Was es alles gibt: "Gefährderansprache" (Recht)
Als Gefährder werden von deutschen Politikern und Behörden im Rahmen der Gefahrenabwehr Personen bezeichnet, bei denen kein konkreter Verdacht der Begehung einer Straftat besteht, aber bei denen „bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO)[1], begehen“ würden. Die 2004 von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts festgelegte Begriffsbestimmung ist nicht gesetzlich verankert.[2]
Das ist doch dem staatlichen Verbrechern wieder mal Tür und Tor geöffnet worden. Um zu wissen, dass ein Mensch solch ein "Gefährder" ist, muss man vorher flächendeckend ausspähen. Das Ministerium für Staatssicherheit wurde also nie richtig aufgelöst, sonder dessen Erfahrungsschatz sogar übernommen.
Auf die Idee, dass Politiker selber Gefährder sind, kommen Leute wie Schäuble selbstverständlich nicht.
Minority Report (2002) - danach lechtzen machthungrie Politikerinnen
Als ich den Film sah, wusste ich, dass dies der Traum unsereres Regimes ist. Nun ist es scheinbar soweit.
Was es alles gibt: "Gefährderansprache"
Jeder geistig gesunde Einheimischer mit aufrechtem Rückgrat und intaktem Selbstwertgefühl ist also ein Gefährder.
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Wenn ich so bin, wie ich bin, bin ich ich.
Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 100a
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn
1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,
2. die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und
3. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
(2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
1. aus dem Strafgesetzbuch:
a) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80 bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89a, 94 bis 100a,[..]
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html
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Bereits der StPO 100 Absatz 2 Punkt 1 a zeigt, dass im Grunde genommen alle Politiker eingesperrt werden müssten, aber sicher nicht das Volk, welches immer Frieden will.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein