Hier eine höchstinteressante Statistik. Die Anzahl der Verurteilungen wegen Vergewaltigung sind in der Schweiz zwischen 2010 und 2011 richtig gehend zusammengebrochen. Nach allem Ermessen kann dies nur mit einer Praxisänderung der Gerichte erklärt werden:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/03/key/straftaten/haeufigste_delikte.html
Man will offensichtlich stillschweigend und heimlich zum Prinzip zurück, dass die Schuld des Angeklagten bewiesen werden muss. Mit der Existenz der IGAF war die Angelegenheit zu einem zu heissen Eisen geworden. Interessant auch: Von einer Praxisänderung durch ein Urteil des Bundesgerichts ist mir nichts bekannt - es muss also eine (geheime) Weisung an die unzähligen Gerichte geben. Denn: Dass diese plötzlich alle gleichzeitig auf den Trichter gekommen sind, dass sie den Rechtsstaat mit Füssen treten und daher besser aufhören sollten, ist völlig abwegig. Geheim war die (von mir stark vermutete) Weisung, weil es in einem Rechtsstaat offiziell so ist, dass die Gerichte gar keine Weisungen erhalten dürfen.
Grüsse
Manhood
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Swiss Lives matter!!!