Richterin urteilt: Zweieinhalb Jahre Haft für IS-Heimkehrer, hat aber nicht an Kampfhandlungen teilgenommen (Männer)
Freigesprochen wurde der Jugendliche vom Vorwurf, aktiv an Kampfhandlungen teilgenommen zu haben. Diesbezüglich sei die Beweislage „nicht ausreichend“, legte die vorsitzende Richterin Alexandra Skrdla in der Urteilsbegründung dar.
http://wien.orf.at/news/stories/2721302/
Dies ist eine ganz klare Einmischung in seine Persönlichkeitsrechte und dafür noch verurteilt wurde. Er hat nimanden etwas getan. In Österreich werden immer noch nur Männer aufgrund ihres Geschlechts zur Wehrpflicht (Waffe) gezwungen und eine weitere Einmischung in die Persönlichkeitsrechte von Männer sind. IS-Frauen werden natürlich nicht vor Gericht gestellt und verurteilt!
Der Gedanke, Weiber das Richteramt verwalten zu sehen, erregt Lachen
Der Fehler liegt ja schon da, daß es Weibern gestattet wird, Richter zu spielen. Und wenn sie das schon dürfen, sollten sie nur maximal über Weiber richten dürfen, nicht über Männer!
Schopenhauer sagt:
"Die Weiber, als welche, wegen der Schwäche ihrer Vernunft, allgemeine
Grundsätze zu verstehen, festzuhalten und zur Richtschnur zu nehmen,
weit weniger als die Männer fähig sind, stehen in der Tugend der
Gerechtigkeit, also auch der Redlichkeit und Gewissenhaftigkeit, diesen
in der Regel nach; daher Ungerechtigkeit und Falschheit ihre häufigsten
Laster sind und Lügen ihr eigentliches Element.
Der Gedanke, Weiber das Richteramt verwalten zu sehen, erregt Lachen."
(Arthur Schopenhauer)
J.