Richterin urteilt: Zweieinhalb Jahre Haft für IS-Heimkehrer, hat aber nicht an Kampfhandlungen teilgenommen (Männer)
Freigesprochen wurde der Jugendliche vom Vorwurf, aktiv an Kampfhandlungen teilgenommen zu haben. Diesbezüglich sei die Beweislage „nicht ausreichend“, legte die vorsitzende Richterin Alexandra Skrdla in der Urteilsbegründung dar.
http://wien.orf.at/news/stories/2721302/
Dies ist eine ganz klare Einmischung in seine Persönlichkeitsrechte und dafür noch verurteilt wurde. Er hat nimanden etwas getan. In Österreich werden immer noch nur Männer aufgrund ihres Geschlechts zur Wehrpflicht (Waffe) gezwungen und eine weitere Einmischung in die Persönlichkeitsrechte von Männer sind. IS-Frauen werden natürlich nicht vor Gericht gestellt und verurteilt!
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- Richterin urteilt: Zweieinhalb Jahre Haft für IS-Heimkehrer, hat aber nicht an Kampfhandlungen teilgenommen -
Marvin,
15.07.2015, 20:15
- Der Gedanke, Weiber das Richteramt verwalten zu sehen, erregt Lachen - Joshua, 15.07.2015, 23:42