UN-Menschenrechtsrat: Deutschland stimmt gegen Resolution zum Schutz der Familie (Familie)
“… Der UNO-Menschenrechtsrat verabschiedete eine Resolution „zum Schutz der Familie“. […] Der UN-Menschenrechtsrat erkennt mit der Resolution (A/HRC/26/L.20/Rev.1) das Elternrecht zur Erziehung der Kinder an und damit, daß der Familie die Erst- und Hauptverantwortung für die Erziehung, Obsorge, Schutz und Entwicklung des Kindes zukommt. Ausdrücklich auch, daß Kinder in der Familie aufwachsen sollen.[…]
Gegen die Resolution und damit gegen die Familie stimmten: Deutschland, Österreich, Frankreich, Großbritannien, USA, Tschechien, Estland, Irland, Italien, Japan, Montenegro, Südkorea, Rumänien und Chile. …”
Ich interpretiere das mal so, dass durch die Nichtanerkennung der Resolution die Grundrechte des Grundgesetzes, hier insbesondere § 6 GG ignoriert werden.
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein