Der Frauenbonus bei der Justiz ist schon legendär! (Recht)
Erotisches Vergnügen mit Folgen: Weil sie Sex in einem Schwimmbad gehabt haben sollen, sind ein 19-jähriger Mann und seine ein Jahr jüngere Partnerin zu Arreststrafen verurteilt worden. Das Paar war vor dem Amtsgericht Augsburg angeklagt, weil es sich am zweiten Weihnachtstag 2014 ausgerechnet in der "Erlebnisgrotte" des Schwimmbades im Augsburger Vorort Neusäß vergnügt haben soll.
Die Bademeister sollen die beiden Gäste dort in flagranti erwischt haben, es folgte die Anklage wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Der Mann behauptete nach Angaben eines Gerichtssprechers in dem Prozess, ihm sei lediglich die Badehose heruntergerutscht. Der Richter glaubte ihm nicht, verurteilte den 19-Jährigen zu zwei Wochen Dauerarrest und überbot damit sogar den Strafantrag der Staatsanwaltschaft.
Die 18-Jährige sagte zu den Vorwürfen nichts. Sie erhielt einen Freizeitarrest und muss 32 Stunden Hilfsdienste leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
[1 Nummer, 2 Strafen ] = Deutsche Justiz