Nicht-Vergewaltigung! ... und wo die Reise mit lila Pudel-Reiseleiter Heiko Mass (Noch-Justizminister-SPD) hingeht. (Falschbeschuldigung)
FREISPRUCH ..... und die Presse nennt sie trotzdem OPFER ... Es wird nach Gesetzesänderung massenhaft Fehlanzeigen und explosionsartig weiter steigend massenhaft Freisprüche mit gleichzeitiger Existenzvernichtung geben! Durch nachträgliche 'Umwidmun' des NICHT-OPFERS, dessen Verwandt- und Bekannschaft und der selbsternannten OPFERverbände (Weißer Ring etc.) - schon zu deren eigener angeblicher Existenzberechtigung mit massiver medialer VORVERURTEILUNG.
Das Jugendschöffengericht hat einen 19-jährigen Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Obwohl von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr keine Rede sein könne, habe das Opfer, seine Ex-Freundin, dem Angeklagten nicht deutlich genug signalisiert, dass sie keinen Sex wollte.
„Die Geschädigte hat sich am Tatabend so gefühlt, als sei sie vergewaltigt worden. Das gestehen wir ihr auf jeden Fall zu“, sagt Richter Martin Luippold in seiner Urteilsbegründung. Doch sei dem Angeklagten eben nicht nachzuweisen, dass er seine Ex-Freundin vorsätzlich vergewaltigt hat. Naheliegender sei, dass sie sich am Tatabend selbst nicht ganz klar darüber gewesen sei, was sie eigentlich wollte.
Die beiden 19-Jährigen hatten sich am 21. September des vergangenen Jahres in der Wohnung des Angeklagten getroffen. Offiziell war die Beziehung schon seit Juli beendet, beide hatten bereits neue Partner. Während der Angeklagte die Beziehung jedoch noch nicht abgeschrieben hatte, wollte das Opfer den Abend nutzen, um ihm ein für allemal klarzumachen, dass er sie in Ruhe lassen soll.
Opfer bricht in Tränen aus
Zwischen 20 und 20.45 Uhr aber kam es dann zum Geschlechtsverkehr. Er habe seine Ex-Freundin zum Sex überreden müssen, räumt der Angeklagte vor Gericht ein. Von erheblichem Widerstand sei aber nichts zu merken gewesen. „Ich habe sie vom Sofa weggezogen, ein bisschen aufs Bett geschoben und mich auf ihre Oberschenkel gesetzt.“ Nachdem er das auf dem Bauch liegende Opfer mit Massageöl eingerieben hatte, drang er dann für einige Sekunden in sie ein. „Ich will das nicht!“, soll sie schließlich gerufen haben – woraufhin der Angeklagte von ihr abließ.
Das Opfer sieht das anders: Mehrmals habe sie ihm gesagt, dass sie keine Lust habe. „Du hast doch eine Freundin, was hast du denn vor?“, habe sie ihn gefragt. So stark habe er sie vom Sofa weggezerrt, dass sich dieses gleich mit durchs Zimmer bewegt hätte. Dann habe er sie ins Bett gestoßen und sich auf sie gesetzt, obwohl sie immer wieder den Kopf gedreht und mit den Füßen gezappelt habe. Bei der Schilderung des Tatverlaufs bricht das Opfer in Tränen aus, die Verhandlung wird für zehn Minuten unterbrochen.
Schon früh im Prozess zweifelt der Verteidiger an den Aussagen des Opfers. Er verweist dabei auf die körperliche Konstitution der beiden: Der Angeklagte ist schmächtig, unscheinbar und von mittlerer Größe. Das Opfer ist kräftig gebaut, gehe „regelmäßig ins Fitnessstudio und ist Rettungsschwimmerin“, wie sich der Verteidiger vom Angeklagten bestätigen lässt. Es sei also unwahrscheinlich, dass sie sich nicht gegen ihn hätte wehren können. Zumal, so behauptet der Angeklagte, er mehrmals vom Bett aufgestanden sei – um Massageöl zu holen, um sich umzuziehen, und um seiner aktuellen Freundin Whatsapp-Nachrichten zu schicken. Diese hatte er nämlich skurrilerweise kurzerhand vor die Tür gesetzt, um seine Ex-Freundin zu empfangen. Das Opfer habe also durchaus die Chance gehabt, aufzustehen und zu gehen. Die bohrenden Fragen des Verteidigers zum genauen Tathergang sorgen bei Richter Luippold für Kopfschütteln. „Warum muss man immer die Vergewaltigungsopfer quälen?“, fragt er genervt. Das wiederum irritiert den Verteidiger, der dem Richter Voreingenommenheit zugunsten des Opfers vorwirft.
„Kein Grund zum Jubeln“
In einige Widersprüche verstrickt sich die 19-Jährige tatsächlich: So hatte sie bei der Polizei ausgesagt, dass der letzte einvernehmliche Geschlechtsverkehr im Juli stattgefunden habe, also kurz bevor sie sich vom Angeklagten trennte. Doch diese Aussage erweist sich als falsch. Auch nach ihrer Rückkehr schliefen die beiden noch mehrmals miteinander. Als „Freundschaft plus“ bezeichnet der Angeklagte das unklare Verhältnis der beiden nach der Trennung. Das Opfer, so scheint es, wollte die Beziehung schon lange nicht mehr, zog aber keine klaren Grenzen und ließ sich immer wieder von ihrem Ex-Freund einlullen.
„Nicht laut ‘Nein’ zu sagen heißt noch lange nicht, dass man etwas auch will“, gibt Richter Luippold dem Angeklagten noch mit auf den Weg. Als Grund zum Jubeln solle er den Freispruch jedenfalls auf keinen Fall auffassen.
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