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Mutter (50): Sex mit dem eigenen Sohn in über 120 Fällen?
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einer 50 Jahre alten Angeklagten sowie ihrem 24 Jahre alten mitangeklagten Sohn – beide stammen aus dem Landkreis Bad Kreuznach und sind nicht vorbestraft – vor, in 120 Fällen den gemeinsamen Beischlaf vollzogen zu haben. Weiterhin wird der 50 Jahre alten Angeklagten vorgeworfen, in 72 Fällen sexuelle Handlungen an ihrem noch nicht 18 Jahre alten leiblichen Kind vorgenommen und an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen gelassen zu haben.
In dem Zeitraum von Juli 2005 bis Juni 2008 soll die Angeklagte mit ihrem damals zwischen 15 und 17 Jahre alten Sohn zweimal monatlich den Beischlaf vollzogen haben. In dem Zeitraum von Juli 2009 bis Juni 2014 sollen die beiden sodann weiterhin zweimal monatlich den Beischlaf vollzogen haben, wobei der Sohn zwischen 19 und 23 Jahre alt gewesen sein soll.
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