Was es alles gibt: "Gefährderansprache" (Recht)
Als Gefährder werden von deutschen Politikern und Behörden im Rahmen der Gefahrenabwehr Personen bezeichnet, bei denen kein konkreter Verdacht der Begehung einer Straftat besteht, aber bei denen „bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO)[1], begehen“ würden. Die 2004 von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts festgelegte Begriffsbestimmung ist nicht gesetzlich verankert.[2]
Das ist doch dem staatlichen Verbrechern wieder mal Tür und Tor geöffnet worden. Um zu wissen, dass ein Mensch solch ein "Gefährder" ist, muss man vorher flächendeckend ausspähen. Das Ministerium für Staatssicherheit wurde also nie richtig aufgelöst, sonder dessen Erfahrungsschatz sogar übernommen.
Auf die Idee, dass Politiker selber Gefährder sind, kommen Leute wie Schäuble selbstverständlich nicht.