Bundespolizei hat AGB´s (Recht)
Kann sich jemand erklären, warum eine Bundesbehörde AGB´s hat?
"Wann allgemeine Geschäftsbedingungen Bestandteile des Vertrages werden, richtet sich in erster Linie danach, ob der Empfänger ein Verbraucher entsprechend § 13 BGB oder ein Unternehmer nach § 14 BGB ist."
https://www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/Verbraucherschutz/AGB/index.php
Und dann liest man so etwas hier:
http://www.bundespolizei.de/DE/Service/AGB/agb_file.pdf
Ist die Bundespolizei eine Firma?
Nimm dem Staat das Recht dann ist er auch nur eine Räuberbande!
Polizei ist in Deutschland Ländersache
Grundsätzlich gilt in der Bundesrepublik Deutschland die Aussage: "Polizei ist Ländersache". Das Grundgesetz beschränkt die polizeiliche Kompetenz des Bundes in Art. 73 (5) GG auf den Grenzschutz (der vom Bundesgrenzschutz wahrgenommen wurde, der seit 2005 Bundespolizei heißt), sowie auf die "Zusammenarbeit des Bundes und der Länder (...) in der Kriminalpolizei (...) sowie (auf) die Errichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung" (Art. 73 (10) GG). Auf der Bundesebene sind somit die beiden Polizeien - Bundespolizei (BPol) und Bundeskriminalamt (BKA) - aktiv,[3] die jedoch gemäß der organisationsbezogenen Gesetze nur in spezifischen Fällen Kompetenzen besitzen und den Länderpolizeien nicht allgemein übergeordnet sind.[4] http://www.bpb.de/apuz/30820/polizei-politik-und-wissenschaft?p=all
Ist die Bundespolizei eine Firma?
Die Bundespolizei sind auch nur Banditen die von sich behaupten "wir rauben zu recht".
Rainer
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Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
Was ist das, "Bundespolizei"? Die haben offenbar eine Steuernummer.
... Mit Bescheid vom 10.12.2013 hat das Finanzamt für Körperschaften I in Berlin unter der Steuernummer 27/606/50890 die Förderungswürdigkeit der Bundespolizei-Stiftung anerkannt, weil sie ausschließlich und unmittelbar mildtätigen Zwecken dient. Jede Spende und jede Zuwendung sind herzlich willkommen. Sie können auch zweckgebunden für bestimmte Aktionen oder Personen spenden. Auf Wunsch stellen wir gerne Spendenbescheinigungen aus. Bitte achten Sie darauf, Ihre vollständige Adresse auf dem Überweisungsträger anzugeben. Nur so können wir uns bei Ihnen bedanken und ggf. eine Spendenbescheinigung übersenden...
https://www.bundespolizei.de/DE/06Die-Bundespolizei/Bundespolizei-Stiftung/bundespolizei-stiftung_anmod.html
Mit Steuernummer sind die doch privat/ gewerblich als Firma unterwegs (also nix mit besonderen Kompetenzen), oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Wissenswertes zum "Staat"
Die Schulmedizin war äußerst findig indem sie den Todeszeitpunkt vorverlegte
Seit die Schulmedizin die Organtransplantation in ihr Programm aufgenommen hat, ist also der Todeszeitpunkt juristisch zeitlich vorverlegt worden und wird seitdem auch immer weiter vorverlegt, um dem „Toten“ – in Wirklichkeit einem Sterbenden – lebendfrische Organe, wie z. B. das noch bis dahin schlagende Herz oder andere bis dahin voll durchblutete Organe, wie Niere, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Augen etc. entnehmen zu können. Denn nach dem deutschen Transplantationsgesetz (TPG) dürfen lebenswichtige Organe nur von Toten entnommen werden. Im Interesse der
Organtransplantation hat sich die Definition des „Hirntodes“ als Todeszeitpunkt des Menschen nahezu weltweit durchgesetzt.
Die Bundesärztekammer durfte nicht fehlen
Behilflich wurde auch die Bundesärztekammer. Sie konstatierte, dass mit dem „Hirntod“ angeblich naturwissenschaftlich–medizinisch der Tod des Menschen festgestellt sei. Wem ist schon bekannt, dass sich hinter der Bezeichnung „Bundesärztekammer“ ein nicht rechtsfähiger Verein von Landesärztekammern verbirgt, jedoch keine öffentlich-rechtliche Institution auf Bundesebene, wie dieser Name vorgibt? An der Feststellung der Bundesärztekammer, dass mit dem „Hirntod“ naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen angeblich festgestellt sei, ändert die Tatsache nichts, dass es sich bei dem Patienten zu diesem Zeitpunkt um einen „lebenden Leichnam“ handelt, dessen Herz noch schlägt, den gesamten Kreislauf aufrecht erhält, der voll durchblutete Körper seine normale warme Temperatur hat, der Stoffwechsel noch stattfindet.
Auch das funktionsunfähige Gehirn ist noch durchblutet, keineswegs wie bei einem Toten erkaltet, geschweige denn in den Verwesungsprozess übergegangen. Bis zur Feststellung des „Gehirntodes“ und damit juristisch des Todes des Patienten durch Ärzte wurde dieser noch als Komapatient in jeder Weise vom Pflegepersonal behandelt. Er wurde ernährt, gewaschen und in jeder notwendigen Weise gepflegt. Männliche „Gehirntote“ sind selbst noch einer Erektion fähig. Weibliche schwangere Gehirntote lassen in ihrem Körper ein Embryo weiter wachsen und reifen bis zu seiner Geburt aus dem Körper eines „lebenden Leichnams“. Wunden können noch ausgeheilt werden. Dr. Zieger berichtete 1996 dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, dass Komapatienten auf äußere Ereignisse und soziale Stimuli, wie z.B. dem Besuch von Angehörigen, eindeutig antworten.
Gehirntote können noch Tage, Wochen, auch noch Monate oder jahrelang leben, bis sie einem würdevollen friedlichen Tod begegnen. Deshalb hat das Pflegepersonal häufig seine Probleme damit, dass ein irreversibel komatöser Patient, als solcher vollumfänglich gepflegt, zu einem bestimmten Zeitpunkt als vorgesehener Organspender von den Ärzten als tot erklärt wird, obwohl er nach wie vor wie ein Schlafender lebend warm und atmend im Bett liegt. Kein Wunder, dass z.B. Professor Franco Rest äußerte: „Den Hirntod gibt es überhaupt nicht; er ist eine Erfindung der Transplantationsmedizin.“
Organspender erleiden qualvolle Schmerzen
Mediziner, die die Hirntod-Diagnose stellen, bereiten dem Patienten zuvor einen schmerzhaften Prozess. Der Eingriff dient in der Regel der Organbeschaffung, nicht dem Wohl des Patienten. Die klinische Untersuchung sieht u.a. vor: Eine Provokation der Augenhornhaut mit einem Gegenstand, Stechen in die Nasenwand, Reizen des Rachenraums mit einem Gegenstand, Setzen eines heftigen Schmerzes zur Reizung von Reflexen, Reizung des Bronchialraumes durch Absaugkatheter, festen Drücken der Augäpfel, Gießen von Eiswasser in die Gehörgänge. Zur Absicherung der Diagnose wird gelegentlich eine Angiografie mit Kontrastmittelgabe durchgeführt. Dieses Testverfahren kann beim noch lebenden Spender zu einem anaphylaktischen Schock mit Todesfolge führen. Die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) empfiehlt als letzte klinische Untersuchung den Apnoe-Test (Abschalten der Herz-Lungenmaschine). Dabei kann es zu Blutdruckabfall, Herz-Rhytmusstörungen oder gar zum Herzstillstand kommen. Über belastende Untersuchungen, mögliche Gefahren und Fehleinschätzungen bei der Hirntoddiagnostik wird der spendenwillige Bürger jedoch derzeit nicht aufgeklärt.
Unbekannt bleibt, wie häufig Fehldiagnosen eines Gehirntodes gestellt werden. Derartiges wird selbstverständlich in Fachzeitschriften nicht publiziert. Indessen wurden Fälle bekannt, in denen bei Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen, bei sog. „Hirntoten“, diese Patienten wieder gesund wurden. Die Autoren einer entsprechenden Studie warnten vor der Fehldiagnose des Hirntodes So wurde bei der 56-jährigen Gloria Crux der Hirntod diagnostiziert und dass sie innerhalb 48 Stunden sterben würde. Sie überlebte, weil ihr Mann das Abschalten der Geräte verhindern konnte.
Frau Rosemarie Körner: „Hätte man ihm (ihrem damaligen Ehemann) Organe entnommen aufgrund der mehrmaligen Hirntod- Diagnose würde er heute nicht mehr leben, nicht zum 3. Mal verheiratet sein.“
Vor der Organentnahme auf dem Operationstisch erhalten diese „Toten“ häufig muskelentspannende und schmerzstillende Medikamente, hier und da erhalten sie auch eine Vollnarkose oder werden örtlich anästhesiert. Nicht selten schnallt man sie auf dem Operationstisch fest, um irritierende Bewegungen zu verhindern. Daraus ist unschwer zu entnehmen, dass die Organtransplanteure keineswegs davon ausgehen, dass der Organspender, dem auf dem OP lebendfrische warme Organe, wie z.B. das noch schlagende Herz, herausgeschnitten werden, bereits im eigentlichen Sinne tot und ohne jedes Schmerzempfinden sei. Ganz im Gegenteil: Wie bei einem operierten lebenden Patienten reagiert der „Hirntote“ wie dieser auf unbewusste Schmerzen. Die Pulsfrequenz schnellt hoch, der Blutdruck bewegt sich, Hormone werden ausgeschüttet. Ein wirklicher Toter, ein Leichnam ist zu solchen Reaktionen selbstverständlich nicht mehr fähig.
Da ein Schmerzempfinden mit letzter Sicherheit nicht ausgeschlossen werden kann, ist in der Schweiz inzwischen eine Vollnarkose bei der Organentnahme am „Toten“ vorgeschrieben. Selbst die DSO empfiehlt zur „Optimierung des chirurgischen Eingriffs“ 5 Fentanyl, ein synthetisches Opioid (Opiat). Es ist eines der stärksten Schmerz-mittel, ca. 100 x stärker als Morphin. Gescheut wird die Empfehlung einer Vollnarkose, da dies offensichtlich auch dem Laien offenbaren würde, dass der tote Organspender in Wirklichkeit noch gar nicht tot ist.
Zu Zwecken der Organentnahme wird der auf dem OP-Tisch liegende Körper des „Hirntoten“ von der Kehle bis zum Schambein aufgeschnitten bzw. aufgesägt. Nachdem in den dadurch aufgeklappten Körper Eiswasser gegossen worden ist, werden die einzelnen Organe herausgeschnitten, wie z.B. die Nieren, die Leber, die Lungenflügel, die Augen und zuletzt das noch schlagende Herz. Danach tritt der eigentliche endgültige Tod der ausgenommenen körperlichen Hülle des Patienten ein, keineswegs der der entnommenen Organe. Dem SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, von Beruf Arzt, wurde die Bitte abgelehnt, als Zuschauer einer Organentnahme beizuwohnen. Begründung: Die einem Schlachtfeld ähnelnde Szene sei keinem Zuschauer zuzumuten.
In der Tat: Der Blutverlust bei Aufschneiden eines noch von der Blutzirkulation durchpulsten lebenden Körpers von der Kehle bis zum Schambein und das anschließende Ausschlachten von Organen führt fast zum totalen Blutverlust der körperlichen, nicht „entnommenen“ Hülle. Die Chirurgen stehen wegen der Blut- und Wasserüberschwemmung des Fußbodens häufig auf Matten oder Tüchern. Auf einem anderen Blatt steht, dass nicht nur Organe sondern auch Gewebe entnommen werden kann und wird. Das ist praktisch der gesamte Körper, z.B. die Oberschenkelknochen, usw. Für den Bestatter muss der Leichnam (der Hampelmann) dann erst wieder stabilisiert – z.B. mit Besenstielen -, ausgestopft und zugenäht werden. Herausgenommene Augen werden zugeklebt oder durch Glasaugen ersetzt.
Da ist die Skepsis vieler Menschen gegenüber dem staatlichen Anliegen der Organspende sicherlich mehr als angebracht.
Wissenswertes zum "Staat"
Seit die Schulmedizin die Organtransplantation in ihr Programm aufgenommen hat, ist also der Todeszeitpunkt juristisch zeitlich vorverlegt worden und wird seitdem auch immer weiter vorverlegt, um dem „Toten“ – in Wirklichkeit einem Sterbenden – lebendfrische Organe,... entnehmen zu können.
Die Organe eines Toten sind ebenfalls tot und für eine Transplantation unbrauchbar. Die Organe werden Lebenden entnommen. In der Bürokratie ist alles möglich. Auch die Feststellung das eine Lebender tot ist und somit die Organe entnommen werden können.
Rainer
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