Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125826 Einträge in 30781 Threads, 293 registrierte Benutzer, 289 Benutzer online (0 registrierte, 289 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

PETITION: Die Ehe von Mann und Frau steht unter dem Schutz des Staates – das soll so bleiben! (Gleichschaltung)

Henry @, Wednesday, 03.06.2015, 10:33 (vor 3243 Tagen)

Der nach dem irischen Volksentscheid über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Medien und Politik entfesselte Sturm zur Öffnung der Ehe auch in Deutschland hat mit der Forderung „Ehe für Alle“ und der Ankündigung des Landes Niedersachsen, diese „Ehe für Alle“ einschließlich vollem Adoptionsrecht über eine Initiative im Bundesrat durchsetzen zu wollen, einen neuen Höhepunkt und eine neue Qualität erreicht.

In der aufgeheizten Debatte um die „Ehe für Alle“ gab es in den vergangenen Tagen noch durchaus besonnene Stimmen zu hören. Diese haben darauf hingewiesen dass der Gesetzgeber - seinerzeit immerhin eine Koalition von SPD und GRÜNEN - klar handelte und eben nicht die Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften öffnete, sondern in der „eingetragenen Lebensgemeinschaft“ ein eigenes Rechtsinstitut schuf.

Offensichtlich war den Politikern von SPD und GRÜNEN also noch vor wenigen Jahren bewußt, dass die Ehe so, wie Sie das Grundgesetz in Art. 6 Abs. 1 definiert und unter den Schutz des Staates steht, als Verbindung von Mann und Frau eine besondere Stellung hat. Eine besondere Stellung, weil sie die Keimzelle der Gesellschaft ist, aus der Nachkommen hervorgehen. Konsequent sagt dann auch Artikel 6 Abs. 2 GG: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

„Fortschritt braucht Vater, Mutter, Kinder“ war der Titel des Artikels von Reinhard Müller, der in der F.A.Z vom 27.05.2015 auf diese Zusammenhänge hingewiesen hat. Reinhard Müller wies auch auf die Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht hin – und auf Folgen, die eine grundlegende Änderung des Eheverständnisses hätte: „Zwar bringt auch nicht jede Ehe Kinder hervor, wie Karlsruhe messerscharf beobachtete, doch ist die Verbindung zwischen Mann und Frau nun einmal die einzige, die Kinder hervorbringen kann. Hier geht es nicht um Antidiskriminierung, sondern um Vaterschaft, Mutterschaft und Kindeswohl. Müsste aus einer kompletten Gleichstellung nicht gefolgert werden, Leihmutterschaft auch in Deutschland zu erlauben? Der neue, überparteiliche Leitsatz, der womöglich bald auch im Grundgesetz steht, lautet: Familie ist da, wo Kinder sind. Aber die Samenbank ist nicht die Keimzelle der Gesellschaft.“
...

Quelle: PETITION von CitzenGo


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum