Salzburg - Sie orten eine "Gegenbewegung zur Emanzipation"
Salzburg- Scharfe Worte fanden die Mitglieder des Frauenarmutsnetzwerks Salzburg zum Thema gemeinsame Obsorge. "So eine gemeinsame Obsorge kann man nicht verordnen", kritisiert Birgit Thaler-Haag, Leiterin des Frauenhauses Salzburg, das geplante Gesetz, das bei der Frauenarmutskonferenz diskutiert wurde.
Ihr Fazit zum neuen Gesetzesentwurf: "Es passen die Rahmenbedingungen nicht". Die Interaktionskette zwischen Gericht und Jugendamt funktioniere nicht immer und die gemeinsame Obsorge mache viele Familienstreitereien noch komplizierter als sie ohnehin schon seien.
"Kinder aus der Kampfzone schaffen"
Künftig könne ein Gericht die gemeinsame Obsorge verordnen, auch wenn sich die beiden Elternteile überhaupt nicht verstehen und die Mutter dagegen ist, dass der Vater das Kind weiter sehe. So werde "Harmonie zwangsverordnet" und das sei problematisch, betont Thaler-Haag. Die Paarebene und die Elternebene zu trennen sei eben schwer und genau das kann von einem Gericht verlangt werden, pflichtet Doris Schober, von der Frauenberatung Salzburg bei. Oft sei es besser für die Kinder klare Verhältnisse zu schaffen und bei Konflikten "muss man die Kinder aus der Kampfzone schaffen", betont Schober. Die gemeinsame Obsorge führe nur dazu, dass es zu mehr Anlässen kommen könne für Wutausbrüche.
Auch die neuen Regelungen für das Besuchsrecht, die im Gesetzesentwurf verankert sind, stoßen bei der Frauenarmutskonferenz auf Ablehnung. Die grundsätzliche Verpflichtung auf einen persönlichen Verkehr zum Kind nütze dem Kind nicht, denn es sei nicht ausgewiesen welche Sanktionen drohen, wenn der Vater die vereinbarten Besuchszeiten nicht einhält. Für die Mutter hingegen gebe es sehrwohl Sanktionen, wenn sie den Besuch verweigert. Das könne so weit gehen, dass die Mutter die Obsorge verliert.
"Gegenbewegung zur Emanzipation"
Die ehemalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sei von "den starken Väterrechtlern, die in den Medien hohe Präsenz genießen" zu der Gesetzesnovelle gedrängt worden, meint Thaler-Haag. Beatrix Karl werde den Kurs ihrer Vorgängerin in der Obsorge-Debatte weiterführen. Für Sibylle Aschauer, Vorsitzende des Evangelischen Diakonievereins Salzburg, ist diese Politik eine "Gegenbewegung zur Emanzipation".
Überhaupt sei der Anlassfall für das Gesetz nicht zu vergleichen mit anderen Fällen, für die das Gesetz Gültigkeit hätte. Der Sohn habe schon mehrere Jahre beim Vater gelebt. Solche Fälle müsse man sich immer im Detail ansehen, gibt Thaler-Haag zu bedenken. "Man versucht mit einem Gesetz Einzelfälle in einen Topf zu werfen" bekräftigt Sibylle Aschauer; "damit wird Unrecht geschaffen".
Anwaltsfond für Mütter
Die Juristin Birgit Thaler-Haag hat schon vielfach Erfahrungen mit gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Obsorge der Kinder gemacht. Die Frauen säßen dabei immer am kürzeren Ast, da sie nicht das Geld hätten sich einen guten Anwalt zu leisten. Es werde auch kein Anwalt gestellt und wenn eine Vertrauensperson mitgehe, dürfe die kein Wort sagen. "Wir brauchen einen Fond für Anwaltsunterstützung für Mütter" fordert Sibylle Aschauer. "Nur weil Mütter nicht das Geld für einen Anwalt haben, dürfen sie in einem Sorgerechtsstreit nicht unterlegen sein."
"Entführungen werden gesetzeskonform"
Gerade Frauen die von Gewalt betroffen sind, würden unter einer verordneten gemeinsamen Obsorge leiden. Birgit Thaler-Haag hatte schon einen Fall im Frauenhaus Salzburg bei dem eine Gutachterin zur gemeinsamen Obsorge gedrängt habe, obwohl der Mann gewalttätig gegenüber der Mutter gewesen sei. Die Mutter habe bei jedem Zusammentreffen vor Gericht unter Angst gelitten. Die sich nun Aufgrund des Besuchsrechts fortsetzen werde. "Die Vorstellung, dass das gesetzlich untermauert ist, da wird mir ganz übel", fügt Doris Weißenberger, Leiterin des Frauenhaus Hallein hinzu.
Ein weiteres Problem sehen die Teilnehmerinnen der Frauenarmutskonferenz darin, dass der Aufenthaltsort des Vaters mit dem Kind nicht kontrollierbar sei. Wenn ein Vater etwa sein Kind entführe und die gemeinsame Obsorge bestehe, habe die Mutter keine Möglichkeit die Polizei zu verständigen. "So werden Entführungen gesetzeskonform", folgert Weißenberger. (Stefanie Ruep, dieStandard.at 6.5.2011)

http://diestandard.at/1304551248646/Gemeinsame-Obsorge-Harmonie-zwangsverordnet

(23.7.2012) Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen haben vergeblich an die VerfassungsrichterInnen appelliert, bei der Entscheidung über Obsorge auch zu bedenken, wer Kinder im Alltag wirklich versorgt und wie es sich verhält, wenn Gewalt Ursache der Trennung ist. In einer Presseaussendung kritisieren Birgit Thaler-Haag (Frauenhaus Salzburg), Maria Rösslhumer (Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser) und Rosemarie Ertl (Netzwerk der Frauen- und Mädchenberatungsstellen) die jüngste VfGH-Entscheidung:

Müttern bleiben die alltäglichen SorgePflichten der Kinder - Väter erhalten SorgeRechte

Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen zeigen sich erschüttert über das jüngste Verfassungsgerichtsurteil, welches den § 166 ABGB aufgehoben hat und unehelichen Vätern gegen den Willen der 
Mutter ein Antragsrecht zur Obsorge des Kindes einräumen soll. 
Dieses Urteil geht eindeutig auf Kosten der Mütter, die zu einem 
überwiegenden Teil in unserer Gesellschaft die Alleinerzieherinnen 
sind und die mehrheitlich bis zu 100% Betreuungspflichten von Kindern
übernehmen (müssen).

Frauen sind es, die wegen ihrer Kinder Teilzeitarbeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse mit schlechter Bezahlung annehmen und meist auf Ausbildung, Karriere und Aufstiegschancen verzichten, Jobverlust und Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen müssen. Frauen sind vielen Formen von Gewalt und Diskriminierungen ausgesetzt.

Von Gleichstellung zwischen Frauen und Männern sind wir in
 Österreich noch weit entfernt und nun bewegen wir uns wieder einen 
Schritt zurück. Wenn unverheirateten Vätern nun ein Antragsrecht 
zur Obsorge eingeräumt wird und das Gesetz in diese Richtung geändert 
werden soll, werden vor allem die Interessen von (biologischen) 
Vätern gestärkt, die sich womöglich nie oder kaum um die Betreuung
der Kinder gekümmert haben, die ihre Kinder gar nicht kennen und
keine oder keine gute Beziehung zur Mutter und zum Kind pflegen oder
pflegten.

Die Situation der kinderbetreuenden Frauen wurde offensichtlich von den VerfassungsrichterInnen ausgeblendet und nicht mitgedacht. Wenn nun unverheiratete Mütter über die Obsorge ihrer Kinder nicht mehr selbst entscheiden können, sondern Richter und Richterinnen, so besteht die Gefahr, dass nicht das Kindeswohl im Mittelpunkt steht, sondern das Wohl der Väter.

Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen fragen sich auch, wo der
Schutz der Mütter bleibt? Wie können sich Mütter gegen Väter
schützen, mit denen sie ihr Kind nicht gemeinsam großziehen wollen?
 Sei es weil sie vergewaltigt wurden oder sich schon während der
 Schwangerschaft dagegen entschieden haben oder weil sie bereits in
d ieser Zeit von den Männern verlassen wurden?
Wo bleibt der Schutz, wenn diese Männer auftauchen und nach Jahren des nicht Sorgens plötzlich auf ihre Rechte pochen, während die Mutter, die bis dahin, alle Pflichten übernommen hat, dann die vollen Rechte auch an den Kindesvater abtreten muss, d.h. bei vielen Entscheidungen des täglichen Lebens auf seine Zustimmung angewiesen ist.


Das Recht auf eine gemeinsame Obsorge für uneheliche Väter erzeugt
ein massives Ungleichgewicht zwischen Vätern und Müttern. Solange in
unserer Gesellschaft Frauen die Hauptverantwortung in der Erziehungs-
und Betreuungsarbeit übernehmen müssen, solange Gewalt an Frauen und Kindern in der Familie vorherrscht, kann es keine Gleichberechtigung
geben.
Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen lehnen daher diese gesetzliche Entwicklung - aus oben genannten Gründen ab - und sie werden die gemeinsame Obsorge für eheliche und uneheliche Kinder nicht mittragen. Ein Mehr an Rechten muss auch ein Mehr an Pflichten verbindlich und überprüfbar gegenüberstehen.

Der Appell zuvor wurde nicht nur dem VfGH, sondern auch via Presseaussendung vom 14. Juni 2012 der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Die Argumente sollten eigentlich leicht nachvollziehbar sein:

In den nächsten drei Wochen beschäftigen sich die VerfassungsrichterInnen mit der Obsorge für uneheliche Kinder. "Das Ergebnis könnte die Aufhebung des bestehenden Gesetzes zur Folge haben", befürchtet Mag.a Birgit Thaler-Haag, Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser und Leiterin des Frauenhauses Salzburg. Hintergrund für diese Entwicklungen ist das EGMR-Urteil vom 3. Februar 2011, bei dem Österreich wegen Diskriminierung geklagt wurde, weil ein Vater, der das Sorgerecht für seinen unehelichen Sohn eingeklagt hatte, vom Europäischen Gerichtshof Recht bekommen hat.

Dieses Urteil bedeutet jedoch nicht, dass die bestehende
Gesetzesregelung des § 166 ABGB verändert werden muss. "Vielmehr 
besagt es, dass FamilienrichterInnen das Kindeswohl und die 
Interessen des Kindes in jedem einzelnen Fall bei Obsorgeregelungen
noch besser prüfen müssen", betont Mag.a Maria Rösslhumer,
 Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser.

Es ist allgemein bewiesen, dass die Präsenz eines Vaters positive
 Auswirkungen auf die Entwicklung seiner Kinder hat. Die positiven 
Auswirkungen sind jedoch abhängig vom Ausmaß der Präsenz und von der Qualität der Beziehung, die er zu den Kindern und zur Mutter der 
Kinder hat. Gemeinsame Obsorge hat auf diese Qualität keinen 
Einfluss. Sie wirkt sich jedoch bei schlechten Beziehungen,
 strittigen Trennungen und Gewaltbeziehungen negativ aus. "Eine 
'automatische gemeinsame Obsorge' ist daher in jedem Fall abzulehnen
 - insbesondere auch bei unehelichen Kindern", so Birgit Thaler-Haag.

Frauenhäuser weisen darauf hin, dass es für unverheiratete Paare 
seit Jahren die Möglichkeit gibt, die gemeinsame Obsorge zu
 vereinbaren. Die Erfahrungen aus der Praxis wie auch Studien zeigen,
dass davon bereits sehr häufig Gebrauch gemacht wird. Eine gemeinsame Obsorge sowohl für eheliche als auch für uneheliche Kinder kann und darf daher nicht zwingend gesetzlich verordnet werden.

Eine Gesetzesänderung, die dies vorsieht, hätte fatale Folgen für
 Kinder und deren Mütter, vor allem dann, wenn sich der Kindesvater 
nie oder fast nie um das Kind bzw. die Kinder sorgt oder gesorgt hat,
 es keine gute Beziehung zur Mutter gibt und/oder der Vater jahrelang 
abwesend war. Oder auch dann, wenn es bereits einen "neuen" Vater im
Leben der Kinder gibt, der sich um das Kind bzw. die Kinder kümmert.

Vor allem ein gewalttätiger Vater und Partner disqualifiziert sich
für eine gemeinsame Obsorge. In vielen Fällen kämpfen Väter nur 
deswegen um ihre Rechte, um Macht und Kontrolle gegenüber den Müttern auszuüben, zeigen die Erfahrungen der Frauenhausmitarbeiterinnen.

"Im Mittelpunkt darf daher nicht die Stärkung der Rechte der
 biologischen Väter stehen, sondern das Wohl der Kinder", so Maria 
Rösslhumer. Frauenhäuser fordern daher die VerfassungsrichterInnen auf, diese
 Realitäten bei ihren Entscheidungen mit zu berücksichtigen und das
 Wohl des Kindes dabei nicht aus den Augen zu verlieren.

http://www.ceiberweiber.at/index.php?type=review&area=1&p=articles&id=2444

Frauenhäuser sind Einrichtungen für "hochrisikogefährdete" Frauen und deren Kinder
Bei Scheidung und Trennung sind Schutz und Sicherheit das Wichtigste


Wien (OTS) - Die autonomen österreichischen Frauenhäuser sind tief
betroffen, dass wieder ein Kind - diesmal ein Bub in St. Pölten -
aufgrund von Gewalt in der Familie sterben musste. "Wir trauern auch
mit der jüngeren Schwester, die die Erschießung des Bruders durch den
eigenen Vater mit ansehen musste. Sie wird ihr Leben lang mit dieser
traumatischen Erfahrung leben müssen", so Birgit Thaler-Haag, die
Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser und
Geschäftsführerin des Salzburger Frauenhauses.

Kinder sind bei Gewalt in der Familie immer betroffen.
Insbesondere bei Scheidung und Trennung gehören sie zu den besonders
hoch gefährdeten Opfergruppen. Kinder werden von gewalttätigen
Männern nicht selten als "Waffe" gegen die (Ex-)Frau eingesetzt.
"Daher begrüßen wir die neu errichtete interministerielle
Arbeitsgruppe "Task Force Kinderschutz", die am 6. Juni startet und
zu der auch Frauenhäuser, Kinder- und Opferschutzeinrichtungen
eingeladen wurden", berichtet Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des
Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser. "Wir hoffen, dass
damit weitere wichtige Schritte zum Schutz der Kinder bei Gewalt in
der Familie erarbeitet werden können."
Laut der Statistiken der autonomen österreichischen Frauenhäuser
und der Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren sind jährlich
tausende Kinder entweder direkt von Gewalt betroffen oder werden
ZeugInnen von Gewalt des Vaters gegenüber der Mutter. Es ist
anzunehmen, dass die Dunkelziffer sehr hoch ist.
Daher gehören Frauenhäuser zu den zentralen
Opferschutzeinrichtungen in Österreich. Sie bieten vor allem "high
risk victims", also besonders risikogefährdeten Frauen und Kindern,
Schutz und Sicherheit durch eine sofortige Wohnmöglichkeit, aber auch
umfassende professionelle Beratung und Unterstützung während und auch
nach einem Frauenhausaufenthalt.
Frauen bekommen die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen über
die weiteren (rechtlichen) Schritte und Perspektiven ihres Lebens
nachzudenken. Kinder werden durch geschulte und erfahrene
Beraterinnen psychologisch und therapeutisch betreut, damit sie die
Gewalterfahrungen aufarbeiten können. "Frauenhäuser arbeiten
vernetzt: Sie nehmen Kontakt mit den Jugendämtern, Schulen und
Kindergärten auf, um vor der besonderen Gefährlichkeit eines Täters
zu warnen und die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz der Kinder zu
treffen", so Birgit Thaler-Haag.
Wichtig ist, dass alle Behörden und Institutionen alles tun, um
jedes Opfer vor Gewalt zu schützen. "Bagatellisierung und
Verharmlosung von Gewalttaten führen zu Hochrisikosituationen",
stellt Maria Rösslhumer fest.
"Wir fordern daher Justiz und Polizei auf, die Straftatbestände
und wiederholte Gewalt von Tätern besonders ernst zu nehmen und Täter
zur Verantwortung zu ziehen", betont Birgit Thaler-Haag. Es kommt
nicht selten vor, dass Täter Betretungsverbote und Einstweilige
Verfügungen mehrmals übertreten und nicht bestraft werden. Diese
Männer sind aber besonders gefährliche Täter und bringen Frauen und
Kinder in Lebensgefahr. "Bei wiederholten Gewalttaten und
Gefährlichen Drohungen muss von einer besonders hohen Gefährlichkeit
des Täters ausgegangen werden, und nur eine sofortige Inhaftierung
kann Frauen und Kinder wirksam schützen", fordert Birgit Thaler-Haag.
Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser schließen sich den
Forderungen an, die polizeiliche Wegweisung auszuweiten und ein
sofortiges Kontaktverbot, das dann auch im Bereich der Schulen und
Kindergärten gilt, auszusprechen und diese zu informieren. Dadurch
bekommen KindergartenpädagogInnen und LehrerInnen die rechtliche
Möglichkeit, rasch zu agieren und die Polizei zu verständigen, um
Kinder vor drohender Gewalt besser zu schützen.
Maria Rösslhumer fordert erneut, "dass gewaltbedrohte und
hilfesuchende Frauen und Kinder immer einen Platz in einem Frauenhaus
bekommen und Frauenhäuser finanziell ausreichend abgesichert werden,
damit sie Frauen und Kinder auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben
unterstützen und begleiten können."

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120605_OTS0037/frauenhaeuser-sind-einrichtungen-fuer-hochrisikogefaehrdete-frauen-und-deren-kinder

Durch das Zentrale Melderegister kann jeder unkompliziert die Adresse einer Person ausforschen. Eine Gesetzesänderung soll nun gewaltbedrohten Frauen mehr Schutz bieten. Hilfseinrichtungen reicht das nicht
Wien - Name, Alter, Beziehungsstatus, wann man das nächste Mal auf Urlaub fährt, vielleicht die Handynummer - dass zu viele persönliche Daten auf Facebook anzugeben, womöglich nicht besonders schlau ist, das weiß man inzwischen. Vielleicht weniger bekannt: Kennt man Vor- und Nachnamen und ein zusätzliches Merkmal zur eindeutigen Identifizierung - beispielsweise Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder eine frühere Adresse - kann man zumindest die aktuelle Anschrift einer Person auch einfach und unkompliziert im Meldeamt erfragen. Mit Bürgerkarte geht das sogar problemlos via Internet.
Zur Gefahr werden kann das vor allem für Menschen, die in Notwohnungen oder Frauenhäusern untergebracht sind. Bisher ist es nämlich so, dass die Schutzeinrichtung, in der man sich aufhält, als offizielle Meldeadresse geführt werden muss - und einen der Expartner dort somit relativ einfach aufspüren kann. "Wir geben in keinem Infomaterial und auch sonst nirgends Adressen an, aber das Amt darf sie rausgeben", sagt Birgit Thaler-Haag, Obfrau der Autonomen Frauenhäuser.
Geheim gemeldet
Das soll sich demnächst ändern. Am Dienstag haben sich die Regierungsparteien im Ministerrat darauf verständigt, dass betroffene Personen künftig beispielsweise nur beim Betreiber der Frauenhäuser gemeldet sein können, nicht aber die exakte Adresse der Notwohnung angeben müssen. Ein Gesetzesentwurf steht bereits.
Aus Sicht der Schutzeinrichtungen bleiben jedoch einige Fragen offen: "Die offizielle Meldeadresse ist auch die Abgabestelle für Gerichtsbriefe, bei denen ab Zustellung Fristen zu laufen beginnen", sagt Thaler-Haag. Da müsse man erst Lösungen finden, damit die Post die Empfängerin dennoch zeitnah erreicht.
"Sicherheit wird zur Geldfrage"
Vor allem aber gehe die Novelle nicht weit genug. Frauen bleiben zumeist nicht länger als drei bis sechs Monate in den Noteinrichtungen. In dieser Zeit werden sie unterstützt, ein selbstständiges Leben aufzubauen und eine eigene Wohnung zu finden - in der sie sich wiederum melden müssen. Es gibt zwar die Möglichkeit einer amtlichen Auskunftssperre, die ist jedoch kostenpflichtig. "Gerade für Mindestsicherungsbezieherinnen wird Sicherheit zur Geldfrage", sagt Thaler-Haag. Ihr Verein fordert deshalb kostenlose Auskunftssperren von Meldedaten bedrohter Personen.
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor, der im Gesetzesentwurf keine Beachtung findet, ist die Nennung der Anschrift in Gerichtsakten. "In einem Scheidungsverfahren hat der Expartner Akteneinsicht und kommt dadurch an die Adresse", sagt Thaler-Haag.
Dieses Schlupfloch kritisiert auch Sibel Öksüz von der Servicestelle Orient Express, die sich unter anderem auf Zwangsheirat spezialisiert hat: "Vor allem muss aber endlich das Ausländerbeschäftigungsgesetz abgeschafft werden. Wirtschaftliche Abhängigkeit vom Partner ist das Schlimmste für schutzbedürftige Frauen." (Katharina Mittelstaedt, DER STANDARD, 18.2.2015)

http://derstandard.at/2000011822372/Schutzeinrichtungen-fordern-mehr-Anonymitaet-fuer-gewaltbedrohte-Frauen

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