Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Nimm dem Staat das Recht dann ist er auch nur eine Räuberbande! (Recht)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Wednesday, 24.06.2015, 20:29 (vor 3439 Tagen) @ Herbert

Polizei ist in Deutschland Ländersache

Grundsätzlich gilt in der Bundesrepublik Deutschland die Aussage: "Polizei ist Ländersache". Das Grundgesetz beschränkt die polizeiliche Kompetenz des Bundes in Art. 73 (5) GG auf den Grenzschutz (der vom Bundesgrenzschutz wahrgenommen wurde, der seit 2005 Bundespolizei heißt), sowie auf die "Zusammenarbeit des Bundes und der Länder (...) in der Kriminalpolizei (...) sowie (auf) die Errichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung" (Art. 73 (10) GG). Auf der Bundesebene sind somit die beiden Polizeien - Bundespolizei (BPol) und Bundeskriminalamt (BKA) - aktiv,[3] die jedoch gemäß der organisationsbezogenen Gesetze nur in spezifischen Fällen Kompetenzen besitzen und den Länderpolizeien nicht allgemein übergeordnet sind.[4] http://www.bpb.de/apuz/30820/polizei-politik-und-wissenschaft?p=all

Ist die Bundespolizei eine Firma?

Die Bundespolizei sind auch nur Banditen die von sich behaupten "wir rauben zu recht".

Rainer

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