Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (Recht)
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 100a
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn
1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,
2. die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und
3. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
(2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
1. aus dem Strafgesetzbuch:
a) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80 bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89a, 94 bis 100a,[..]
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html
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Bereits der StPO 100 Absatz 2 Punkt 1 a zeigt, dass im Grunde genommen alle Politiker eingesperrt werden müssten, aber sicher nicht das Volk, welches immer Frieden will.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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- Was es alles gibt: "Gefährderansprache" -
Hofberichterstatter,
14.06.2015, 15:22
- Minority Report (2002) - danach lechtzen machthungrie Politikerinnen - SpiegelIn, 14.06.2015, 18:22
- Was es alles gibt: "Gefährderansprache" - WilhelmTell, 14.06.2015, 21:01
- Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates - Christine, 15.06.2015, 09:11